14.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 220 / Tagesordnungspunkt 5

Sarah Ryglewski - Stärkung des Anlegerschutzes

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes werden wir den Anlegerschutz vor allem im Hinblick auf Vermögensanlagen weiter verbessern.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Anlegerschutz – das sage ich ganz deutlich –, insbesondere der Schutz von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern, ist ein sehr wichtiges Ziel der Bundesregierung. Denn wir wissen alle, dass, selbst wenn der Markt gut funktioniert, Produkte in Ordnung sind, das Ganze für Menschen, deren tägliches Geschäft das eben nicht ist, häufig schwer zu durchdringen ist. Wir wissen auch, dass in der Vergangenheit teilweise Kleinanlegerinnen und Kleinanleger bei Investitionen hohe Beträge verloren haben. Es waren für sie hohe Beträge. Denn bei den meisten geht es eben nicht darum, noch mal eine zusätzliche Million zu erwirtschaften, sondern es geht in der Regel um die Fragen „Wie kann ich meine Altersvorsorge absichern?“, „ Wie kann ich die Ausbildung meiner Kinder finanziell unterstützen?“, „ Wie kann ich hier Vorsorge treffen?“ oder Ähnliches.

Wir haben – das ist das jüngste Beispiel, das uns allen, glaube ich, noch gut im Gedächtnis ist – insbesondere bei der Insolvenz eines großen Anbieters von Containeranlagen gesehen, dass die bislang bestehenden Vorschriften nicht ausreichen.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Carsten Brodesser [CDU/CSU])

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ziehen wir die erforderlichen Konsequenzen. Anleger müssen und sie sollen auch besser geschützt und informiert werden. Deswegen hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2019 ein Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vorgelegt, das wir jetzt weiter umsetzen. Zu den letzten Teilen davon – einiges haben wir schon umgesetzt – gehörte ein gemeinsames Gesetz des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums der Finanzen.

Ein wesentliches Element ist, sich anzuschauen: Welche Produkte sind denn eigentlich überhaupt für Anleger so geeignet, dass sie auf dem Markt vertrieben werden können? Ein Thema, das dabei aufgestoßen ist, ist das Thema Blindpool. Blindpoolanlagen sind Anlagen, wo vorher gar nicht richtig klar ist, worin eigentlich investiert wird. Hier sagen wir: Das ist nicht geeignet für Anlegerinnen und Anleger, insbesondere nicht für Kleinanleger, weil einfach nicht klar ist, welches die konkreten Anlageobjekte sind, und eine Bewertung und insbesondere Risikobeurteilung hier nicht möglich sind.

Der zweite Punkt, der auch damit im Zusammenhang steht, aber insbesondere nach der Insolvenz von P&R zum Thema wurde, ist die Frage, wie bei direkten Investitionen in Sachgüter nachgehalten werden kann, dass der Container, um bei dem Beispiel zu bleiben, auch wirklich gekauft und gewartet wurde und so vorhanden ist, wie sich das die Leute vorgestellt haben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Hier wollen wir sicherstellen, dass eine zielgerichtete Zweckverbindung stattfindet, indem die Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte vorgeschrieben wird. Hierfür etablieren wir eine unabhängige Kontrollinstanz.

Dritter Punkt ist die Beschränkung des Vertriebs auf beaufsichtigte Berater und Vermittler. Vermögensanlagen müssen für den geeignet sein, der sie kauft. Dazu haben Finanzanlagenvermittler die entsprechende Sachkunde. Deswegen wollen wir, dass auch nur diese den Vertrieb übernehmen können, weil sie darauf verpflichtet sind, beaufsichtigt werden und das auch nachgehalten werden kann.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Nächster und auch sehr wichtiger Punkt ist, dass wir die BaFin noch einmal stärken wollen, was das Thema Produktinterventionsmaßnahmen angeht. Die BaFin hat die Möglichkeit, gefährliche Produkte nicht zuzulassen. Hierfür sehen wir die Möglichkeit der Aussetzung der Prospektprüfung bei Anlegerschutzbedenken vor, damit in eine verstärkte Prüfung eingestiegen werden und dann auch gegebenenfalls interveniert werden kann.

Ich komme zum Schluss; nur noch zwei Punkte.

Der eine ist: Wir möchten über Produktinformationsblätter gern die Transparenz weiter verbessern.

(Unruhe bei der AfD)

Wir stellen sicher, dass ein einheitliches hohes Niveau auch bei Fondsverwaltern gegeben ist, indem wir sagen: Es reicht nicht, dass die nur registriert sind, sondern sie müssen auch der Erlaubnispflicht unterliegen, und die BaFin muss die Kontrolle darüber haben.

Insgesamt, glaube ich, haben wir hier eine gute Grundlage für mehr Anlegerschutz, insbesondere mehr Kleinanlegerschutz geliefert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Ich freue mich auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ich bitte doch die Abgeordneten, die sich im Raum stehend befinden, sich zu überlegen, den Saal zu verlassen, ruhig zu sein oder sich hinzusetzen. Das gilt vor allen Dingen für den rechten Flügel, den ich hier nennen muss. Das geht so nicht, bitte.

(Stephan Protschka [AfD]: Hier steht der gesamte Raum, und wir werden mal wieder erwähnt!)

– Nein, hier steht eben nicht der gesamte Saal. Es steht hier nicht der gesamte Saal, sondern es stehen jetzt noch vier Abgeordnete Ihrer Fraktion hinten. Sie haben vorhin gelacht, sehr laut sogar. Ich habe interveniert, weil das laute Lachen hier die Plenardebatte einfach stört.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darf ich Sie noch mal bitten, den Raum zu verlassen oder sich hinzusetzen? Wir reden die ganze Zeit über Sie vier dort.

(Christian Dürr [FDP]: Die hören überhaupt nicht zu! Das sind keine Parlamentarier! Das ist nur noch peinlich!)

Herr Kay Gottschalk von der AfD-Fraktion hat das Wort.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7514781
Wahlperiode 19
Sitzung 220
Tagesordnungspunkt Stärkung des Anlegerschutzes
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