15.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 19

Johannes SchrapsSPD - Wertpapierrecht

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Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute kann man wirklich mit einem Lächeln unter der Mund-Nase-Bedeckung hier vorne ans Rednerpult gehen; denn wir werden heute das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten und die Umsetzung der europäischen Covered-Bonds-Richtlinie in nationales Recht beschließen. Das ist, glaube ich, ein Lächeln wert.

Damit mir am Ende meiner Rede dafür nicht wieder die Zeit davonläuft, der Dank dieses Mal gleich zu Beginn: Er gilt den zahlreichen Sachverständigen, die in den beiden Anhörungen wichtige Aspekte angesprochen haben; zum Teil konnten wir die in den Beratungen für die Gesetze noch mitberücksichtigen. Und ich möchte mich sehr herzlich für die wirklich gute und ausgesprochen faire und sehr zielgerichtete Zusammenarbeit im parlamentarischen Prozess bedanken: beim BMF mit Frau Staatssekretärin Ryglewski und dem gesamten Mitarbeiterinnenstab, insbesondere bei meinem Berichterstatterkollegen Sepp Müller aus der Unionsfraktion, aber auch bei den Berichterstattern der Opposition für das konstruktive Miteinander und natürlich auch bei den zuständigen Fraktionsreferenten; denn nur so war es möglich, beide Gesetze in wirklich sehr kurzer Zeit in den Berichterstattergesprächen zum Abschluss zu bringen. Dafür ganz herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Kommen wir nun zu den eigentlichen Gesetzen. Bei beiden setzen wir europäische Richtlinien in nationales Recht um. Beim ersten Gesetz geht es um die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; die war bei uns bisher im Kreditwesengesetz geregelt. Die Regelungen des KWG wurden jedoch insbesondere den Geschäftsmodellen kleiner und mittlerer Wertpapierinstitute nicht gerecht, und sie waren vor allen Dingen auch nicht speziell auf die unterschiedlichen Risikoprofile der Wertpapierinstitute ausgelegt. Die Risiken von Wertpapierinstituten unterscheiden sich deutlich von denen, die beispielsweise Kreditinstitute eingehen; denn anders als Kreditinstitute nehmen sie keine Einlagen entgegen und haben auch kein Portfolio an Privatkunden- oder Unternehmenskrediten. Dieser Unterschied soll daher im Aufsichtsrahmen klarer zum Ausdruck kommen, und dafür schaffen wir mit dem Gesetz nun ein spezifisches Aufsichtssystem.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Sepp Müller [CDU/CSU])

Damit bewahren wir nicht nur die allgemeine Finanzstabilität, sondern wir gewährleisten vor allem eine passende Beaufsichtigung, insbesondere für die etwa 720 kleinen und mittleren Wertpapierinstitute in Deutschland, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Das zweite Gesetz ist das CBD-Umsetzungsgesetz, die Umsetzung der Covered Bonds Directive in deutsches Recht. Bislang existierten in den EU-Mitgliedstaaten zahlreiche unterschiedlich ausgestaltete Regelungen über sogenannte Covered Bonds, also über gedeckte Schuldverschreibungen, die durch Deckungswerte wie zum Beispiel Grundpfandrechte oder auch durch öffentliche Anleihen besichert sind. Viele dieser Produkte, wie zum Beispiel der deutsche Pfandbrief, verfügen mindestens über eine jahrzehntelange, manche sprechen sogar von einer Jahrhunderte alten Tradition, in jedem Fall eine lange und stabile Tradition. Bei aller Stabilität und Tradition in diesem Instrument hat die Unterschiedlichkeit der Regeln bisher eine grenzüberschreitende Vermarktung von gedeckten Schuldverschreibungen stark verhindert. Durch die Richtlinie und ihre nationale Umsetzung werden die Anforderungen an Pfandbriefe jetzt in zentralen Punkten europäisch harmonisiert, und das erleichtert dann natürlich auch den grenzüberschreitenden Vertrieb von Pfandbriefen.

Zusätzlich wird mit dem Gesetz nun auch in Deutschland die Möglichkeit einer gesetzlichen Fälligkeitsverschiebung bei der Abwicklung von Deckungswerten eingeführt. Das heißt, im Falle einer Insolvenz einer Pfandbriefbank können Fälligkeiten von Verbindlichkeiten in Zukunft um maximal zwölf Monate nach hinten geschoben werden. Dadurch kann die Liquidität bei der Verwertung des Deckungsvermögens, das hinter den Pfandbriefen steht, deutlich leichter gewährleistet werden.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Sepp Müller [CDU/CSU])

Um auch der digitalen Entwicklung Rechnung zu tragen, heben wir mit dem Gesetz auch das bisherige Schriftformerfordernis für elektronisch geführte Deckungsregister auf. Wir ermöglichen stattdessen eine elektronische Zustimmung des Treuhänders – zahlreiche Fortschritte also, die eine Zustimmung zum Gesetz leicht machen sollten, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Die Umsetzung europäischen Rechts in nationales Recht klingt immer nach einer kleinen Stellschraube, weil durch die europäischen Richtlinien natürlich schon ein Rahmen vorgegeben ist. Das sollten wir an dieser Stelle aber nicht unterschätzen; denn neben diesen beschriebenen praktischen Umsetzungsvorteilen, die ich eben schon aufgeführt habe, wird mit den Richtlinien zugleich die Kapitalmarktunion weiter vertieft. Das zeigt aus unserer Sicht genau in die richtige Richtung.

(Beifall des Abg. Sepp Müller [CDU/CSU])

Neben der Kapitalmarktunion, der Vollendung der Bankenunion, stehen wir als SPD zusätzlich auch für eine mutige Planung einer echten europäischen Fiskalunion,

(Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])

die wir in den kommenden Jahren auch weiter vorantreiben wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Eine krisenfeste EU muss fiskalpolitisch handlungsfähig sein. Nur dann kommen wir in Europa zu mehr Resilienz in Krisenzeiten und somit letztlich auch zu mehr europäischer Einheit.

Ich werbe um Zustimmung für die Gesetze und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Stefan Keuter von der AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7514945
Wahlperiode 19
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Wertpapierrecht
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