15.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 13

Thorsten FreiCDU/CSU - Änderung des Grundgesetzes - Kinderrechte

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Ministerin, Kinder sind das Wichtigste, was wir in unserer Gesellschaft haben. Deswegen wollen wir unsere Politik auch an ihren Bedürfnissen ausrichten, um bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Wir haben diesen Gesetzentwurf vorgelegt, wohl wissend, dass man dadurch, dass man Kinderrechte in unserer Verfassung sichtbar macht, einige grundlegende Probleme nicht beheben kann; das hat die Frau Ministerin in ihrer Rede vorgetragen. Wenn wir das ins Grundgesetz schreiben, heißt das noch lange nicht, dass unzulässige Nichtanhörungen von Kindern vor Gericht nicht mehr vorkommen, dass kinderfeindliche Stadtplanungen nicht mehr vorkommen und dass ein unzureichender Personalschlüssel in den Jugendämtern unseres Landes nicht mehr vorkommt. Das erreichen wir damit nicht. Deswegen sind wir als Gesetzgeber gefordert, darauf zu achten, dass Umsetzungsdefizite beseitigt werden, dass Geld dort vorhanden ist, wo es Kinder in unserer Gesellschaft brauchen, und dass wir vor allen Dingen auch bei einfachgesetzlichen Regelungen die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Dass wir darüber nicht nur reden, haben wir erst vor wenigen Wochen gezeigt, als wir das Gesetz zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs verabschiedet haben. Da haben wir entsprechende Regelungen in das Familienverfahrensgesetz geschrieben. Wir reden also nicht nur, wir handeln, und das ist gut für Kinder und Familien.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der zweite Aspekt, den ich erwähnen möchte: Ja, Kinder haben Grundrechte. Sie haben Grundrechte, weil das Grundgesetz und die Grundrechte für alle Menschen in unserem Land gelten. Trotzdem ist es richtig, mit dieser Verfassungsänderung sichtbar zu machen, dass Kinder auch Rechtssubjekte sind, und dass wir klarmachen, dass sich alles, was wir tun, letztlich am Kindeswohl auszurichten hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und das Kindeswohl ist angemessen zu berücksichtigen – darüber haben wir viel diskutiert –, nicht vorrangig, nicht besonders, nicht wesentlich, sondern angemessen, weil unser Grundgesetz keine Hierarchie der Grundrechte für die einzelnen Grundrechtssubjekte kennt. Wenn es einen Konflikt gibt, dann wird er im Wege der praktischen Konkordanz aufgelöst. So ist es in unserem Verfassungsrecht angelegt, und so muss es auch bleiben, weil es unter Umständen sein kann, dass man einen Kinderspielplatz verkleinern muss, um ein Krankenhaus vergrößern zu können. Dann ist es eine richtige Entscheidung, die einzelnen Interessen gegeneinander abzuwägen. Deswegen kommt es darauf an, das Kindeswohl angemessen zu berücksichtigen.

Wir wollen alles tun, um Kinderrechte zu stärken. Das, was für uns als Unionsfraktion bei all diesen Beratungen, die jetzt immerhin schon anderthalb Jahre andauern, wesentlich war, ist, dass das fein austarierte Dreiecksverhältnis von Kindern, Familie und Staat in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes und die jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht angegriffen werden. Frau Ministerin, Sie haben darauf hingewiesen: Genau das geschieht mit der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs. Wir verändern das nicht. Wir machen deutlich: Das ist kein gleichschenkliges Dreieck, wo die Kinder gleich weit von Familie und Staat entfernt sind. Es ist ein spitzwinkliges Dreieck, wo Kinder und ihre Eltern, wo Kinder und Familie nah beieinander stehen und der Staat in einiger Entfernung das Wächteramt übernimmt, falls das Kindeswohl verletzt wird.

(Dr. Götz Frömming [AfD]: Der Staat greift nach den Kindern!)

Genau dabei muss es bleiben. Der Staat soll kein zusätzliches Recht neben dem Wächteramt bekommen. Der Staat ist nicht besser für die Kinder. Die Familien sind diejenigen, die die Erstverantwortung für die Kindererziehung und die sich daraus ergebende Pflicht haben. Das machen wir hier deutlich. Deswegen ist es ein guter Gesetzentwurf.

(Dr. Götz Frömming [AfD]: Nein!)

Ich appelliere an Sie: Schauen Sie ihn sich genau an. Ich bin davon überzeugt, dass es ein guter Schritt in die Zukunft ist. Es lohnt sich, darüber zu streiten und am Ende zu einem Ergebnis zu kommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Götz Frömming [AfD]: Überflüssig wie ein Kropf!)

Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Stephan Thomae das Wort.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7514886
Wahlperiode 19
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Änderung des Grundgesetzes - Kinderrechte
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine