Christine LambrechtBundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz - Mietspiegelreformgesetz
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnen muss bezahlbar sein, und Wohnen muss vor allen Dingen bezahlbar bleiben. Das ist das Credo dieser Bundesregierung, und dafür haben wir mittlerweile vieles auf den Weg gebracht: Wir haben eine Mietpreisbremse verlängert und verschärft, für Mieterhöhungen wegen Modernisierung haben wir enge Grenzen gezogen, und außerdem werden wir noch die Möglichkeiten zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen stärker begrenzen.
(Beifall bei der SPD)
Mit dem Gesetz, das wir heute beraten, gehen wir den nächsten Schritt. Wir reformieren einen Kernbereich unseres Mietrechts, nämlich das Mietspiegelrecht. Warum ist das notwendig? Weil eben ein wesentlicher Baustein in unserem sozialen Mietrecht die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete ist. Diese Vergleichsmiete markiert eine Grenze, wenn Vermieter die Miete im laufenden Mietverhältnis erhöhen wollen. Auch bei der Mietpreisbremse kommt diese Vergleichsmiete ins Spiel. Ob der Vermieter nämlich bei der Neuvermietung mehr verlangen darf als im alten Mietverhältnis, das hängt ebenfalls von dieser ortsüblichen Vergleichsmiete ab.
Klar ist deshalb, Mieter und Mietinteressenten müssen die ortsübliche Vergleichsmiete einfach, zuverlässig und rechtssicher ermitteln können. Das beste Instrument hierfür sind qualifizierte Mietspiegel, also solche, die nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden. Leider scheuen viele Kommunen bislang den Aufwand für die Erstellung solcher Mietspiegel, und dort, wo qualifizierte Mietspiegel existieren, gibt es oft Streit um sie.
Mit unserem Gesetz und einer begleitenden Rechtsverordnung schaffen wir da jetzt Abhilfe. Wir erleichtern die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln, und wir steigern deren Qualität und Transparenz; denn erstmals schreiben wir präzise fest, welche Standards bei der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln beachtet werden müssen. Zugleich stellen wir klar: Um einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen, reicht es im Regelfall aus, genau diese definierten Standards einzuhalten. Damit ist gewährleistet, dass sie im Streitfall auch von den Gerichten akzeptiert werden.
Mit unserem Gesetz erleichtern wir außerdem den Zugriff auf vorhandene Datensätze bei der Erstellung von Mietspiegeln, und wir begründen Auskunftspflichten. Auch damit machen wir die Erstellung von Mietspiegeln einfacher und verbessern ihre Qualität. Für mehr Transparenz und bessere Nachvollziehbarkeit schreiben wir überdies fest: Mietspiegel und auch die zugrundeliegenden Dokumentationen müssen im Internet immer frei verfügbar sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mitspiegel, Mitpreisbremse, Vergleichsmieten, das sind sperrige Konzepte. Sie dürfen uns nicht den Blick auf das Wesentliche versperren. Es geht darum, dass sich alle Menschen ihre Wohnung, ihr Zuhause leisten können. Es geht um einen fairen Interessenausgleich. Dafür sind gute, aussagefähige Mietspiegel unverzichtbar.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
– Ja, da darf ruhig geklatscht werden. – Sie schaffen nämlich Klarheit darüber, was zulässig ist und was nicht. Sie verhindern Rechtsstreit, und sie dienen damit den Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen. Gerade deshalb ist unsere Reform so wichtig. Und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Udo Hemmelgarn für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/cvid/7515476 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 222 |
Tagesordnungspunkt | Mietspiegelreformgesetz |