15.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 13

Fabian JacobiAfD - Änderung des Grundgesetzes - Kinderrechte

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir behandeln hier mit dem Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ einen wahren Klassiker; denn dieses Thema spielen die sozialistischen Fraktionen des Hauses seit Jahrzehnten immer mal wieder. Und weil es so ein klassisches Thema ist, werde ich in dieser Rede auch die beiden klassischen Zitate verwenden, die Sie alle erwarten.

(Zurufe von der LINKEN)

Zu dem Gesetzentwurf der Regierung hat uns die Bundesrechtsanwaltskammer eine Stellungnahme übersandt. Ich weiß nicht, ob Sie sie gelesen haben. Tun Sie es; denn die Bundesrechtsanwaltskammer ist es, die uns das erste klassische Zitat vorhält:

Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.

(Beifall bei der AfD)

Sie wollen in den Artikel 6 des Grundgesetzes vier Sätze hineinschreiben, und die Rechtsanwaltskammer bewertet sie einzeln: Satz eins, ein Verweis auf ohnehin bestehende Rechte. Fazit: kann weg. Satz zwei bleibt hinter dem zurück, was in Gestalt der Kinderrechtskonvention ohnehin gilt. Fazit: kann weg. Satz drei, erneut ein Verweis auf das, was ohnehin in der Verfassung steht. Fazit: kann weg. Satz vier, auch das eine bloße Wiederholung von etwas, was bereits in der Verfassung steht. Fazit: kann weg.

Ich könnte es mir jetzt einfach machen und mich schlicht dieser Bewertung meiner Standesvertretung anschließen und sagen:

(Patrick Schnieder [CDU/CSU]: AfD kann weg!)

Was Sie da vorschlagen, ist überflüssig, also sollten wir das bleiben lassen.

(Beifall bei der AfD)

Dann aber kommt mir der zweite Zitatenklassiker in den Sinn. Der stammt von einem Herrn Scholz, seinerzeit Generalsekretär, heute Kanzlerkandidat der SPD. Sie wissen alle, wie das Zitat lautet: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“. Dieser Ausspruch ist deshalb ein Klassiker, weil er eine tief in das Erbgut linker Ideologie eingeschriebene Überzeugung auf kesse Weise zum Ausdruck bringt, nämlich dass Sozialisten, um die bürgerliche Gesellschaft zu überwinden, zuvörderst die Kinder aus ihren Familien lösen und durch den Staat formen müssen.

Nun ist das Projekt „Kinderrechte ins Grundgesetz“ immer ein linkes Projekt gewesen, das durch die sozialistischen Fraktionen vorgetragen wurde und dem die CDU/CSU entgegengetreten ist. Nunmehr hat die CDU/CSU die Seiten gewechselt. Und damit sind wir bei einer der faszinierenden Fragen unserer Zeit, nämlich warum Konservative immer verlieren. Ein Aspekt der Antwort könnte sein: weil sie nicht begreifen oder nicht begreifen wollen, dass es egal ist, was sie sich bei der Verabschiedung eines Gesetzes vorstellen. Entscheidend ist, was andere später daraus machen können.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Ein Blick in die Geschichte unserer Verfassung sollte Warnung genug sein. Die Verfasser des Grundgesetzes haben den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz gut und eindeutig formuliert, insbesondere klar auf das Individuum bezogen. Im Gefolge der Wiedervereinigung wollten die Sozialisten Artikel 3 des Grundgesetzes dann im Sinne ihrer kollektivistischen Ideologie korrumpieren und einen Befehl zur Gleichstellung der Geschlechter hineinschreiben. Die damaligen bürgerlichen Parteien waren noch nicht völlig sediert. Sie erkannten den Anschlag auf das Wesen der Verfassung, und so wurde dieser Vorstoß abgewehrt. Ein Gleichstellungsauftrag wurde nicht in das Grundgesetz aufgenommen. Man wollte dann einen Kompromiss machen. Das Ergebnis war der Satz von der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung. Ein fataler Fehler; denn seitdem behaupten die Sozialisten aller Fraktionen einfach, dieser Satz bedeute das, was seinerzeit gerade abgelehnt wurde, nämlich den Gleichstellungsauftrag.

Sollte es in diesem Hause noch irgendwo übrig gebliebene Konservative oder Liberale geben, mögen sie sich das zur Warnung gereichen lassen. Wenn Sozialisten die Verfassung verbessern wollen, dann ist Gefahr im Verzug. Wir als AfD-Fraktion sagen daher: Finger weg von Artikel 6!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Thorsten Frei das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7514882
Wahlperiode 19
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Änderung des Grundgesetzes - Kinderrechte
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