21.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 223 / Tagesordnungspunkt 4

Robby SchlundAfD - Vereinbarte Debatte - Suizidhilfe

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Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Während meiner Zeit als Assistenzarzt fragte mich eine todkranke Patientin, ob sie eine Spritze haben könne; sie wolle einfach nicht mehr leben. Sie begründete das damit, dass sie nicht mehr zur Last fallen möchte – nicht den Angehörigen, nicht dem Pflegepersonal –, und besonders solle sie keiner mehr in diesem Zustand sehen, vor allem ihre Familie und vor allem ihre Enkel nicht. Dann habe ich sie gefragt: Wenn alle diese Gründe nicht bestünden, würden Sie dann weiterleben wollen, auch wenn es nur für zwei, drei Wochen wäre? Dann sagte sie eindeutig: Ja. – Ja zum Leben, meine Damen und Herren!

Die meisten Menschen wünschen nämlich im Grunde keine Selbsttötung, sondern sie möchten Hilfe, sozialen Beistand in der Gesellschaft oder eben eine vernünftige Sterbebegleitung. So lehnen zum Beispiel 64 Prozent der Ärzte eine aktive Sterbehilfe ab. Der Weltärztebund bekräftigte dies in seiner Ablehnung von Sterbehilfe und ärztlich unterstütztem Selbstmord. Die Europäische Vereinigung für Palliativmedizin sieht Ärzte in einem fundamentalen Konflikt rechtlicher und ethischer Werteprinzipien, medizinisches Töten gegen den Willen des Patienten zuzulassen. Und, meine Damen und Herren, das Schlimmste ist, insgesamt Tötungshandlungen zu verharmlosen und sie damit vor allen Dingen gesellschaftsfähig zu machen. Damit, meine Damen und Herren – das wurde heute schon so oft gesagt – ist die Büchse der Pandora geöffnet. Da nützt auch keine verfassungsrechtliche Legitimation.

Wenn wir dennoch als Politiker gefordert sind, eine rechtliche Lösung zu finden, dann müssen diese Hürden de facto so hoch gehängt werden, dass eine Selbsttötung fast nicht möglich ist; denn es gilt einfach der ethische Grundsatz, und für Ärzte ganz besonders: Du sollst nicht töten. – Jemanden umzubringen, ist auch nicht Aufgabe eines Arztes, sondern die Aufgabe ist es, das Leben eines jeden Menschen möglichst bis zum letzten Atemzug menschenwürdig und erträglich zu gestalten. Ich denke, dass bei einer gut ausgebauten Palliativversorgung und psychologischer Betreuung, insbesondere junger Menschen, der Wunsch nach dem Tod sehr, sehr schnell nachlässt.

Gerade wenn wir an die Geschichte Deutschlands denken, dürfen wir, insbesondere was die Sterbehilfe angeht, nicht Vorreiter sein, da die bestehende Gesetzeslage durchaus ausreichend ist.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Edgar Franke aus der SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7516541
Wahlperiode 19
Sitzung 223
Tagesordnungspunkt Vereinbarte Debatte - Suizidhilfe
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