Ingrid Arndt-BrauerSPD - Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz – das wurde von vielen Vorrednern schon erwähnt – ist die Umsetzung verschiedener EU-Rechtsakte.
Die zivilrechtliche Haftung der Dienstleister in der Schwarmfinanzierung soll eingeführt werden. Ich finde das ganz wichtig. Wenn irreführende oder unrichtige Informationen gegeben worden sind oder es unterlassen wurde, Informationen mitzuteilen, die für sinnvolle Anlageentscheidungen erforderlich sind, dann wird es eine zivilrechtliche Haftung geben. Ich finde, das ist eine sehr wichtige Regelung, die wir schaffen werden.
(Beifall bei der SPD)
Auch soll die Factoring- und Leasingaufsicht gestärkt werden. Darüber hinaus dient der Gesetzentwurf der Umsetzung weiterer EU-Rechtsakte im Bereich Finanzmarktrecht; das ist schon angesprochen worden.
Das Schwarmfinanzierungsgesetz ist eine Finanztechnologielösung, die kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem Start-ups und expandierenden Unternehmen, einen alternativen Zugang zu Finanzmitteln bieten soll. Wir wissen alle, dass sich Banken immer mehr rausziehen aus der Finanzierung der kleinen und mittleren Unternehmen. Ich denke, es ist wichtig für diesen Bereich, dass wir da eine Lösung schaffen.
(Beifall bei der SPD)
Wir müssen bei der Haftungsfrage vielleicht ein bisschen aufpassen, dass wir die Intention des Gesetzes nicht konterkarieren. Wir wollen nicht, dass die Haftung so gestrickt ist, dass es für Firmen unattraktiv wird, sich hier in Deutschland niederzulassen und hier zu agieren; das ist ganz klar. Aber ich denke, da werden wir in der Beratung alle drauf achten.
Am Ende einer Legislaturperiode ist es üblich, dass man Restanten, die man noch irgendwo hatte, draufpackt; alle, die länger hier sind, wissen das. Deswegen haben wir drei Restanten draufgepackt:
Erster Zusatz. Wir werden den Provisionsdeckel für die Restschuldversicherung anfassen und die Abschlussprovision auf 2,5 Prozent der Vertrags- und Darlehenssumme begrenzen. Ich finde, das ist ein wichtiges Vorhaben.
Der zweite Zusatz. Wir werden den Pensionskassen die Möglichkeit eröffnen, durch eine Satzungsänderung die Rahmenbedingungen für Unterstützungszahlungen – Nachschüsse – von Arbeitgebern zu verbessern.
Last, not least soll als dritter Zusatz eine Änderung des Zahlungskontengesetzes eingebracht werden, und zwar dahin gehend, dass die BaFin mit dem Betrieb einer staatlichen Vergleichswebseite für Zahlungskonten beauftragt wird. Wir haben hier schon mehrmals darüber diskutiert, dass es ohne vergleichende Zahlungskontenwebseite für die Verbraucher schwierig ist, Kredite zu vergleichen, Kreditsituationen zu vergleichen und sich die Kredite entsprechend zu verschaffen. Deswegen ist es gut, dass wir das hier regeln.
Ich denke, alles in allem haben wir einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Wir werden ihn im Rahmen der Beratungen vielleicht noch verbessern können. Deswegen bin ich sicher, wir werden am Ende ein sehr gutes Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zuwege bringen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Als letzten Redner in der Debatte hören wir Sebastian Brehm von der CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Cite as | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Retrieved from | http://dbtg.tv/fvid/7511291 |
Electoral Period | 19 |
Session | 219 |
Agenda Item | Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz |