21.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 223 / Tagesordnungspunkt 1

Wolfgang Schäuble - Bevölkerungsschutzgesetz

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Jetzt rufe ich die Tagesordnungspunkte 1 a und 1 b auf:

a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

Drucksachen 19/28692, 19/28732

– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

– zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen zum Nutzen der ganzen Gesellschaft

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Lockdown-Maßnahmen durch Gesetze, nicht durch Verordnungen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle

Zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs liegen sechs Änderungsanträge der Fraktion der FDP, zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke sowie ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Zur dritten Beratung liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP und der Fraktion Die Linke vor. Über vier Änderungsanträge der Fraktion der FDP sowie über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden wir später namentlich abstimmen. Die Schlussabstimmung erfolgt ebenfalls namentlich.

Folgender Ablauf ist für die späteren Abstimmungen vorgesehen: Nach dem Schluss der Aussprache stimmen wir zunächst über fünf Änderungsanträge durch Handzeichen ab. Anschließend folgen die namentlichen Abstimmungen über vier Änderungsanträge der Fraktion der FDP in 30 Minuten, und zwar parallel – also nicht hintereinander, sondern vier namentliche Abstimmungen parallel. Danach erfolgt die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dafür sind dann ebenfalls 30 Minuten vorgesehen. Wenn die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen vorliegen, also nach der Fragestunde, kommen wir zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zurück. Die namentliche Abstimmung zur Schlussabstimmung soll dann wieder mit einer Dauer von 30 Minuten erfolgen. Zur Verkündung des Ergebnisses der namentlichen Schlussabstimmung sowie zu den restlichen Abstimmungen kommen wir voraussichtlich während der Vereinbarten Debatte zurück.

Für die Aussprache selbst wurde eine Dauer von 60 Minuten beschlossen.

Jetzt eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Ralph Brinkhaus.

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7516479
Wahlperiode 19
Sitzung 223
Tagesordnungspunkt Bevölkerungsschutzgesetz
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