15.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 18

Robby SchlundAfD - Medizinprodukterecht, Corona-Teststrategie

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Der Schutz der Risikogruppen steht für uns – das haben wir hier schon mehrfach deutlich gemacht – an allererster Stelle. Das ist das Alpha und Omega und natürlich die Mutter aller Fragen im Pandemiemanagement.

Aber nicht nur dort, sondern auch im Medizinprodukterecht geht es vor allem auch um die älteren Menschen unter uns, die geschützt sein müssen. Deshalb müsste man dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition sogar zustimmen, da viele kluge Regelungen eingearbeitet wurden, ebenso zusätzliche Änderungen, die zu einer weiteren Verbesserung der Versorgung und Anwendungssicherheit beitragen werden.

Dennoch gibt es Defizite, die bei der öffentlichen Anhörung im März dieses Jahres deutlich benannt, aber leider nicht korrigiert wurden. So lässt der Entwurf bei der Umsetzbarkeit und leider auch der Patientensicherheit Fragen offen, wo es um die Einwilligung beim direkten Patientenkontakt geht oder um Fälle, wo es wegen der Zuständigkeit verschiedener Landesbehörden zu unterschiedlichen Auffassungen kommen könnte. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf enthalten.

Kommen wir nun zum Antrag der FDP. Hier wird in der Tat ein wirkungsvoller Schutz der Risikogruppen gefordert, um aus den Einschränkungen der Grundrechte herauszukommen. Ein wichtiger Ansatz ist auch der geforderte Bürokratieabbau unter Nutzung der heutigen technischen Möglichkeiten. In der geforderten Präventions- und Teststrategie erkennen wir letztendlich die Forderung unserer Fraktion aus dem Februar 2020 wieder. Reichlich spät, liebe FDP, aber dennoch besser als gar nicht.

(Beifall bei der AfD)

Doch dann, meine Damen und Herren, wird es holprig. Die FDP-Teststrategie der Selbst- und Schnelltests sowie der besonderen Schulung wird nicht klar herausgearbeitet und ist daher auch, ehrlich gesagt, nicht richtig erkennbar. Deshalb enthalten wir uns auch hier.

Zum Antrag der Grünen ist insgesamt eigentlich nicht mehr viel zu sagen, da er sich – ein Erguss der grenzenlosen Begeisterung für Schnell- und Selbsttests – nach der öffentlichen Anhörung von Experten de facto selbst erledigt hatte. Zum Beispiel äußern sich die Deutsche Gesellschaft für Public Health, die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und auch die Virologin Professor Protzer eher sehr kritisch zu diesem Antrag. Neben einem Mangel an Effekten für die Pandemiekontrolle und Problemen durch konzeptionelle Datenverzerrung insbesondere bei Tests von symptomlosen Personen können diese Tests aufgrund von schlechter Sensitivität und Spezifität nicht an die PCR-Testungen heranreichen.

(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagt auch keiner!)

Nach all dem ist es eher verwunderlich und erstaunlich, dass Sie diesen Antrag nicht zurückgezogen haben. Nichtsdestotrotz vertrauen wir, die AfD, eher den Meinungen der Experten als Ihnen und lehnen demzufolge diesen überflüssigen Antrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke sehr. – Das Wort geht an Martina Stamm-Fibich von der SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7514936
Wahlperiode 19
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Medizinprodukterecht, Corona-Teststrategie
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