14.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 220 / Tagesordnungspunkt 5

Ingrid Arndt-BrauerSPD - Stärkung des Anlegerschutzes

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie meine Vorredner schon gesagt haben, beraten wir heute über die Stärkung des Anlegerschutzes, genauer gesagt über die Stärkung des finanziellen Verbraucherschutzes. Durch Regulierungen und das Verbot einiger hochspekulativer Vermögensanlagen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft wirkungsvoller vor den erheblichen Risiken des Grauen Kapitalmarktes geschützt werden. Das ist meiner Meinung nach eine sehr wichtige Sache.

(Beifall bei der SPD)

Ein negatives Beispiel für Vermögensvernichtung ist hier schon angesprochen worden – ich möchte es noch mal wiederholen; es ist ein Skandal gewesen –, und zwar die Pleite des Containeranbieters P&R. Hier haben die von Anlegern erworbenen Frachtcontainer vielfach nur auf dem Papier existiert, und das war den Anlegern nicht klar. Von 54 000 Anlegern wurden 3,5 Milliarden Euro eingeworben, teils von freien Beratern, aber teils auch von Banken, Sparkassen und Volksbanken. Von angeblichen 1,6 Millionen Containern existierten wohl nur 618 000. Hier wurden in einer Art Schneeballsystem Finanzlöcher immer wieder gestopft.

Um solche Geschäftsmodelle in Zukunft zu verhindern, enthält der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen: Sogenannte Blindpool-Anlagen sollen in Zukunft verboten werden. Ich sehe das ein bisschen anders als die Kollegen vom Koalitionspartner oder die FDP-Kollegen. Ich bin der Meinung, dass Geldanlagen in Projekte, die zum Zeitpunkt der Anlage noch völlig unklar definiert sind und bei denen unklar ist, in was das Geld eigentlich investiert werden soll, verboten werden sollten,

(Beifall bei der SPD)

weil das Risiko Totalverlust immer am Horizont steht.

(Zuruf des Abg. Otto Fricke [FDP])

Des Weiteren sollen Prüfungsmöglichkeiten der BaFin ausgeweitet werden. Hier ist jede Ausweitung erst mal zu begrüßen. Missstände sollen eher erkannt werden, und ich denke, das ist was sehr Positives.

(Beifall bei der SPD)

Die Transparenz für die Verbraucher soll erhöht werden, indem eine Mittelverwendungskontrolle bei Geldanlagen, die unmittelbar in Sachgüter einfließen, eingeführt werden soll. Das gibt es bisher auch noch nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Und last, not least soll der Vertrieb von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Anlageberater und Vermittler beschränkt werden. Auch das finde ich sehr wichtig; diese Beaufsichtigung gibt es im Moment noch nicht. Und die Verwalter geschlossener Publikumsfonds sollen der Erlaubnispflicht nach dem Kapitalanlagegesetzbuch unterstellt werden.

Ich finde, das sind sehr gute und sehr wichtige Maßnahmen. Im Moment sind Anleger immer davon abhängig, ob sie seriös beraten werden oder nicht. In Zukunft sollen sie nur noch seriös beraten werden. Das ist eine gute Zielsetzung des Gesetzes. Wir können vielleicht noch Kleinigkeiten verbessern; aber ich finde, die Grundlage des Gesetzes ist sehr gut.

Ich freue mich auf die Beratungen, nicht auf alle, aber auf einige. Ich freue mich vor allen Dingen über einen guten Abschluss, den wir hinkriegen werden, und auf eine Verbesserung für die Anleger.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Die Zeit für die namentliche Abstimmung ist vorbei. Gibt es dennoch Abgeordnete im Plenum, die noch nicht abgestimmt haben? – Das sehe ich nicht.

Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.

Zum Abschluss dieser Debatte zu Tagesordnungspunkt 5 redet Alexander Radwan von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7514787
Wahlperiode 19
Sitzung 220
Tagesordnungspunkt Stärkung des Anlegerschutzes
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine