14.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 220 / Tagesordnungspunkt 5

Alexander RadwanCDU/CSU - Stärkung des Anlegerschutzes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja schon gesagt worden: Es geht heute um die Stärkung des Verbraucherschutzes, des Anlegerschutzes. 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Es wurden auch Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes geplant, die jetzt in die Umsetzung kommen. Entsprechende Skandale haben zu diesem Gesetzentwurf beigetragen: P&R wurde ebenso genannt sowie Prokon und andere, die wir auch gerade in Untersuchungsausschüssen untersuchen.

Wir sollten uns im Zuge der Gesetzgebung und mit Blick auf die Maßnahmen, die jetzt notwendig sind, erst einmal die Frage stellen: Was hat die BaFin damals gesehen? Was hat sie gemacht? Was hat sie nicht gemacht? Welche Instrumente hatte sie? Welche Warnhinweise kamen? Und warum hat sie in einer entsprechenden Form gehandelt oder auch nicht gehandelt? Daraufhin kann man überlegen: Welche Maßnahmen sind im gesetzgeberischen Bereich notwendig?

Wenn die BaFin zukünftig an der Gestaltung von Produkten und Vertrieb mitwirken soll, dann müssen wir die BaFin auch mit dem entsprechenden Personal ausstatten, das diese Produkte gestalten, prüfen und auch die Sinnhaftigkeit hinterfragen kann.

Bei dem Thema Sinnhaftigkeit stellt sich auch die Frage: Ist die Sinnhaftigkeit nur dann gegeben, wenn es gar kein Risiko gibt? Oder ist es möglich, zu sagen: „Ein Produkt birgt zwar ein Risiko, aber bietet auch eine Chance“? Ein solches Produkt ist genauso sinnhaft; das sollten wir bei der Gesetzgebung berücksichtigen.

Beim Thema „ermöglichen“ ist eine der Hauptforderungen – im Grundsatz herrscht da Konsens – Transparenz. Ich sage Ja zu Transparenz; aber wichtig sind Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Wir haben in den letzten Jahren teilweise Gesetze erlassen und dann in der Praxis, in der Finanzwirtschaft, bei den Banken gesehen, dass eine Transparenz geschaffen wurde, die zu einer Nichtverständlichkeit, zu einem Wust an Papier geführt hat, sodass der normale Verbraucher überfordert wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das ist nicht nur die Sichtweise der Finanzwirtschaft. Ich habe mich zu diesem Thema damals auch mit Verbraucherschützern unterhalten. Die Verbraucherschützer haben gesagt: Was nützt mir so viel Transparenz, wenn ein normaler Mensch, der bei einer Bank ein Konto eröffnen möchte, das gar nicht mehr kann, weil er die ganzen Informationsblätter nicht versteht?

Der Vertrieb durch beaufsichtigte Vermittler und Berater ist sinnvoll und nachvollziehbar.

Das, worum es geht – das hat sich schon herausgebildet –, sind Blindpools. Vor diesem Hintergrund spielt die Thematik eine Rolle, dass die Menschen immer wieder von uns aufgefordert werden, für ihre Altersversorgung selber vorzusorgen, sich entsprechend zu engagieren, was bei den jetzigen Zinssätzen sehr schwierig ist. Es stellt sich die Frage: Ist es sinnvoll, eine Risikoanlage – noch mal: wenn der Anleger weiß, dass unklar ist, wohin das Geld fließt – zu verbieten? Auf der einen Seite wurden die Skandale genannt – wobei auch betont wurde: hier war kriminelle Energie am Werk –, auf der anderen Seite wurde BioNTech genannt.

Es wird auf Nachhaltigkeit hingewiesen. Hier freue ich mich schon auf die große Diskussion zu Nachhaltigkeit und Transparenz; denn wir arbeiten gerade in Europa aktiv daran, Finanzprodukte zu stricken, die an Komplexität gar nicht mehr zu überbieten sind. Diejenigen, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit fordern, fordere ich auf, bei nachhaltigen Finanzprodukten gleichzeitig dafür zu sorgen, dass sie einfach und verständlich sind und nicht an Komplexität in der Art und Weise zunehmen, wie es gerade in Brüssel mit deutscher Unterstützung, gerade von denjenigen, die Transparenz fordern, bei Regelungen erfolgt, meine Damen und Herren. Da gibt es einen Widerspruch.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Bettina Stark-Watzinger [FDP])

Ich denke, wir sollten bei den Blindpools den Menschen nicht die Chance nehmen, in eine Firma wie BioNTech zu investieren, in Zukunftstechnologien zu investieren; vielmehr müssen wir den Menschen die Möglichkeit geben, zu wissen, in was sie investieren, dass es dort Risiken gibt. Ihnen aber in der jetzigen Zeit die Chance zu nehmen, halte ich für falsch, meine Damen und Herren.

Abschließend lassen Sie mich sagen: Wir müssen ein Gesetz machen, das die genannten Möglichkeiten eröffnet, und wir müssen die BaFin entsprechend ausstatten, dass sie ihrer Aufgabe auch nachkommen kann. Letztendlich geht es um eine Ausgewogenheit zwischen Verboten auf der einen Seite und Möglichkeiten auf der anderen Seite.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7514789
Wahlperiode 19
Sitzung 220
Tagesordnungspunkt Stärkung des Anlegerschutzes
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