15.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 37

Rainer SpieringSPD - Bundesnaturschutzgesetz

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Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist an der Zeit, einiges richtigzustellen.

Kollegin Lemke, ich kann das, was Sie hier vorgetragen haben, durchaus nachvollziehen. Zur Richtigstellung – das auch an die Kollegin Konrad, weil ich finde, eine partielle Vergewaltigung von Wissenschaft gehört sich nicht –: Wenn man „agrarheute“ vom August 2020 gelesen hat, dann hat man dort die deutsche Metastudie zum Insektensterben mitgeteilt bekommen, und zwar vom Deutschen Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung. Die haben Daten aus 166 Studien ausgewertet – diese Daten kommen vornehmlich aus Europa und Nordamerika – und festgestellt, dass wir per anno eine Abnahme der Insektenzahl von 0,91 Prozent haben. Selbst für jemanden, der in der Addition oder Multiplikation schwach ist, ist relativ schnell auszurechnen, wie lange es dauert, bis das Insektensterben dazu geführt hat, dass dieser Planet nachhaltig geschädigt worden ist, und ich finde, das darf man auch mal in so einer Diskussion sagen und akzeptieren.

(Beifall bei der SPD)

Immer die Fakten querreden hilft uns kein Stück weiter.

Zum Kollegen Protschka, den ich ja gestern vor dem Brandenburger Tor erlebt habe – auch nicht gerade zu meiner sonderlichen Freude –: Es wäre schon angenehm, wenn er zwischen dem Insektenschutzgesetz, das wir hier heute Abend debattieren, und der Pflanzenschutzverordnung unterscheiden könnte, was ihm offensichtlich überhaupt nicht gelingt. – Selbst den Landwirten ist gestern Nachmittag aufgefallen, dass der Herr Protschka von einem Thema redet, das ihm offensichtlich überhaupt nicht zugänglich ist.

Jetzt drehen wir mal die Runde: Beim Insektenschutzgesetz – und dann muss ich auch mal auf meine Landsmannschaft hinweisen – ging es uns in Niedersachsen auch darum, den Niedersächsischen Weg klarzumachen. Im Insektenschutzgesetz ist eine Länderöffnungsklausel geregelt und festgelegt. Das ist der Weg des Landes Niedersachsen, der Vertragsnaturschutz beinhaltet, unter der Regierung Weil ausgehandelt worden ist und sicherstellt, dass die Arbeit für den Vertragsnaturschutz entlohnt wird. Das ist der richtige Weg. Das Land Niedersachsen stellt dafür pro Jahr 120 Millionen Euro reine Landesmittel zur Verfügung. Im Insektenschutzgesetz ist nachhaltig festgelegt, dass wir genau das tun können.

Jetzt komme ich mal zur Pflanzenschutzverordnung. Das ist – auch noch mal zur Erklärung für Herrn Protschka – nicht die Aufgabe des Gesetzgebers hier heute Abend, sondern das ist eine reinrassige Aufgabe des Ministeriums.

Jetzt zum Ministerium. Irgendjemand hat hier eben rumgemault, dass weder die Staatssekretärin noch die Ministerin der SPD anwesend sind. Beide sind in Quarantäne. Ich hoffe, Frau Kollegin Konrad, dass Sie Verständnis dafür haben, dass die beiden Frauen ihrer Verantwortung gerecht werden.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich hoffe, Sie würden das im Vergleichsfall auch tun.

Bei der Pflanzenschutzverordnung wird die Ministerin dafür sorgen müssen – da bin ich als Niedersachse übrigens auch im Wort –, dass der Niedersächsische Weg offenbleibt. Jetzt teile ich Ihnen mal einige Dinge mit, wo das auch sichergestellt ist, weil die Ministerin das tatsächlich auf Druck des Landes Niedersachsen mit reinverhandelt hat:

Verbot der Anwendung in Gebieten mit Bedeutung für Naturschätze. Einschränkungen beziehen sich von vornherein nur auf bestimmte Pflanzenschutzmittel. Auf Ackerflächen gelten sie nur in Naturschutzgebieten. Der entscheidende Satz lautet: Auf Ackerflächen in FFH-Gebieten, die keine Naturschutzgebiete usw. sind, soll ein Verzicht auf Pflanzenschutzmittel mittels freiwilliger Vereinbarung und Maßnahmen erreicht werden. – Das heißt, der Weg des Landes Niedersachsen ist auch durch die Pflanzenschutzverordnung – also entlohnter Naturschutz – gesichert.

(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Das ist falsch!)

Wir haben uns in dem entsprechenden Ministerium mehrfach abgesichert, dass dieser Weg gesichert ist, und die Abgeordneten des Landes Niedersachsen werden ihren Teil dazu beitragen, dass die Ministerin für Ernährung und Landwirtschaft ihr Wort gegenüber dem Land Niedersachsen und dem Rest der Republik einhält.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Bitte immer schön die Maske wieder aufsetzen!

(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Aufsetzen! – Zurufe der AfD: Aufsetzen!)

Die nächste Rednerin für die Fraktion der CDU/CSU ist die Kollegin Silvia Breher.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7515385
Wahlperiode 19
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Bundesnaturschutzgesetz
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