21.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 223 / Tagesordnungspunkt 4

Edgar FrankeSPD - Vereinbarte Debatte - Suizidhilfe

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Politik sollten Urteile der höchsten Gerichte respektieren. So hat das Bundesverwaltungsgericht – das ist mehrmals angesprochen worden – 2017 entschieden, dass bestimmte Sterbewillige ein letal wirkendes Medikament oder Mittel erhalten können. Darauf warten die Berechtigten, wenn sie überhaupt noch leben, aber bis heute vergebens. Das ist aus meiner Sicht absolut nicht in Ordnung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN)

Es ist auch nicht in Ordnung, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass sich ranghohe Vertreter von Politik – einer redet gleich nach mir – und auch die Ärzteschaft über dieses Urteil ganz klar hinweggesetzt haben und das auch bei uns im Gesundheitsausschuss so deutlich kommuniziert haben.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr, wie wir alle wissen, ein Urteil mit klarem Tenor gefällt: Wer sterben will, darf sich dabei unterstützen lassen. – Das ergibt sich, so das Bundesverfassungsgericht, aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Diese Entscheidung sollten wir, ja müssen wir respektieren und als Politik umsetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dafür wollen und müssen wir einen verbindlichen Rahmen schaffen, der Sterbehilfe ermöglicht, einen Rahmen, der die Würde des Einzelnen, der die Autonomie des Einzelnen respektiert und sichert, einen Rahmen, der aber auch – und das sage ich ganz klar – verhindert, dass Menschen in den Suizid getrieben werden. Menschen müssen beraten werden; Menschen müssen auch zum Leben beraten werden.

Der Gesetzentwurf, den Renate Künast, Katja Keul und andere vorgeschlagen haben, setzt zumindest den richtigen Rahmen und ist auch eine gute Diskussionsgrundlage für die weiteren Debatten. Ich will drei Gründe nennen, liebe Kolleginnen und Kollegen, warum der Entwurf vernünftig und sachgerecht ist.

Erstens. Der Entwurf setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässig um. Für alle, die nicht mehr leben wollen, aus welchem Grund auch immer, schafft er einen klaren Weg. Sie können mit der Unterstützung anderer selbstbestimmt sterben. Deswegen bin ich zuversichtlich, dass dieser Entwurf auch rechtssicher ist.

Zweitens. Der Entwurf steht auch im Einklang selbst mit christlichen und humanistischen Werten. Er nimmt die Menschen gerade in ihrem Sterbewunsch ernst und zeigt ihnen, dass die Gesellschaft sie in schwierigen Zeiten nicht allein lässt, sie berät und ihnen hilft. Das ist auch eine Form von gelebter Solidarität, Respekt und auch von gelebter Nächstenliebe.

Drittens. Der Vorschlag stellt auch das Leben in den Mittelpunkt; denn die Sterbewilligen bekommen alle Wege aufgezeigt, die dafür sprechen, weiterzuleben. Dem Sterbewilligen wird deutlich gemacht: Uns als Gesellschaft liegt viel an dir; es liegt uns viel daran, dass du weiterlebst. – Ihm werden auch Perspektiven für das Leben aufgezeigt. So kann man vielleicht sogar Leben retten, indem man mehrere Möglichkeiten ergebnisoffen aufzeigt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen jetzt einen würdigen und sicheren Rahmen für die Sterbehilfe in Deutschland schaffen, also ein Gesetz, das nicht nur Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zeigt, sondern auch Respekt vor den Menschen, die in einer besonderen, außergewöhnlichen Notlage eine autonome Entscheidung treffen wollen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Axel Gehrke [AfD])

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Franke. – Nächster Redner ist der Kollege Jens Spahn aus der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7516542
Wahlperiode 19
Sitzung 223
Tagesordnungspunkt Vereinbarte Debatte - Suizidhilfe
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