Kay GottschalkAfD - Stärkung des Anlegerschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger da draußen! Anlegerschutz – Frau Ryglewski hat es gesagt – hat auch immer etwas mit Vertrauen zu tun. Wir brauchen in Deutschland Gesetze, auf die sich Anleger verlassen können. Sie setzen großes Vertrauen in diese Gesetze und in die Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn jemand gegen diese Gesetze verstößt. Hier liegt unsere Verantwortung als Gesetzgeber. Darum ist Anlegerschutz eine wichtige Sache, vor allem im Bereich des sogenannten Grauen Kapitalmarktes.
Dass dieses Vertrauen in den Anlegerschutz in den letzten Jahren immer wieder verletzt wurde, zeigt die Vergangenheit, Frau Ryglewski. Die Firmen, die ich jetzt als Beispiel aufführe, stehen Pate für ein langes Versagen dieser Regierung. Prokon: 75 000 Anleger, 1,4 Milliarden Euro investiert, 40 Prozent des Kapitals verloren. Das war übrigens grünes Kapital, Herr Kollege, von vielen Menschen, das weg ist. Bei S&K: 11 000 Anleger betroffen, hier steht ein Verlust von etwa 240 Millionen Euro im Raum. Bei P&R, die berühmte Containergeschichte – da hat sich die BaFin ja auch wieder mit Ruhm bekleckert, Frau Ryglewski –, stehen 3,5 Milliarden Euro in der Kreide. Wie viel Gelder hier am Ende verloren sind, verehrte Damen und Herren, wird das Insolvenzverfahren zeigen. Man darf davon ausgehen, dass etwa zwei Drittel des Vermögens verloren sind.
Der letzte Fall dürfte in Verbindung mit Wirecard die Regierung vielleicht nun bewogen haben, endlich zu handeln. Die Frage, die ich mir stelle, verehrte Kollegin, ist: Warum hat die Bundesregierung so lange für dieses Gesetz gebraucht? Seit August 2019 lag das Maßnahmenpaket auf dem Tisch, und Sie haben nicht gehandelt! Deswegen sind viele Schäden, die in dieser Zeit entstanden sind, Ihnen zuzurechnen.
(Beifall bei der AfD)
Da erwarte ich am Ende des Tages eine schnellere Umsetzung von der Regierung.
Wie wichtig das Thema ist, schreibt die Bundesregierung ja sogar selbst. So steht im Gesetzentwurf – ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin –:
Anlegerschutz ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung bei der Finanzmarktregulierung. Dafür wurde in den letzten Jahren viel getan …
– na ja –
beispielsweise durch die Neuerungen des Kleinanlegerschutzgesetzes von 2015.
Sechs Jahre ist das her, meine Damen und Herren!
Doch die Entwicklungen an den Finanzmärkten bleiben nicht stehen
– o welch tolle Feststellung! -
und Erfahrungen aus der Praxis, unter anderem mit der Insolvenz eines großen Anbieters von Vermögensanlagen
– aber auch weitere Entwicklungen –,
machen deutlich, dass der Schutz von Anlegern weiter gestärkt werden muss.
Warum also sind diese Maßnahmen für den Grauen Kapitalmarkt so wichtig? Dazu sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband – ich zitiere nochmals –:
Anlagen des GKM zeichnen sich durch hohe Verlustrisiken, geringe bis keine Handelbarkeit und meist lange Laufzeiten aus. Dazu sind sie in der Regel kaum oder gar nicht reguliert.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist an der Zeit, dass Sie wirklich schnell handeln. Aber rühmen Sie sich nicht; denn Sie haben bei diesem wichtigen Thema viel zu lange geschlafen.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Dies zeigt auf der anderen Seite deutlich, wie wichtig das Vertrauen in den Markt ist.
Gut ist – das will ich nicht verhehlen –, dass erstens nun Blindpool-Anlagen verboten werden sollen. Das sind Anlagen – man muss sich mal vorstellen, dass so etwas bisher erlaubt war –, bei denen zum Zeitpunkt der Prospekterstellung die Anlageobjekte noch nicht konkret feststehen, also: die Katze im Sack. Damit will die Bundesregierung eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit für Anleger sicherstellen. Gut so!
Zweitens: bessere Prüfmöglichkeiten. Zusätzlich sollen die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Emittenten von Vermögensanlagen verbessert werden. Auch da kann ich Sie nur unterstützen.
Drittens: Stärkung des Anlegerschutzes durch die BaFin. Ja, wieder mal die BaFin! Hoffen wir, dass wir mit dem Gesetzentwurf, den wir demnächst hier diskutieren werden, die BaFin wirklich auf richtige Beine stellen und in einen bissigen Tiger der Kontrolle verwandeln.
(Beifall bei der AfD)
Viertens: mehr Transparenz. Auch das darf man sich an dieser Stelle wünschen.
Fünftens – das steht wieder nicht drin, wäre mir aber wichtig gewesen –: Schaffen Sie endlich nicht nur die formelle, sondern auch die materielle Kontrolle der BaFin im Zusammenhang mit der Prospekthaftung, sodass Anleger wirklich darauf vertrauen können, was in den sogenannten Prospekten steht!
(Beifall bei der AfD)
Zusammenfassend werden wir die Beratungen sehr kritisch, aber auch konstruktiv begleiten und hoffen, dass dieses Gesetz nun ein großer Wurf wird.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank. – Das Wort geht an Dr. Carsten Brodesser von der CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7514782 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 220 |
Tagesordnungspunkt | Stärkung des Anlegerschutzes |