15.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 20

Gyde JensenFDP - Gewalt gegen Frauen

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal möchte ich bemerken, dass sich drei Fraktionen – darunter keine von der Regierungskoalition – tatsächlich mit dem Thema „Gewalt und Hasskriminalität gegen Frauen“ in den Anträgen, die uns heute vorliegen, intensiv beschäftigt haben. Ob im digitalen oder im analogen Raum, gerade im vergangenen Jahr haben wir gesehen – das hat die Pandemie uns noch mal als Stresstest und unter dem Brennglas vor Augen geführt und offengelegt –, wo die Schwächen beim Schutz von Frauen vor Gewalt vor allen Dingen liegen. Meine Kolleginnen Nicole Bauer und Katja Suding haben dazu bereits im November letzten Jahres einen Antrag eingebracht, in dem sie fordern, ein bundesweites Onlineregister für freie Frauenhausplätze auf den Weg zu bringen, niedrigschwellige Beratungsangebote endlich umzusetzen und Anzeigeverfahren zu schaffen.

(Beifall bei der FDP)

Ein offensichtliches Problem zu lösen, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat für uns Freie Demokraten höhere Priorität als nur darüber zu sprechen, wie wir noch weitere Daten über dieses offensichtlich bestehende Problem sammeln.

Damit komme ich zum ersten Antrag der Grünen. Ihr gewählter Ansatz ist aus unserer Sicht nicht zielführend. In unseren Augen ist die Polizeiliche Kriminalstatistik nämlich nicht der Ort für eine bessere Erfassung von Daten über Gewalt gegen Frauen. Wir brauchen dringend einen regelmäßigen, mindestens einmal in der Legislatur stattfindenden, periodischen Sicherheitsbericht mit einer echten Dunkelfeldforschung, um dieses Deliktfeld überhaupt besser verstehen zu können.

(Beifall bei der FDP)

Denn die PKS – das wissen Sie – erfasst eben nur Straftaten, die bereits aktenkundig sind. Wir haben ja gerade auch von der Staatsministerin gehört, dass es um weit mehr geht, nämlich um Opfer von Gewalt, die sich vielleicht nicht trauen, eine Anzeige zu stellen. Das heißt, für die Politik hat die PKS keine maßgebliche weitere Aussagekraft für ein Handeln. Deswegen brauchen wir eine Dunkelfeldstudie, die dann auch gesetzgeberisch wirkungsvoll reagieren lässt.

(Beifall bei der FDP Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht auch in unserem Antrag!)

Zu Ihrem zweiten Antrag, liebe Grüne, zur besseren Dunkelfeldforschung. Wir teilen Ihr Anliegen. Allerdings wird der bundesweite Viktimisierungssurvey bereits in großen Teilen in der Form, wie Sie es ja auch in Ihrem Antrag fordern, geschrieben. Deswegen verweise ich noch mal auf den dringend benötigten Periodischen Sicherheitsbericht, wie er übrigens auch im Koalitionsvertrag 2017 vereinbart wurde. Seitdem ist aber nichts passiert. Wir sagen Ihnen ganz ehrlich: Wenn hier kurz vor knapp, vor Ende der Legislaturperiode, noch ein Dokument auf den Tisch kommt, das vielleicht diese Überschrift hat, dann ist das doch ein bisschen dürftig.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Freien Demokraten sehen den blinden Fleck bei der Bundesregierung beim Thema geschlechterbezogene Straftaten vor allem im digitalen Bereich. Wir müssen Frauen endlich in die Lage versetzen, sich gegen Angriffe und Persönlichkeitsverletzungen im Netz besser und effektiver verteidigen zu können. Deswegen fordern wir schon seit Langem einen zivilrechtlichen Anspruch gegen Plattformbetreiber, wie ihn schon die Kollegen Benjamin Strasser und Konstantin Kuhle in unserem Antrag gegen Rechtsextremismus gefordert haben. Betroffene müssen in die Lage versetzt werden, eine richterliche Anordnung gegenüber einer Plattform erwirken zu können, mit der sie die Speicherung und die Herausgabe von Daten, die dann zu der Identifikation des Schädigers notwendig sind, durch den Provider verlangen können.

(Beifall bei der FDP)

Ein zweiter wichtiger Punkt – dann komme ich zum Schluss, Frau Präsidentin –: Der Bund sollte in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinwirken, dass sogenannte Cyberambulanzen flächendeckend auf den Weg gebracht werden. Dort können Betroffene unterstützt werden, schon bevor sie eine Anzeige stellen. Genau das – die Sicherung von möglichst gerichtsfesten digitalen Beweisen – ist, glaube ich, wichtig, um der Sache tatsächlich auf den Grund zu gehen.

Frau Kollegin, jetzt sind Sie deutlich drüber.

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Wir freuen uns, wenn die Bundesregierung vielleicht den Modus Operandi übernimmt, diese Punkte in ihr Gesetz mit aufnimmt und dann ihren Namen drüberschreibt; denn am Ende geht es um die Betroffenen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Frau Kollegin, ich danke Ihnen für Ihre Rede. – Nächste Rednerin: für die Fraktion Die Linke Anke Domscheit-Berg.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Amthor, das ist übrigens eine spannende Debatte, die wir gerade haben. Vielleicht interessiert Sie das auch. – Er hört nicht zu, sehen Sie. – Ich rede mit Ihnen, Herr Amthor. Wir sind gerade in einer spannenden Debatte, möglicherweise interessieren Sie sich dafür. Das wäre gar nicht schlecht, wenn Sie sich jetzt mal aufs Zuhören konzentrieren würden.

(Beifall bei der LINKEN – Mechthild Rawert [SPD]: Typisch Mann!)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7515128
Wahlperiode 19
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Gewalt gegen Frauen
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