Wilhelm von GottbergAfD - Strafgesetzbuch und Tierschutzgesetz
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zum Tierschutz konstatiert erhebliche Mängel bei der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen. Das ist die Sichtweise der grünen Partei und ihrer Mitglieder. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat eine andere Sichtweise.
Die Wertschätzung der Landwirtschaft, insbesondere die der tierhaltenden Betriebe, leidet allgemein unter den Einzelfällen, bei denen es zu Verstößen gegen geltendes Tierschutzrecht kommt. Bei einer Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2017 wurden von knapp 30 000 kontrollierten Betrieben 4 Prozent auffällig. Aber das waren nicht Bauern, das waren Hobbytierhalter. Deswegen wollen wir bei dieser Debatte den Hunderttausenden Bauern danken, die sich tagtäglich um ihre Tiere kümmern und durch ihr erwirtschaftetes Einkommen eine tierschutzgerechte Nutztierhaltung dauerhaft ermöglichen.
(Beifall bei der AfD)
Aber klar ist auch: Um Tierschutz zu ermöglichen, müssen die ökonomischen Rahmenbedingungen in der Nutztierhaltung vorhanden sein. Es ist anzuerkennen, dass Frau Klöckner mit dem Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung diesen Aspekt im Auge hat.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es kommt aber nichts! Ich sehe nichts!)
Die behördlichen Kontrollen hinsichtlich Tierschutz haben einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Die Bediensteten der Kreisveterinärbehörden sind qualifiziert und erledigen diese Aufgabe zufriedenstellend.
Verehrte Antragsteller der grünen Partei, wir können nicht erkennen, dass dieser Gesetzentwurf einen tatsächlichen Mehrwert in der Sache bringen würde. Sie tragen doch in Ihrem Entwurf selbst vor, dass Sie im Grunde lediglich § 17 des Tierschutzgesetzes in den derzeit unbesetzten § 141 Strafgesetzbuch überführen wollen. Mit der Verbannung des Straftatbestandes der Tierquälerei aus dem Nebenstrafrecht Tierschutzgesetz und dessen Aufnahme in das Strafgesetzbuch betreiben Sie vor dem Hintergrund des Artikels 20a Grundgesetz mehr Deklarationspolitik als Kreaturschutz, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Wir können uns jedenfalls nicht vorstellen, dass potenziellen oder tatsächlichen Tierquälern durch die von Ihnen angedachte Maßnahme der Überführung in das Strafrecht die Knie schlottern, zumal Sie den Strafrahmen im Grundtatbestand des § 141 Absatz 1 dieses Entwurfs unverändert aus dem Tierschutzgesetz übernehmen.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Muss man ja auch!)
Inhaltlich diskutieren am vorliegenden Entwurf kann man die neu zu schaffenden Absätze 2 bis 6, aber bitte im Kleid des Tierschutzgesetzes.
(Beifall bei der AfD)
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf suggeriert, dass bei Aufnahme des Tierschutzes in das Strafgesetzbuch Tierschutzverletzer von ihren Missetaten abgehalten werden. Das ist eine blauäugige Illusion. Glauben Sie doch bitte nicht, dass der hier in Rede stehende Personenkreis ständig mit dem Strafgesetzbuch unter dem Arm herumlaufen wird! Der frühere FDP-Bundesinnenminister Maihofer wusste schon vor 40 Jahren, dass der Verfassungsminister nicht jeden Tag mit der Verfassung unter dem Arm herumlaufen kann.
Der Gesetzentwurf beinhaltet Detailversessenheit, Staatsgläubigkeit und Misstrauen gegenüber unseren Tierhaltern. Er würde zu weiterem Bürokratieaufwand führen.
Je mehr der Staat in die Hand nehmen will, desto krasser werden die Schwächen allen staatlichen Handelns offenbar. Ziel muss es sein, eine Mehrbelastung bei den Betrieben zu verhindern und die bestehenden Kontrollsysteme effektiver zu nutzen. Effizienzsteigerung, Freiheit und Vertrauen sowie Stärkung der Eigenverantwortlichkeit sind unsere zielführenden Ansätze.
Danke.
(Beifall bei der AfD)
Danke schön. – Das Wort geht an Susanne Mittag von der SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7511298 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 219 |
Tagesordnungspunkt | Strafgesetzbuch und Tierschutzgesetz |