Wolfgang Schäuble - 2. Wahlgang Stellvertreter des Präsidenten und Wahlen zu Gremien
Jetzt rufe ich die Tagesordnungspunkte 8 und 9 a bis 9 c auf:
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD
Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten (2. Wahlgang)
a) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD
Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung
b) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD
Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes
c) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD
Wahl von Mitgliedern des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten entnehmen Sie bitte den Stimmkarten.
Bei allen Wahlen sind die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages, also mindestens 355 Jastimmen, erforderlich.
Die Wahl erfolgt in der Abgeordnetenlobby. Sie haben nach Eröffnung der Wahl zwei Stunden Zeit, um Ihre Stimmen abzugeben.
In der Lobby erhalten Sie an den Ausgabetischen nach Vorzeigen Ihres Wahlausweises in der Farbe Rosa vier Stimmkarten in den Farben Blau, Grün, Gelb und Rot. Da zwei dieser Wahlen geheim durchzuführen sind, erhalten Sie zu den Stimmkarten in den Farben Blau und Rot zusätzlich Wahlumschläge in denselben Farben.
In der Wahlkabine sind die vier Stimmkarten anzukreuzen. Es darf zu jeder Kandidatin bzw. jedem Kandidaten nur ein Kreuz entweder bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“ gemacht werden. Die zwei Stimmkarten für die zwei geheimen Wahlen sind in der Wahlkabine in den jeweiligen farbidentischen Wahlumschlag zu legen.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass das Fotografieren oder Filmen der ausgefüllten Stimmkarten bei geheimen Wahlen einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis darstellt und die Würde und Ordnung des Hauses verletzt. Für den Fall, dass ich von solchen Verstößen gegen das Wahlgeheimnis in der Sitzung oder später Kenntnis erlangen sollte, behalte ich mir schon jetzt vor – Sie kennen das –, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.
Nach Verlassen der Wahlkabine übergeben Sie bitte der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren Wahlausweis und werfen die vier Wahlunterlagen in die entsprechend farblich gekennzeichneten Wahlurnen.
Ich weise auch wieder auf die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung hin. Verstöße gegen diese Pflicht werden mit den Mitteln des parlamentarischen Ordnungsrechts geahndet. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, hierauf zu achten.
Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben ihre Plätze eingenommen, sodass ich die Wahlen eröffne. Die Schließung der Wahlen erfolgt um 11.05 Uhr.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7514823 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 221 |
Tagesordnungspunkt | 2. Wahlgang Stellvertreter des Präsidenten und Wahlen zu Gremien |