16.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 222 / Tagesordnungspunkt 34

Jürgen MartensFDP - Strafrecht – kriminelle Handelsplattformen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ganz so rosig wie mein Vorredner vermag ich den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur Einführung eines § 127 Strafgesetzbuch, Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet, nicht zu sehen; denn die Kernprobleme, etwa das Problem des Nichtwissens des Betreibers einer Plattform, auf der illegale Dinge geschehen oder gehandelt werden, beseitigen Sie mit diesem Entwurf nicht wirklich. Denn auch nach diesem Entwurf muss der Täter wissen,

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Ja!)

was auf seiner Plattform passiert. Das heißt im Gesetzentwurf dann so: „Wer eine Handelsplattform im Internet betreibt, deren Zweck darauf ausgerichtet ist …“. Die Plattform muss zu dem Zweck betrieben werden, dort Straftaten zu vermitteln und zu ermöglichen. Der von Ihnen angesprochene Fall wird damit auch nicht abgedeckt.

(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Niema Movassat [DIE LINKE])

Ähnlich ist es bei folgender Frage: Wer eine Plattform im Darknet betreibt, auf der beispielsweise, wie Sie gesagt haben, tonnenweise Drogen im Wert von 36 Millionen Euro gehandelt werden, und wer Hunderttausende Euro Provision dafür kriegt, der macht sich auch schon nach jetzigem Recht strafbar; denn das ist offensichtlich Beihilfe zum Handel mit Drogen. Der kann bei bestem Willen nicht behaupten, er wüsste nicht, was er da im Darknet getan hätte, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Niema Movassat [DIE LINKE])

Mit dem Straftatbestand tun sich allerdings noch einige andere Probleme auf. Erstens: das Vorsatzproblem. Sie haben eine Strafbarkeitserhöhung, indem Sie es zum Verbrechen qualifizieren, wenn die ermöglichte rechtswidrige Handlung ein Verbrechen ist; das ist nachvollziehbar. Aber das große Problem ist: Auch hier kommen Sie nicht daran vorbei: Sie kriegen nur die, die wir mit der deutschen Justiz fassen können, weil sie ihre Geschäfte in Deutschland betreiben. An die Server, die im Ausland aufgestellt sind und von dort als Handelsplattformen genutzt werden, kommen Sie nicht wirklich ran, jedenfalls nicht, wenn es sich um ausländische Täter handelt. Aber das ist ein Großteil der Geschäfte, die hier inkriminiert werden sollen. Dessen müssen wir uns bewusst sein.

Wir haben noch ein weiteres Problem, und das ist das rein tatsächliche Problem der Ausbildung und der Kapazität der ermittelnden Behörden. Das ist wie bei den vorherigen Tatbeständen, die eingeführt worden sind: Wir müssen uns auch um die Kapazitäten der Ermittlungsbehörden kümmern. Ansonsten greifen diese Tatbestände nicht. Das Strafrecht läuft ins Leere – es kann auch noch so scharf sein –, wenn niemand da ist, der mit ihm hantieren kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Martens. – Das Wort geht an Niema Movassat von der Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7515528
Wahlperiode 19
Sitzung 222
Tagesordnungspunkt Strafrecht – kriminelle Handelsplattformen
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