16.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 222 / Zusatzpunkt 6

Johannes FechnerSPD - Bevölkerungsschutzgesetz

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Lage ist unbestritten dramatisch. Wir hatten in den letzten Tagen immer über 200 Tote pro Tag. Deswegen müssen wir jetzt handeln.

Ein ausdrückliches Dankeschön auch von mir an dieser Stelle an alle Pflegekräfte, die sich aufopferungsvoll um alle Erkrankten kümmern. Ganz herzliches Dankeschön hierfür!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dass sich die Lage zuspitzt, das hängt auch damit zusammen, dass die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz nicht umgesetzt wurden. Deswegen ist es nötig, dass wir hier heute vom Bund verbindliche Vorgaben für die Länder machen. Diese Bundesnotbremse ist notwendig. Ich will nicht verheimlichen, dass wir, wenn es nach uns gegangen wäre, dieses Projekt schon im November auf der Tagesordnung gehabt hätten. Das wollten die Kollegen von der Union damals nicht – aber besser nie als spät.

(Lachen und Beifall bei Abgeordneten der AfD und der FDP – Martin Reichardt [AfD]: „Besser nie als spät“! Ja, richtig! – Stephan Brandner [AfD]: „Besser nie als spät“! Sehr gut! Das bringt es auf den Punkt!)

Jedenfalls ist es eine ganz wichtige Maßnahme, dass wir hier heute zu einheitlichen Maßnahmen kommen. Nach der Einführung der Notbremse, die wir hier heute zur Beratung vorliegen haben, werden die Länder bei den entsprechenden Maßnahmen keinen Spielraum mehr haben.

Man kann sich darüber streiten, ob diese Maßnahmen, die wir hier vorsehen, überhaupt ausreichen werden, um die dritte Welle zu brechen,

(Stephan Brandner [AfD]: Besser nie als spät, sage ich nur!)

oder ob nicht weitere Maßnahmen erforderlich sind. Aber eins ist auch klar: Wir können nicht zuschauen, wie die Zahlen, insbesondere die Todeszahlen, weiter ansteigen. Deswegen ist es richtig, dass wir hier für mehr Bundeseinheitlichkeit sorgen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])

Das gilt insbesondere für die Testpflichten; das ist aus meiner Sicht eines der wichtigsten Elemente hier. Danke an Hubertus Heil für die guten Vorschläge! Es ist sinnvoll, dass wir die Schülerinnen und Schüler testen, und auch, dass wir die Unternehmen verpflichten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Testangebot zu machen. Eine ganz wichtige Maßnahme.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre Gift, wenn solche Maßnahmen – das gilt für alle Coronamaßnahmen – von Gerichten gekippt würden. Das würde massiv stören und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger schädigen. Deswegen müssen wir auch in der Pandemie ganz genau auf die Verhältnismäßigkeit und die Angemessenheit der Maßnahmen achten.

Damit komme ich zum Thema Ausgangssperren. Ich finde, Ausgangssperren sind grundsätzlich ein geeignetes Mittel, um dafür – –

Es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage aus der AfD.

Nein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Stephan Brandner [AfD]: Besser nie als spät!)

Die Debatte hat ein hohes Niveau. Das will ich nicht gefährden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Lachen bei der AfD)

Die Ausgangssperren sind grundsätzlich geeignet, um die Kontakte einzuschränken, und deshalb sind sie sinnvoll. Aber ganz klar will ich auch hier erwähnen: Ich finde es gut, wie es zum Beispiel die Hamburger gemacht haben, dass es auch abends, nach Feierabend, noch möglich ist, mit der Partnerin oder dem Partner spazieren zu gehen oder im Freien Sport zu treiben. Deswegen ist für die SPD-Fraktion auf jeden Fall dieses Thema in den Beratungen gesetzt.

(Zuruf: Aha!)

Ich finde, wir sollten hier – und zwar so, dass die Länder nicht wieder davon abweichen können – dafür sorgen, dass diese Ausnahme im Gesetz steht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD)

Auch ganz klar ist, dass der Bundestag bei allen wesentlichen Entscheidungen das letzte Wort haben muss. Das gilt insbesondere für die Regelung, dass die Bundesregierung per Rechtsverordnung zu weiteren Maßnahmen befugt werden soll. Darüber muss der Bundestag entscheiden, insbesondere wenn es um die Frage geht: Wie gehen wir eigentlich mit Geimpften und Genesenen um? Das ist eine so wesentliche Entscheidung; darüber muss hier der Bundestag entscheiden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Gehen wir also so in diese Beratungen. Frau Göring-Eckardt, wir sind flott: heute Mittag die Sachverständigenanhörung, Montag die Sondersitzungen der Ausschüsse und am Mittwoch der Abschluss. Wir sind hier also sehr flott unterwegs – der Lage angemessen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Damit schließe ich die Aussprache.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7515441
Wahlperiode 19
Sitzung 222
Tagesordnungspunkt Bevölkerungsschutzgesetz
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