Stefan KeuterAfD - Wertpapierrecht
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Der Deutsche Bundestag darf wie so häufig EU-Richtlinien in nationales Recht einarbeiten. Ich halte diese Art der Gesetzgebung für problematisch, und ich sage Ihnen auch gerne, warum. Die EU-Bürokraten diktieren uns generell in ihren Richtlinien und Verordnungen, was wir hier mit relativ wenig Ermessensspielraum umzusetzen haben. Eine offene Debatte über die richtigen Lösungen, die richtigen Formulierungen findet auf nationaler Ebene gar nicht mehr statt. Dabei ist es doch im Sinne der Väter unseres Grundgesetzes, dass gerade auch in Deutschland Entscheidungsfindungen demokratisch mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden sollen.
(Johannes Schraps [SPD]: Deswegen reden wir hier darüber!)
Zum ersten Thema. Die EU möchte die Wertpapierinstitute, also Maklerfirmen und andere Wertpapierdienstleister, nach EU-einheitlichen Kriterien beaufsichtigen und kontrollieren. Brauchen wir das? Ich sage Ihnen: Nein, das brauchen wir nicht! Die EU macht Vorgaben zur Geschäftsorganisation und zu Anzeigepflichten; die EU macht Vorschriften zu internen Unternehmensführungen; die EU macht Vorschriften zur Vergütungspolitik, mischt sich also in die Gehaltsstrukturen der Wertpapierfirmen ein. Brauchen wir das? Ich sage Ihnen: Nein, das brauchen wir nicht!
Nach der öffentlichen Anhörung hier im Bundestag waren die Beamten des Bundesfinanzministeriums sehr fleißig und haben ihre teils erheblichen Erkenntnisgewinne noch in sieben sogenannte Umdrucke eingearbeitet. Auch wenn hier der Versuch unternommen wird, den Grund der bürokratischen Gängelung etwas zu differenzieren, nach Größe und Geschäftsmodell, so sehen wir doch erheblichen bürokratischen Mehraufwand auf die Institute zukommen. Einen größeren Mehrwert für die Kunden können wir im Gegenzug nicht erkennen.
Das zweite Thema betrifft unsere deutschen Pfandbriefe mit ihrer inzwischen 252-jährigen Geschichte: ein absolutes deutsches Qualitätsprodukt am Kapitalmarkt, insbesondere international und bei institutionellen Anlegern geschätzt. Viele Länder Europas haben versucht, die Pfandbriefe zu kopieren; oft versucht, nie erreicht, könnte man sagen. Das Standing und der Nimbus des deutschen Pfandbriefs sind unerreichbar. Das erkennt man insbesondere, wenn man sich die Refinanzierungskonditionen anschaut. Der Vorteil am Kapitalmarkt, insbesondere bei Liquiditätseinständen bei der Immobilienfinanzierung in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit, ist unerreicht. Der Verband deutscher Pfandbriefbanken zeigte sich in der Anhörung stolz, dass man deutsche Standards auf europäische Wettbewerber übertragen konnte.
(Dr. Thomas de Maizière [CDU/CSU]: Eben!)
Das mag ja vielleicht im Sinne, Herr de Maizière, dieses Verbandes liegen, seinen Einfluss auf Europa auszuweiten – am deutschen Wesen soll die Welt genesen –; aber ich sage Ihnen: Ich sehe vielmehr die Gefahr, dass dieser deutsche Wettbewerbsvorteil zugunsten der europäischen, ausländischen Anbieter zunichtegemacht wird.
Alles, was Deutschland stark macht, wird von der EU geschliffen, so auch hier. Der Pfandbrief wird zu einer europäisch gedeckten Schuldverschreibung. Das deutsche Premiumprodukt darf sich wenigstens noch mit dem Zusatz „Premium“ schmücken. Jetzt soll in den Anlagebedingungen festgeschrieben werden, dass Pfandbriefe im Insolvenzfall der Pfandbriefbank erst verspätet zurückgezahlt werden sollen. Dies mag zunächst logisch erscheinen, führt aber im Kern dazu, dass eine verspätete Rückzahlung immer noch als fristgerecht gilt; das wird in den Emissionsbedingungen so festgeschrieben. Ich fürchte, dass das dem Grundvertrauen in den Pfandbrief schadet.
Die strittigen Themen der Gebäudeversicherungen und der Erleichterung der elektronischen Deckungsregisterführung wurden nachgebessert. Vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Umsetzung der EU-Richtlinie führt eine Ablehnung zu größerem Schaden. Deshalb werden wir uns zu beiden Gesetzentwürfen enthalten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Danke sehr. – Das Wort geht an Sepp Müller von der CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Johannes Schraps [SPD])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7514946 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 221 |
Tagesordnungspunkt | Wertpapierrecht |