Daniela De RidderSPD - Vereinbarte Debatte - Suizidhilfe
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tod und Sterben sind in unserer Gesellschaft nach wie vor stark tabuisiert, und allzu oft verdrängen wir die Grenzen des Lebens. Auch deshalb ist es wichtig, dass wir hier heute diese Debatte führen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Es ist also eine höchst individuelle Entscheidung, dem eigenen Leben, der eigenen Existenz ein Ende zu setzen. Die Bewertung von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit sind dabei die Maßstäbe.
Uns hat das Bundesverfassungsgericht aufgetragen, klare Kriterien für den Zugang zu Hilfsmitteln zu definieren, die zur Umsetzung dieses Suizidwunsches notwendig sind. Wichtig ist mir dabei – da weiß ich mich in guter Gesellschaft mit Katja Keul, Renate Künast und Edgar Franke –, dass insbesondere Schwererkrankte ein Recht auf würdevollen Suizid haben. Aber auch denjenigen, die aus anderen Gründen, nämlich etwa in allerallerschwersten Lebenskrisen, ihrem Leben ein Ende setzen wollen, dürfen wir ein Recht auf Suizid nicht verwehren. Davon bin ich zutiefst überzeugt. Sich etwa mit Niereninsuffizienz verhungern und verdursten zu lassen, schwermütig und des Lebens überdrüssig sich verzweifelt vor den Zug zu werfen oder sich im Wald zu erhängen, all das halte ich nicht für würdevolle Suizide. Es passiert aber tagtäglich. Suizidale benötigen in allererster Linie Beratung und Information im Kampf gegen ihre Verzweiflung. Und dennoch kann es auch danach so sein, dass der Wunsch nach Selbsttötung fortbesteht.
In allen Fällen aber kommt Ärztinnen und Ärzten eine besondere Verantwortung zu, wenn sie sich nach intensiven Gesprächen und Beratungen vom freien Willen zum Suizid bei ihren Patientinnen und Patienten überzeugen sollen. Dies nämlich ist eine Conditio sine qua non für die Abgabe von todbringenden Mitteln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz gleich, wie wir im weiteren Gesetzesverfahren debattieren und um Lösungen ringen werden, keine der Entscheidungen darf Ärztinnen und Ärzte oder Pflegekräfte kriminalisieren oder begleitende Angehörige kulpabilisieren. Uns aber bleibt die Verantwortung, Hilfen und Beratung deutlich auszubauen. Ganz besonders gilt dies für Hospiz- und Palliativmedizin.
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. De Ridder. – Nächster Redner in dieser Debatte ist der Kollege Rudolf Henke aus der CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7516544 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 223 |
Tagesordnungspunkt | Vereinbarte Debatte - Suizidhilfe |