15.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 12

Petra Pau - Bahnpolitik, Jahr der Schiene

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Tagesordnungspunkt 12 a. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 19/28465 mit dem Titel „Die Schiene europaweit stärken – Das Jahr der Schiene erfolgreich nutzen“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Die AfD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die Fraktion Die Linke. Der Antrag ist angenommen.

Tagesordnungspunkte 12 b und 12 g sowie Zusatzpunkt 1. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 19/28460, 19/28441 und 19/28435 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir wie vorgeschlagen.

Tagesordnungspunkt 12 c. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Nach Tunnelhavarie und Rheintal-Streckensperrung 2017 von Rastatt – Aufarbeitung und Notfallmanagement entwickeln“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3800, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/1839 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Die Opposition. Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Tagesordnungspunkt 12 d. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Mittelrheintal mit alternativer Gütertrasse und funktionierenden Ausweichstrecken entlasten“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/9000, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/7984 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Die AfD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

Tagesordnungspunkt 12 e. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Qualität des Schienennetzes effektiv verbessern – Ausgaben von Steuermitteln besser kontrollieren“. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/15522, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/11110 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion, die Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

Tagesordnungspunkt 12 f. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Investitionsoffensive in den öffentlichen Nahverkehr – Für eine echte Verkehrswende“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/24596, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/22490 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Niemand. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, komme ich zu den Wahlen zurück.

Ich komme zum von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnis der Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten des Deutschen Bundestages, zweiter Wahlgang. Von den 709 Mitgliedern des Deutschen Bundestages haben 638 ihre Stimme abgegeben. Mit Ja haben gestimmt 104 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 517 Abgeordnete, 17 Abgeordnete haben sich enthalten. Der Abgeordnete Dr. Harald Weyel hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Stimmen nicht erreicht. Er ist nicht zum Stellvertreter des Präsidenten gewählt.

Wir kommen zum von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnis der Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung. Von den 709 Mitgliedern des Deutschen Bundestages haben 638 ihre Stimme abgegeben. Mit Ja stimmten 107 Abgeordnete, mit Nein 511 Abgeordnete, 20 Abgeordnete haben sich enthalten. Der Abgeordnete Marcus Bühl hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Stimmen nicht erreicht. Er ist als Mitglied des Vertrauensgremiums gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung nicht gewählt.

Wir kommen zum von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnis der Wahl von zwei Mitgliedern des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes. Von den 709 Mitgliedern des Deutschen Bundestages haben 638 ihre Stimme abgegeben. Für den Abgeordneten Albrecht Glaser stimmten 101 Abgeordnete, mit Nein stimmten 518 Abgeordnete, 19 Abgeordnete haben sich enthalten. Für den Abgeordneten Volker Münz stimmten 115 Abgeordnete, mit Nein stimmten 495 Abgeordnete, 26 Abgeordnete haben sich enthalten. Zwei Stimmen waren ungültig. Die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz haben die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen nicht erreicht. Damit sind sie nicht gewählt.

Wir kommen zum von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnis der Wahl eines ordentlichen Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes. Von den 709 Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben 638 an der Wahl teilgenommen. Acht Stimmzettel waren ungültig. Mit Ja stimmten 123 Abgeordnete, mit Nein stimmten 479 Abgeordnete, 28 Abgeordnete haben sich enthalten. Der Abgeordnete Peter Boehringer hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Stimmen nicht erreicht. Damit ist er als Mitglied des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes nicht gewählt.

Das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes: Von den 709 Mitgliedern des Deutschen Bundestages haben sich 638 an dieser Wahl beteiligt. Ein Stimmzettel war ungültig. Mit Ja stimmten 106 Abgeordnete, mit Nein stimmten 507 Abgeordnete, 24 Abgeordnete haben sich enthalten. Die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Stimmen nicht erreicht. Sie ist als stellvertretendes Mitglied des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes nicht gewählt.

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7514879
Wahlperiode 19
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Bahnpolitik, Jahr der Schiene
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