26.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 219 / Tagesordnungspunkt 38

Stefan KeuterAfD - Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schwarmfinanzierung, auch Crowdfunding genannt. Das ist ein ziemlich altes Finanzierungsinstrument, das es eben nicht nur in der neuen Form über das Internet gibt. Es gibt verschiedene Arten der Schwarmfinanzierung: für Spenden, für Eigenkapital und für Darlehen. Dann gibt es noch ein paar Sonderformen, auf die ich nicht eingehen will. Dieses Instrument ist also nicht neu: Bereits im 18. Jahrhundert ist der Aufbau der amerikanischen Freiheitsstatue durch 160 000 Einzelspenden ermöglicht worden. Eine sehr frühe Form des Crowdfundings.

Was sind die Vorteile? Es gibt bei diesen Produkten häufig eine bessere Rendite, als wenn ich ein Produkt über eine Bank erwerbe. Das liegt einfach daran, dass hier teure Intermediäre ausgeschaltet werden. Außerdem habe ich es mit kleineren Einzelrisiken zu tun. Ein praktisches Beispiel: Wenn ein Unternehmer eine bahnbrechende Idee hat, für die Finanzierung dieser 10 000 Euro braucht, wird er, wenn er die entsprechenden Sicherheiten nicht hat, diese 10 000 Euro von einer Bank schwerlich bekommen. Für Venturecapital-Gesellschaften ist diese Summe viel, viel zu klein. Hier bietet es sich an, 100 Personen zu finden, die auch an diese Geschäftsidee glauben, und von denen jeweils 100 Euro einzusammeln. Damit sind wir bei 10 000 Euro. Das funktioniert also. Wir haben es also, wie der Bänker sagt, mit einem für alle Seiten sehr positiven Delta zu tun; einer Win-win-Situation.

Wie funktioniert diese Anbahnung und Abwicklung heutzutage? Wie die Staatsekretärin es eben versucht hatte zu erklären: meistens über Internetplattformen. Hier finden Kapitalsuchende und Kapitalgeber zusammen. Das erfordert heute schon sehr viel Papierkram und Bürokratie. Natürlich müssen bestehende Gesetze auch heute schon im Internet eingehalten werden. Das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, die Verbraucherschutzgesetze: Wir sind also schon sehr, sehr gut reguliert. Aber diese Plattformen haben die Rechnung ohne Brüssel gemacht. Die EU in ihrer gnadenlosen Regulierungswut hat hier eine EU-Richtlinie und eine EU-Verordnung erlassen, die die Bundesregierung jetzt mit diesem Gesetzentwurf in nationales Recht umsetzen möchte.

Was möchte die EU machen? Sie möchte die Plattformen zulassungspflichtig machen. Sie möchte sie unter eine europäische Aufsichtsbehörde stellen, und sie möchte die Informations- und Offenlegungspflichten erweitern. Wir als AfD sind ganz eindeutig gegen diesen Regulierungswahn. Wir als Parlament sehen uns nicht in der Rolle, diese Regulierungen aus Brüssel und die Gesetze, die dort auf den Weg gebracht worden sind, hier nur noch durchzuwinken.

(Zuruf des Abg. Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Außerdem sehen wir die riesige Gefahr, dass das Markteintrittsrisiko für zusätzliche Plattformen erschwert wird, dass Marktanbieter verschwinden, und wir sehen die Gefahr der Oligopolbildung. Hier sind wir ganz klar dagegen.

(Beifall bei der AfD)

Ich möchte aber inhaltlich nicht tiefer auf dieses Thema eingehen. Wir sind hier in der ersten Lesung. Wir werden dieses Thema in den Ausschüssen noch beraten. Damit soll es hier gut sein.

Wir haben dann noch einen von den Grünen dazugestellten Antrag über Restschuldversicherungen. Was das inhaltlich mit Schwarmfinanzierungen zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Gut, da der Antrag von den Grünen dazugestellt ist, möchte ich darauf noch kurz eingehen.

Dies ist ein ganz klarer ideologischer Antrag. Ihre Strukturvertriebsrhetorik in dem Antrag stört uns ganz gewaltig. Sie haben offensichtlich als Grüne den Schuss nicht gehört. Die deutsche Wirtschaft fährt vor die Wand, und Sie haben nichts Besseres zu tun, als sich mit einem ganz kleinen Nebenprodukt von Krediten zu beschäftigen,

(Lachen des Abg. Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

nämlich den Restschuldversicherungen.

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Ihnen nichts Besseres einfällt als Argument! – Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ahnungslos!)

Wir als AfD sind gegen den staatlichen Eingriff in Märkte. Wir wollen diese Risikoprämien nicht reguliert wissen. Ja, aus subjektiver Sicht mögen Restschuldversicherungen vielleicht schon mal teuer erscheinen. Sie decken allerdings auch ein sehr hohes Risiko ab, nämlich das Ausfallrisiko. Wenn ein Kreditnehmer ausfällt oder arbeitslos wird, –

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

– dann decken diese Versicherungen dieses Risiko ab.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen auch mal ein bisschen aufpassen!)

An dieser Stelle bleibt mir nur noch, Ihnen ein frohes Osterfest und ein schönes Wochenende zu wünschen.

Vielen Dank und alles Gute.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Johannes Schraps [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Keuter. – Nunmehr erhält das Wort Dr. Carsten Brodesser, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7511286
Wahlperiode 19
Sitzung 219
Tagesordnungspunkt Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz
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