21.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 223 / Tagesordnungspunkt 1

Jan-Marco LuczakCDU/CSU - Bevölkerungsschutzgesetz

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Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind jetzt am Ende einer Debatte, in der viele Argumente hin und her gewogen wurden. Und es sind wirklich auch schwierige Fragen, politisch sehr schwierige Fragen, auch verfassungsrechtlich schwierige Fragen. Deswegen ist es gut, dass wir hier im Deutschen Bundestag darüber diskutieren.

Aber ich glaube, man darf trotz der ganzen Argumente nicht vergessen, weswegen wir diese bundeseinheitliche Notbremse am Ende machen, und da möchte ich schon noch einmal zurückgehen, erinnern an das letzte Wochenende, an den letzten Sonntag. 80 000 Menschen haben im Zuge der Coronapandemie ihr Leben verloren – 80 000 Menschen. Das ist nicht nur irgendeine Zahl – dahinter stehen Schicksale, dahinter stehen Familien, die unsägliches Leid erfahren mussten. Manche konnten noch nicht einmal Abschied nehmen von den Menschen, die auf den Intensivstationen lagen und jetzt nicht mehr unter uns sind. Familien sind zerstört worden. Ich finde, es war richtig, dass wir ein solches Signal am letzten Wochenende ausgesendet haben.

Aber ich finde auch – ich weiß nicht, wie es Ihnen geht –, ich bin nicht dafür in den Deutschen Bundestag gewählt worden, um Signale auszusenden, sondern ich bin gewählt worden, um zu handeln, und das machen wir mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Ulla Schmidt [Aachen] [SPD])

Denn wir haben eine Verpflichtung – politisch und auch rechtlich –, dass wir dem staatlichen Schutzauftrag nachkommen, dass wir das Leben und die Gesundheit der Menschen schützen.

Herr Kollege Luczak, würden Sie noch eine Zwischenfrage zulassen?

(Zurufe von der CDU/CSU: Nein! Nein!)

Nein, vielen Dank; wir haben die Argumente ausgetauscht. – Wir haben einen Schutzauftrag, dass wir das Leben und die Gesundheit schützen. Deswegen handeln wir, deswegen sind wir entschlossen, die dritte Welle zu brechen.

Deswegen haben wir auch einen bunten Baukasten von Instrumenten. Die Ausgangsbeschränkungen, die jetzt von allen Oppositionsfraktionen so kritisiert worden sind: Ich weiß gar nicht, was Sie für Studien lesen. Gucken Sie sich das doch mal an; die wissenschaftliche Lage ist eindeutig: Selbstverständlich bringen Ausgangsbeschränkungen auch etwas bei der Pandemiebekämpfung.

(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Aber nicht pauschal!)

Das ist ein Baustein von vielen. Deswegen brauchen wir auch diese Ausgangssperren, deswegen brauchen wir diese Beschränkungen, weil wir sagen: Wir müssen alles tun, damit das Leben der Menschen geschützt wird, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Einen letzten Punkt, der mir ganz wichtig ist – weil wir natürlich nicht nur Schutzmaßnahmen machen –: Wir geben auch eine ganz klare Perspektive. Wir geben der Bundesregierung jetzt eine Rechtsverordnungsermächtigung, um zu regeln, dass diejenigen, die nicht mehr infektiös sind, die geimpft sind, die getestet sind, die schon einmal eine Infektion durchlaufen haben, dass die wieder Freiheitsrechte zurückbekommen. Das ist richtig, das ist auch verfassungsrechtlich zwingend,

(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])

und deswegen werden wir hier vorangehen, dass wir schnellstmöglich wieder zurück in die Normalität kommen. Dazu leistet dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag. Deswegen bitte ich Sie alle um Zustimmung an dieser Stelle.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Damit schließe ich die Aussprache.

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7516495
Wahlperiode 19
Sitzung 223
Tagesordnungspunkt Bevölkerungsschutzgesetz
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