Claudia Roth - Stärkung des Anlegerschutzes
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
Ich bitte, die Plätze zu tauschen und einzunehmen und Gespräche nicht hier im Raum zu führen.
Für die Aussprache ist eine Dauer von 30 Minuten beschlossen. – Darf ich noch mal darum bitten, dass Gespräche draußen geführt werden?
Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort der ersten Rednerin. Das ist für die Bundesregierung Frau Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7514780 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 220 |
Tagesordnungspunkt | Stärkung des Anlegerschutzes |
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Automatisch erkannte Entitäten beta
Sarah Ryglewski
Sarah RyglewskiSPD
Sarah Janina Ryglewski ist eine deutsche Politikerin (SPD), seit 2015 Abgeordnete im Deutschen Bundestag und seit 2021 Staatsministerin für Bund-Länder-Beziehungen und nachhaltige Entwicklung beim Bundeskanzler und seit November 2024 erneut Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen. Von 2011 bis 2015 war sie Mitglied der Bremischen Bürgerschaft und vom 2019 bis 2021 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen.
Sarah RyglewskiSPD
Sarah Janina Ryglewski ist eine deutsche Politikerin (SPD), seit 2015 Abgeordnete im Deutschen Bundestag und seit 2021 Staatsministerin für Bund-Länder-Beziehungen und nachhaltige Entwicklung beim Bundeskanzler und seit November 2024 erneut Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen. Von 2011 bis 2015 war sie Mitglied der Bremischen Bürgerschaft und vom 2019 bis 2021 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen