Friedrich StraetmannsDIE LINKE - Vereinbarte Debatte - Suizidhilfe
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren das Thema Suizidhilfe, und in der Debatte drückt sich eine ernsthafte Beschäftigung mit diesem Thema aus, weil es uns alle angeht.
Tod und Sterben sind aus dem Bewusstsein unserer Gesellschaft verdrängt worden. Anders als bei meinen bäuerlichen Vorfahren wird der Tote eben nicht mehr in der Diele des Bauernhauses aufgebahrt und von den Nachbarn zum Friedhof begleitet. Wir haben uns eine emotionale Distanz zum Tod aufgebaut und schlicht gesagt: Tod passt in unsere Gesellschaft gnadenloser Effektivität kaum noch hinein. – Denn was ist am Tod eines Menschen effektiv oder gar schön?
Nun hat uns das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 26. Februar 2020 aufgetragen, die Frage der Sterbehilfe neu zu regeln. Als Grundsätze – es ist angesprochen worden – sind natürlich die Autonomie des oder der Sterbewilligen zu beachten, aber auch, dass soziale Nöte und Zwänge der Betroffenen nicht noch zusätzlich wirtschaftlich ausgenutzt werden sollten.
Ich bin überzeugt: Es muss zwar eine grundsätzliche Straffreiheit der Hilfe beim Suizid geben, dennoch stehe ich dafür ein, dass wir weiterhin die Strafbarkeit der täterschaftlichen aktiven Sterbehilfe, wie sie im Strafgesetzbuch geregelt ist, behalten. Aber wir als Gesetzgeber sind durch die Gerichtsentscheidung verpflichtet, Alternativen anzubieten. Wir können uns hier nicht kleinmachen und wegducken.
Damit ist zugleich aber auch die Abgrenzung klar: Der Weg der Selbsttötung darf eben nicht komplett verstellt sein, aber dieser Weg hat sich nach meiner Überzeugung an Leitplanken zu orientieren. Diese Leitplanken möchte ich ein bisschen beleuchten.
Es bedarf zum einen einer breiten gesellschaftlichen Diskussion über dieses Thema. Es bedarf aber auch einer Enttabuisierung des Themas Sterben. Es bedarf auch einer Verhinderung des Gefühls einer Normalisierung von Selbsttötung. In dem Moment, wo ich das ausspreche, bin ich mir bewusst: Es wird der schwierigste Punkt sein, dass es eben nicht zu einer Selbstverständlichkeit oder Normalität wird.
(Beifall des Abg. Benjamin Strasser [FDP])
Wer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auswertet, sieht auch: Die Richterinnen und Richter haben auch erörtert, ob die soziale Situation von Betroffenen die Entscheidung für den Tod wesentlich beeinflusst. Sie haben dazu versucht, die Situation durch Vergleiche mit anderen Ländern zu beleuchten, was sehr schwierig ist. Die größte Frage ist, ob die soziale Situation – verbunden mit der eventuellen Überzeugung, den eigenen Angehörigen Mühe und Kosten zu sparen – zum Entschluss der Selbsttötung beiträgt.
Ich komme zum Schluss. Ich denke, wir brauchen einen massiven Ausbau sämtlicher Beratungsangebote und einen massiven Ausbau der Palliativmedizin; auch das ist ein wesentlicher Punkt. Und ich plädiere dafür, dass wir in der Beratung, die hier notwendig ist, insgesamt Wert darauf legen, eine Bejahung zum Leben zu bewirken.
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Kollege Straetmanns. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Sylvia Kotting-Uhl aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7516538 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 223 |
Tagesordnungspunkt | Vereinbarte Debatte - Suizidhilfe |