15.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 13

Katja MastSPD - Änderung des Grundgesetzes - Kinderrechte

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, die SPD ist davon überzeugt: Wir brauchen Kinderrechte im Grundgesetz!

(Beifall bei der SPD)

Aber eins nach dem anderen.

Kindheit, was für eine tolle Zeit: Verstecken spielen, Ostereier suchen, Playmobil zum Leben erwecken und das Durchsetzen des eigenen Willens mit dem Ziel, gehört zu werden, ernst genommen zu werden. Das erlebe ich übrigens auch jeden Tag als Mutter von zwei Kindern. Wir alle wissen, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind. Sie benötigen gezielte Förderung und besonderen Schutz neben dem Gehörtwerden. Um das zu erreichen, muss das Kindeswohl in den Mittelpunkt. Und es ist völlig klar – meine beiden Vorredner haben das auch gesagt –: Wer Kinder stärkt, stärkt automatisch Familien; denn dort leben die Kinder.

(Beifall bei der SPD)

Um das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu rücken, muss es endlich Verfassungsrang bekommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das bedeutet, dass sich alles staatliche Handeln, ob von Gerichten, von Verwaltungen oder von Parlamenten, am Kindeswohl orientieren muss, und zwar noch stärker, als es heute schon der Fall ist. Und der Vorschlag von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht garantiert genau das. Danke dafür!

(Beifall bei der SPD)

Diese Grundgesetzänderung hat konkrete und nachhaltige Auswirkungen. Es entstehen zwar nicht sofort mehr Spielplätze und bessere Schulwege, und auch die Kinderarmut wird nicht auf einen Schlag beseitigt, aber wir dürfen nicht vergessen, was unser Ziel ist. Unser Ziel ist, Deutschland zum kinderfreundlichsten Land in Europa zu machen.

(Beifall bei der SPD – Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Das ist aber noch ein langer Weg!)

Natürlich helfen da konkrete Gesetze – das wurde schon gesagt – wie das Gute-KiTa-Gesetz, das Starke-Familien-Gesetz, die große Reform der Kinder- und Jugendhilfe, die hoffentlich nächste Woche im Bundestag beraten und beschlossen werden wird, oder ein Corona-Aufhol-Paket für Kinder und Jugendliche im Nachtragshaushalt in Höhe von 2 Milliarden Euro. Aber der fundamentale Wandel wird erst durch Kinderrechte im Grundgesetz kommen; denn nur so werden sie zum Maßstab staatlichen Handelns, immer und überall, nur so rückt der Wert Kindeswohl in den zentralen Wertekanon unserer Gesellschaft, in das Grundgesetz, und außerdem – nicht zu vergessen – ist das Grundgesetz immer Bezugspunkt für viele gesellschaftspolitische Debatten und damit auch immer Bezugspunkt für sozialen Fortschritt. Diese Zielgröße muss das Kindeswohl im Grundgesetz sein.

(Beifall bei der SPD)

Genau aus diesen Gründen haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten das Thema groß gemacht und auf die Agenda gesetzt. Und deshalb wünsche ich mir, dass wir im Sinne der Kinder zusammenkommen, wir alle. Diese Chance ist historisch. Sie wird so schnell nicht wiederkommen. Schaffen wir es nicht, bleiben die Türen lange verschlossen.

Die SPD wird jeder Verbesserung an diesem Entwurf – jeder Verbesserung! – im Sinne der Kinder und ihrer Familien zustimmen. Aber es geht nicht mit der SPD allein. Wir brauchen eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Also brauchen wir neben uns die CDU/CSU, Die Linke, die FDP und die Grünen, um im Bund und in den Ländern die entsprechenden Mehrheiten zu bekommen.

Kollegin Mast.

Ich bin sofort fertig. – Ich setze meine Hoffnungen auf die Brückenbauerinnen und Brückenbauer in all diesen Fraktionen, in all diesen Parteien. Lassen Sie uns diese historische Chance nutzen, für unsere Kinder und für ihre Familien!

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Bettina Margarethe Wiesmann [CDU/CSU])

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun die Kollegin Bettina Wiesmann das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7515413
Wahlperiode 19
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Änderung des Grundgesetzes - Kinderrechte
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