Volker MünzAfD - Vereinbarte Debatte - Suizidhilfe
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht leitet in seinem Urteil das Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit der Möglichkeit der Suizidhilfe aus der Achtung vor der Würde des Menschen ab. Dieser These kann ich nicht zustimmen. Das Gegenteil halte ich für richtig, nämlich dass die Menschenwürde die Achtung und die Erhaltung jedes menschlichen Lebens gebietet. Dies folgt aus dem christlichen Menschenbild. Albert Schweitzer bezeichnet dies als „Ehrfurcht vor dem Leben“. Ja, niemand will selbst im Sterben leiden oder andere, insbesondere Angehörige, leiden sehen. Der assistierte Suizid kann aber kein Ausweg aus der Not des Leidens und Sterbens sein.
Auch eine vorgeschaltete Beratungspflicht, wie vereinzelt vorgeschlagen, kann aus meiner Sicht keine Lösung sein. Danach wäre die erfolgte Beratung eine Voraussetzung dafür, sein Leben mithilfe eines Dritten beenden zu können, analog zum Schwangerschaftsabbruch, also der Beendigung des Lebens eines ungeborenen Kindes. Es gibt kein Recht auf Abtreibung, genauso kann es auch kein Recht auf Hilfe bei der Selbsttötung geben.
Der assistierte Suizid darf nicht zu einer staatlich geregelten Art des Sterbens werden. Er darf nicht zu einer Normalität werden. Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass alte und kranke Menschen sich einem zumindest indirekten Druck ausgesetzt sehen, ihrem Leben ein Ende zu bereiten, um ihren Angehörigen nicht zur Last zu fallen.
Wir dürfen die Büchse der Pandora nicht öffnen. Schon jetzt geht es ja beim Thema Sterbehilfe nicht nur um sterbenskranke Menschen, sondern auch um die, die aus Verzweiflung nicht mehr leben wollen. Was kommt dann als Nächstes: Suizidbeihilfe bei Minderjährigen oder Tötung auf Verlangen? Was es ja alles schon in Nachbarländern gibt.
Wir haben nicht zu wenig Selbstmorde, sondern leider zu viele, gerade auch in Coronazeiten. Der Staat und deshalb auch wir in diesem Hohen Hause sollten die Voraussetzungen dafür verbessern, dass Menschen in scheinbar auswegloser Lage geholfen wird, dass sterbenskranken Menschen so weit wie möglich die Schmerzen genommen werden und dass Sterbende in Würde und in Begleitung ihrer Angehörigen sterben können. Es müssen also Suizidprävention, Palliativmedizin und Hospizarbeit gefördert werden. Die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung darf nicht legalisiert werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege Münz.
Ich unterbreche die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 4, und ich komme zurück zu Tagesordnungspunkt 1 a. Die Zeit für die namentliche Abstimmung ist vorbei. Ich frage: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist natürlich überraschend, dass das so viele Kolleginnen und Kollegen sind. Aber wir haben ja Zeit. Es ist nicht so, dass wir jetzt in Eile sind. Ich habe heute auch keinen Nachtdienst. Ich weiß, als Präsident der Herzen ist das – –
(Heiterkeit)
Ich frage noch einmal: Ist noch jemand anwesend, der seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Schlussabstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.
Ich komme zurück zur Aussprache zu Tagesordnungspunkt 4, der Vereinbarten Debatte zur Suizidhilfe, und erteile als nächster Rednerin der Kollegin Dr. Nina Scheer aus der SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Cite as | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Electoral Period | 19 |
Session | 223 |
Agenda Item | Vereinbarte Debatte - Suizidhilfe |