15.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 25

Carl-Julius CronenbergFDP - Übereinkommen IAO – Rechte indigener Völker

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um fundamentale Rechte für 350 Millionen indigene Menschen rund um den Globus. Vielleicht warten diese Menschen nicht unbedingt darauf, dass nach 30 Jahren noch der eine oder andere Staat die ILO-Konvention 169 ratifiziert. Aber sie warten darauf, dass die Mitglieder der Mehrheitsgesellschaft ihnen endlich mit Respekt und Toleranz begegnen.

(Beifall bei der FDP)

Und sie erwarten, dass ihre Rechte auf Bewahrung von Identität und Kultur endlich geachtet und wirksam geschützt werden. Diese Anliegen unterstützen die Freien Demokraten. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der FDP)

Leider haben indigene Völker bis heute allzu oft das Gegenteil von Respekt und Anerkennung erfahren, nämlich Assimilierung und Vertreibung. Bleiben wir realistisch: Auch in Staaten, die schon längst die Konvention ratifiziert haben, werden ILO-Rechte unvermindert mit Füßen getreten, so zum Beispiel im Amazonasbecken. Dabei ist klar: Indigene bewahren die Grundlagen ihres Lebensraums; sie holzen den Regenwald nicht ab. Deshalb ist es auch in unserem Interesse, sie als unverzichtbare Partner bei Umwelt- und Klimaschutz anzusehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Springer.

Herr Kollege Springer, Sie haben gegen das Gesetz argumentiert, dass es in Deutschland keine betroffene Bevölkerungsgruppe gibt. Ja, dem ist so. Es ist auch gut, dass die Konvention den Grundgedanken der Subsidiarität achtet. Dennoch ist es wichtig, sie zu ratifizieren. Wie sonst könnte die Bundesregierung ihre Anliegen vor Ort adressieren? Herr Kollege Springer, die Ratifikation ist deshalb auch eine Frage der Glaubwürdigkeit deutscher Außen- und Menschenrechtspolitik.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Unterscheidung zwischen indigenen Völkern und ethnischen Minderheiten ist nicht immer trennscharf. Die Unterdrückung ethnischer Minderheiten ist von der Konvention nicht erfasst. Die Situation der Uiguren in Xinjiang zeigt, dass dort genau die Assimilation zwangsweise durchgeführt wird, die die Konvention bei Indigenen verhindern will. Daher muss gelten: Das richtige Prinzip der Nichteinmischung ist nicht zu verwechseln mit dem falschen Prinzip der stillschweigenden Billigung.

(Beifall bei der FDP)

Noch eines sollte die Bundesregierung nicht verwechseln, bitte: die Verantwortung dafür, universelle Menschenrechte durchzusetzen, liegt in erster Linie beim Staat. Es ist die Aufgabe der Regierung, Missstände anzusprechen, Aktionspläne zu vereinbaren, notfalls Konditionalitäten zu verhandeln und dort, wo es passt, auch die Unternehmen mit einzubinden. Es kann nicht sein, dass die Regierung sich diese Woche für die Ratifikation des ILO-Übereinkommens feiert und schon nächste Woche die harte Kärrnerarbeit, vor Ort Menschenrechte durchzusetzen, an die Unternehmen wegdelegiert, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Kommen Sie bitte zum Ende.

Die Ratifikation ist nicht die Ziellinie im Kampf für die Rechte indigener Völker, sondern der Startblock. Wir gehen heute mit und freuen uns darauf, nach der nächsten Bundestagswahl das Ziel „Menschenrechte weltweit“ in Regierungspolitik umzusetzen.

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion Die Linke hat das Wort die Abgeordnete Eva-Maria Schreiber.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7515362
Wahlperiode 19
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Übereinkommen IAO – Rechte indigener Völker
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