14.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 220 / Tagesordnungspunkt 5

Till MansmannFDP - Stärkung des Anlegerschutzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Anlegerschutz ist in der Tat ein wichtiges Ziel der Finanzmarktregulierung. Auch bei dem hier vorgelegten Gesetz steht dieser Gedanke im Mittelpunkt.

Gut gemeint ist aber nicht immer gut gemacht. Ich formuliere es einmal so: Wir teilen die Einschätzung der Diagnose; bei der verordneten Medizin sind wir noch ein wenig skeptisch.

(Beifall bei der FDP)

Mit solchen Rezepten ist es eben auch wie beim Arzt: Keine Medikation ohne Nebenwirkungen. – Als Serviceopposition lesen wir Ihnen gerne auch mal ein bisschen aus dem Beipackzettel vor, den man für dieses Gesetz erstellen müsste. Dort stehen folgende Warnhinweise: Wenn noch nicht feststeht, welche konkreten Anlageobjekte finanziert werden sollen, dann dürfen von Privatanlegern keine Gelder mehr eingesammelt werden.

Die geplante Regelung, dass Vermögensanlagen in sogenannte Blindpools für Privatanleger künftig nicht mehr zulässig sind, hat aber eben auch negative Folgen für die Verbraucher. So erschwert es die notwendige Diversifikation ihrer Anlagen.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!)

Durch die eingeschränkteren Reinvestitionsmöglichkeiten der Vermögensverwalter befürchten wir, dass in der Folge verstärkt sogenannte Single-Asset-Strategien mit entsprechenden Klumpenrisiken angeboten werden. In der Folge verringert sich durch das vorliegende Gesetz dann die Risikostreuung für die Anleger. Gerade in Zeiten wie heute, in denen Sparer Negativzinsen für ihr Geld vermeiden wollen, wird auf diese Weise erschwert, das eigene Vermögen aufzubauen und zu schützen.

(Beifall bei der FDP)

Aber auch für den Kapitalmarkt an sich sehen wir Nebenwirkungen, bei denen man sich die Frage stellen muss, ob sie nicht gravierender sind als die geplanten positiven Wirkungen. Denn das Blindpool-Verbot entzieht dem Kapitalmarkt Ressourcen gerade für sozial wichtige Investitionsfelder wie Wohnungsbau, erneuerbare Energien oder Impfstoffentwicklung. Der deutsche Coronaimpfstoffhersteller BioNTech wurde zum Beispiel jahrelang über Vermögensanlagen mit Blindpool-Charakter finanziert. Stellen wir uns einmal kurz vor, wo wir heute global stünden, wenn dieses Unternehmen in der schwierigen Entwicklungsphase nicht den Zugang zu diesem Kapital gehabt hätte!

(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Carsten Brodesser [CDU/CSU])

Ohne diese Mittel hätte das Unternehmen nicht mehr oder nur in erheblich geringerem Maße investieren und die für uns alle lebenswichtigen Innovationen nicht leisten können.

Auch beim Wohnungsbau ist das Blindpool-Verfahren eine beliebte Finanzierungsquelle. Konkret würde das Gesetz also eben auch die Gefährdung von Unternehmen, Arbeitsplätzen und der Schaffung von Wohnraum bedeuten.

Insgesamt fürchten wir – auch wenn wir einige gute Ansätze sehen –, dass dieses Gesetz letztlich an einem verbesserten Anlegerschutz ein Stück weit vorbeigeplant ist. Aber vielleicht kann man da an der einen oder anderen Stelle noch nachbessern. Ich freue mich, dass der Kollege Dr. Brodesser schon einige dieser Themen aufgegriffen hat, sodass wir hoffen, dass wir in der Beratung im Finanzausschuss noch den von Ihnen angesprochenen richtigen Mittelweg finden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Das Wort geht an Fabio De Masi von der Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7514784
Wahlperiode 19
Sitzung 220
Tagesordnungspunkt Stärkung des Anlegerschutzes
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