Christian SauterFDP - Sicherheitsüberprüfung von Soldaten
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir betrachten den heute vorliegenden Gesetzentwurf vor dem Hintergrund von wiederholten Fällen von Extremismus in der Bundeswehr. Ganz sicher ist es richtig, keine Form von Extremismus in der Truppe zu dulden, ganz gleich, ob es sich um Fälle von Rechtsextremismus, Islamismus, Linksextremismus oder weiteren Formen von Extremismus handelt. Der Jahresbericht 2020 der Wehrbeauftragten hat wie schon der MAD-Report für das Jahr 2019 die Zahl der Verdachtsfälle deutlich gemacht: Nach 477 Verdachtsfällen rechts werden immerhin auch 48 Verdachtsfälle im Bereich Islamismus genannt. Daneben befinden sich in kleineren Anteilen weitere Extremismusvorwürfe.
Wege zur Vermeidung bzw. zur Entfernung von Extremisten aus der Bundeswehr unterstützen wir. Es ist selbstverständlich, dass es in nachgewiesenen Fällen keine weitere Verwendung in der Bundeswehr mehr geben darf. Umgekehrt bedeutet es aber auch, dass ein Verdachtsfall noch kein nachgewiesenes Delikt ist. Zudem zeigen die Zahlen, dass der ganz überwiegenden Mehrheit der Soldaten und Reservisten keinerlei Verfehlungen dieser Art vorzuwerfen sind – hier also kein Generalverdacht.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wege zur Identifizierung ebendieser Personenkreise müssen gefunden werden. Die jüngsten Fälle haben gezeigt, dass die 2017 eingeführte einfache Sicherheitsüberprüfung nicht alle Fälle erfasst hat. Der vorliegende Gesetzentwurf soll nun Lücken schließen. Einerseits sollen intensivere Sicherheitsüberprüfungen für Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen durchgeführt werden, andererseits sollen fortan auch Reservisten von einfachen Überprüfungen erfasst werden.
Dieser Gesetzentwurf wirft jedoch auch Punkte auf, die bei den eben genannten Regelungen nicht berücksichtigt wurden, zum Beispiel:
Erstens. Alle Sicherheitsüberprüfungen werden durch den Militärischen Abschirmdienst durchgeführt. Bereits 2017 hatte eine Ausweitung der Überprüfungen einen Mehraufwand zur Folge. Hier muss geprüft werden, ob der Personalaufwuchs aufseiten des BAMAD und der Bundeswehr auch ausreichend ist, um diese Forderungen abzudecken.
Es ist auch, zweitens, nicht konkretisiert, welcher Kreis der Personen genau nun von dieser gesetzlichen Regelung betroffen sein wird. Auch hier ist noch eine Konkretisierung erforderlich.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Drittens. Die Frage der Verhältnismäßigkeit muss auch gestellt werden. Die entstehenden Aufwendungen sind nicht unerheblich, nicht nur der finanzielle Aufwand in Höhe von jährlich über 6 Millionen Euro, sondern insbesondere auch der bürokratische Aufwand sowie der Zeitaufwand, welcher geleistet werden muss. Das wird aus dem Gesetzentwurf auch deutlich.
Gerade im Bereich der Reservisten – hier besonders der unbeorderten – musste man sich in der Vergangenheit mit immer mehr bürokratischen Vorgängen auseinandersetzen. Das sieht man auch bei den Darstellungen im vorliegenden Entwurf: bis zu drei Stunden je Sicherheitsüberprüfung. Hier sehen wir noch Bedarf für Präzisierungen, Vereinfachungen.
Wir werden das konstruktiv begleiten und stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Der Kollege Matthias Höhn gibt seine Rede zu Protokoll; vielen Dank dafür!
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7515404 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 221 |
Tagesordnungspunkt | Sicherheitsüberprüfung von Soldaten |