Carsten MüllerCDU/CSU - Mietspiegelreformgesetz
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bedeutung von Mietspiegeln hat in dieser Wahlperiode außerordentlich stark zugenommen. Die Große Koalition hat die Mietpreisbremse geschärft. Dadurch ist der Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete besonders in den Fokus gerückt worden. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist heute für die preisliche Gestaltung von Mietverträgen im Wohnungsbereich die zentrale Referenz. Reichweite und Auswirkung der Mietpreisbremse hängen also entscheidend von einer rechtssicheren Datengrundlage ab. Wir wollen – das ist unser Ziel – unnötige Gerichtsverfahren vermeiden, indem wir genau diese rechtssichere Datengrundlage schaffen.
Um diese rechtssichere Datengrundlage zu schaffen, brauchen wir bundeseinheitliche Kriterien. Wir müssen also, vollkommen unabhängig davon, wo sich der Mietmarkt in der Republik befindet und wie er sich entwickelt, bundeseinheitlich auf vergleichbare Grundsätze abstellen können. Als Union haben wir bereits parallel zur Einführung der Mietpreisbremse eine Reform der Mietspiegelregulierung gefordert. Wir freuen uns, dass diese jetzt vorliegt. Sie kommt für uns – das will ich deutlich sagen – allerdings etwas zu spät; wir hätten uns da mehr Beschleunigung beim Bundesjustizministerium gewünscht.
Meine Damen und Herren, bundesweit zeigt sich ein höchst unterschiedliches Bild beim Blick auf die Mietspiegel. Die Mietspiegelkommission hat mal die 200 größten Städte Deutschlands in den Blick genommen und mit Stand Ende 2019 verglichen. Dadurch haben wir durchaus sehr interessante Feststellungen geliefert bekommen: Lediglich 73 der betrachteten Städte – das ist deutlich weniger als 40 Prozent – erstellen einen qualifizierten Mietspiegel, obwohl genau dies die sicherste Art und Weise darstellt, einen Mietspiegel zu gestalten. 91 Städte, also 46 Prozent, erstellen nur einen einfachen Mietspiegel. Mich persönlich hat sehr erschreckt, dass 36 Städte, also rund ein Fünftel der in den Blick genommenen Städte, gar keinen Mietspiegel erstellen. Darunter sind wiederum 15 Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dort gibt es also keine belastbare und sozusagen von vornherein streitschlichtende datensichere Grundlage.
Das zeigt also: Es gibt viel zu tun. Ein Mietspiegel muss den tatsächlichen Mietmarkt widerspiegeln und soll nicht nur eine Betrachtung der Vergangenheit sein. Der Gesichtspunkt der ortsüblichen Vergleichsmiete ist eben kein politisches Steuerungsinstrument; sie muss die Situation am Mietmarkt widerspiegeln und darf sie nicht prägen.
(Beifall des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU])
Marktmechanismen sollen durch Mietspiegel nicht ersetzt werden; das wäre eine Zweckverfehlung. Wir wollen den Mietspiegel also nicht als Instrumentarium der politischen Gestaltung, der politischen Beeinflussung des Wohnungsmarktes verstanden wissen. Ich hatte es eben schon gesagt: Er soll den Markt widerspiegeln, aber darf ihn nicht ersetzen. Wir werden das bei der Beratung intensiv im Auge behalten.
Meine Damen und Herren, ein letzter Punkt, den ich durchaus noch nennen will: Der Gesetzentwurf – das ist ihm bisher zu entnehmen – sieht eine Fiktion der Wissenschaftlichkeit vor, falls der Mietspiegel der ebenfalls vorgelegten Verordnung entspricht. Das ist ein höchst problematischer Ansatz; denn nicht nur bei den vorherigen Beratungen zu ganz anderen Punkten haben wir heute festgestellt: Wissenschaftlichkeit ist faktenbasiert, Wissenschaftlichkeit kann nicht fingiert werden. Deswegen ist das ein Punkt, der der Unionsfraktion in den Beratungen sehr wichtig sein wird.
Wir begrüßen, dass künftig qualifizierte Mietspiegel nach klaren Kriterien erstellt werden sollen. Das stärkt nämlich das Instrument des Mietspiegels. Das Instrument des Mietspiegels mit der Vergleichsgröße der ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein zentrales verbraucherschützendes Element in der mietrechtlichen Regulierung. Wir wollen es nicht aufgeweicht wissen; wir wollen es gestärkt, transparent und nachvollziehbar wissen. Daran werden wir uns in den Beratungen halten.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Kollegin Katharina Willkomm hat nun für die FDP-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7515478 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 222 |
Tagesordnungspunkt | Mietspiegelreformgesetz |