16.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 222 / Tagesordnungspunkt 34

Christine Lambrecht - Strafrecht – kriminelle Handelsplattformen

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Internet bietet großartige Möglichkeiten für den Austausch von Ideen, von Informationen, von Waren und Dienstleistungen. Seit dem Ausbruch der Coronapandemie ist das Netz in unserem Alltag noch ein Stück präsenter geworden als vorher. Für die meisten Menschen vergeht kein Tag, an dem sie nicht mit Netzanwendungen zu tun haben. Wir alle wollen, dass das Internet dem gesellschaftlichen Fortschritt nützt. Deshalb dürfen wir es auch nicht tolerieren, wenn das Netz zum Schauplatz für kriminelle Machenschaften wird.

Anfang des Monats ist deshalb unser Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Kraft getreten, für den Schutz aller Menschen, die im Netz beleidigt und bedroht werden. Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute beraten, gehen wir gegen kriminelle Handelsplattformen im Internet vor. Wir schließen damit nicht hinnehmbare Lücken.

(Beifall bei der SPD)

Wir sorgen für eine effektive und konsequente Strafverfolgung, auch im digitalen Raum.

Meine Damen und Herren, auf kriminellen Handelsplattformen werden abscheuliche Geschäfte gemacht. Es gibt Geschäfte mit entsetzlichen Bildern von sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Es werden Geschäfte mit Waffen, mit Drogen gemacht und Geschäfte mit Passwörtern und Kreditkartendaten, die Hacker bei ihren digitalen Raubzügen erbeutet haben. Kurzum: Cybercrime ist ein Geschäftsmodell. Selbstverständlich sind alle diese einzelnen Geschäfte, die ich eben beschrieben habe, also beispielsweise Diebstahl oder Betrug, auch nach dem heute geltenden Recht bereits strafbar; aber das hilft oft nicht, um die Betreiber der kriminellen Plattformen und Infrastrukturen zu belangen. Darum geht es.

Die Ermittlungen sind oft schwierig, weil die Betreiber sich ahnungslos geben: Sie reden sich damit raus, sie hätten die Plattform ja nur bereitgestellt, und was darauf geschehe, sei nicht ihr Ding, dafür trügen sie keine Verantwortung. Damit muss Schluss sein! Dem schieben wir mit diesem Gesetz einen Riegel vor, denn mit dem neuen Straftatbestand stellen wir den Betrieb von kriminellen Plattformen unter Strafe. Wir ziehen die Betreiber damit zur Verantwortung, deren Plattformen darauf ausgerichtet sind, die Begehung von bestimmten Straftaten zu fördern. Dabei definiert der neue Straftatbestand rechtsstaatlich auch ganz präzise, um was es geht, um welche Straftaten es genau geht.

Daneben wollen wir auch die Bereitsteller von Serverinfrastruktur erfassen. Sie machen sich künftig strafbar, wenn sie wissen, dass auf ihren Servern entsprechende kriminelle Handelsplattformen betrieben werden.

Dass wir hier tätig werden, ist dringend notwendig, meine Damen und Herren. Die Bedeutung von solchen Handelsplattformen nimmt immer mehr zu, und es werden hierdurch schwere und schwerste Straftaten ermöglicht. So kaufte etwa der Täter des schrecklichen Amoklaufs im Münchener Olympia-Einkaufszentrum seine Waffe über eine solche Plattform. Natürlich war es sowohl für ihn strafbar, eine solche Waffe zu kaufen, als auch für den Verkäufer, die Waffe zu verkaufen. Aber an die Plattform ranzukommen, darauf kommt es an. Da müssen wir rangehen.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Peter Beyer [CDU/CSU])

Deswegen ist dieser Straftatbestand so wichtig; er wird auch durch Änderungen im Strafprozessrecht ergänzt.

Meine Damen und Herren, die Digitalisierung eröffnet neue, tolle Möglichkeiten – ich habe es beschrieben –, sie bietet uns allen Zugang zur ganzen Welt. Sie eröffnet aber leider auch Möglichkeiten für kriminelle Machenschaften. Dem müssen wir entgegenwirken und die entsprechenden Grenzen ziehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächsten Redner hören wir Tobias Peterka von der AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7515525
Wahlperiode 19
Sitzung 222
Tagesordnungspunkt Strafrecht – kriminelle Handelsplattformen
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