21.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 223 / Tagesordnungspunkt 4

Stephan PilsingerCDU/CSU - Vereinbarte Debatte - Suizidhilfe

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dieser Grundsatz aus Artikel 1 des Grundgesetzes gilt auch am Ende des Lebens. Deshalb ist die Diskussion, wie wir mit schwer kranken und sterbenden Menschen umgehen, eine zentrale Frage unseres Gemeinwesens.

In den letzten Jahren hören wir zunehmend Stimmen, die am Ende des Lebens in der Sterbehilfe einen gangbaren Ausweg sehen. Diesen Weg hat in gewisser Weise nun auch das Bundesverfassungsgericht eingeschlagen. In seinem Urteil vom 26. Februar 2020 hat das Gericht das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben und somit auch die Autonomie als Ausdruck der Menschenwürde stärker gewichtet als den Schutz des Lebens.

Ich bin der Überzeugung: Der Schutz der menschlichen Würde steht nur dann auf festem Grund, wenn auch der Schutz des Lebens bis zum Ende uneingeschränkt gilt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Denn wahre Autonomie kann es nur geben, wenn sie in einen übergeordneten gesellschaftlichen Grundkonsens eingebettet ist. Der einzelne Mensch lebt nämlich nicht nur für sich allein; er lebt mit und für andere und damit in einer Gemeinschaft, die auf das Leben ausgerichtet ist. Mit der intellektuellen Trennung des Einzelnen vom Ganzen wird dieser gesellschaftliche Grundkonsens nun aufgebrochen.

Ich bin der Auffassung: Mit der Trennung von Lebensschutz und Menschenwürde macht sich am Ende eine Kultur des Todes breit; denn sobald die Selbsttötung als legitimer alternativer Weg gewissermaßen Normalität in der Gesellschaft erlangt, wird die Selbsttötung eine immer breitere gesellschaftliche Akzeptanz finden. Damit wird der Suizid zu einer echten Alternative, und dies kann in bestimmten Fällen zu Erwartungshaltungen führen. Es besteht dann die konkrete Gefahr, dass Menschen aufgrund einer Pflegebedürftigkeit oder Krankheit das Gefühl bekommen, ihre Angehörigen durch eine Selbsttötung entlasten zu müssen.

Aber kann das ein Weg sein, den die Politik gehen möchte? Ich selbst habe in meiner Zeit als Krankenhausmediziner einige Zeit auf einer Palliativstation gearbeitet. Ich weiß, dass mit der modernen Palliativmedizin die Linderung von Schmerz und Leid möglich ist. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass es einen viel stärkeren Ausbau des Hospiz- und Palliativwesens in Deutschland geben muss.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der AfD)

Es bedarf zudem einer psychologischen Betreuung von Suizidwilligen, um eine Depression oder andere psychische Erkrankungen von einem nachhaltigen Sterbewunsch unterscheiden zu können; denn diese Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden. Sosehr im Einzelfall gute Gründe für eine Selbsttötung sprechen mögen, so muss Politik am Ende doch immer das große Ganze im Blick behalten.

Solche politischen Entscheidungen haben gesamtgesellschaftliche Auswirkungen und müssen deshalb intensiv diskutiert werden. Ich bin der Überzeugung: Es braucht jetzt eine intensive inhaltliche und fachliche Debatte, die den Wert des Lebens verdeutlicht und geeignete Alternativen zur Selbsttötung aufzeigt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Pilsinger. – Nächster Redner ist der Kollege Volker Münz, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7516518
Wahlperiode 19
Sitzung 223
Tagesordnungspunkt Vereinbarte Debatte - Suizidhilfe
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