Udo HemmelgarnAfD - Grunderwerbsteuer
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucher auf den Tribünen und an den Bildschirmen! Die Share Deals im Immobilienbereich sind eine offensichtliche Ungerechtigkeit im System der Grunderwerbsteuer. Während jeder Häuslebauer die Grunderwerbsteuer zu entrichten hat, die in einigen Bundesländern bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt, entziehen sich große institutionelle Investoren dieser Steuerpflicht durch einen Anteilskauf, dem sogenannten Share Deal.
Das Thema Share Deals wurde bereits vor circa anderthalb Jahren hier im Plenum behandelt. Heute stehen wir wieder hier und debattieren über genau denselben Gesetzentwurf; die Bundesregierung hat ihn damals genau so vorgelegt. Nach wie vor bleibt es dabei, dass die Beteiligungsgrenze von 95 auf 90 Prozent abgesenkt wird – nicht sonderlich viel. Die Haltefrist wird von fünf Jahren auf zehn Jahre verlängert. In der seinerzeitigen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf waren die Ansichten der Sachverständigen sehr deutlich: Die Attraktivität der Share Deals sinkt. Gelöst wird das grundsätzliche Problem nicht. Lediglich die Kaufpreisgrenze für Share Deals wird nach oben verschoben. – Wir sind also seit anderthalb Jahren keinen Schritt weiter. So sieht verantwortliches Handeln der Bundesregierung aus. Das ist also der große Wurf in der Gesetzgebung.
(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Jetzt kommt Ihr Vorschlag! – Weiterer Zuruf des Abg. Ulli Nissen [SPD])
– Ja, gucken Sie es sich an.
Werte Damen und Herren, das Bedenkliche an der ganzen Sache ist die offensichtliche Reformunfähigkeit der gegenwärtigen Bundesregierung. Obwohl völlig klar ist, dass der vorgelegte Gesetzentwurf das Problem nicht löst, sondern nur verschiebt, ist man nicht in der Lage, sich von der erkennbar untauglichen Methode zu lösen und das bestehende System neu aufzusetzen. Man kann es auch ganz einfach sagen: Man schleift einen toten Hund, weil man einfach nichts Besseres kann bzw. einem nichts Besseres einfällt.
(Bernhard Daldrup [SPD]: Zu Ihnen fällt uns wirklich nichts mehr ein!)
Wir haben zum Thema Share Deals einen Antrag vorgelegt, der ein quotales System fordert und das Problem damit endgültig löst. Folgende Schritte sind dafür erforderlich:
Erstens: Begrenzung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent. Das Problem der Share Deals entsteht nicht zuletzt dadurch, dass die Grunderwerbsteuer seit 2006 in den meisten Bundesländern deutlich angestiegen ist.
(Ulli Nissen [SPD]: Was hat das damit zu tun? – Weiterer Zuruf des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])
– Warten Sie doch ab! – Waren es 2005 noch bundesweit 3,5 Prozent, die zu entrichten waren, sind es jetzt in einigen Ländern schon 6,5 Prozent.
(Ulli Nissen [SPD]: Ja und?)
Natürlich fördert das die Neigung der Investoren zu Umgehungsgeschäften. Wir haben deshalb hier und an anderer Stelle immer wieder die Absenkung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent gefordert. Das würde nicht nur das Problem der Share Deals entschärfen, es würde daneben auch den Erwerb von Wohneigentum durch die Bürger unseres Landes fördern, und das wäre gut so. Alles Vernünftige, was dazu beiträgt, die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen, wird von uns unterstützt. Die Grunderwerbsteuer muss deshalb auf dem Wege einer Verfassungsänderung auf maximal 3,5 Prozent gedeckelt werden.
(Zuruf der Abg. Ulli Nissen [SPD])
Zweitens: Änderung des Länderfinanzausgleichs. Die Fehleranreize des Länderfinanzausgleichs, nach denen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer für das betreffende Land mit noch mehr Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich belohnt wird, sind abzuschaffen.
(Zuruf der Abg. Ulli Nissen [SPD])
Es ist offensichtlich, dass das keinen Sinn macht. Hier fördert man ein Rennen um den höchsten Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer.
Drittens: Richten des Fokus auf den Kern des Geschäfts. Natürlich ist es richtig, dass der Erwerb eines Immobilienunternehmens der Grunderwerbsteuer unterliegen muss, wenn es wirtschaftlich um den Erwerb eines Grundstücks geht. Genauso muss aber auch sichergestellt werden, dass nicht jeder Gewerbebetrieb, der ein untergeordnetes Betriebsgrundstück hat, mit der Grunderwerbsteuer belegt wird, wenn der Betrieb übertragen wird.
(Bernhard Daldrup [SPD]: Machen wir!)
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind uns leider recht sicher, dass Sie unseren Vorschlägen nicht zustimmen werden. Es bleibt uns der Trost, dass mangelnde Reformfähigkeit und die Unfähigkeit, Probleme der Bürgerinnen und Bürger zu lösen, ein passendes Bild der letzten Regierung Merkel abgeben.
Ich bedanke mich.
(Beifall bei der AfD – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das war eine Nullnummer! Dem kann man doch nicht folgen! Keine Lösung ist auch keine Lösung!)
– Lesen Sie sich unseren Antrag doch einfach durch. Das scheinen Sie nicht getan zu haben.
(Bernhard Daldrup [SPD]: Ihnen bleibt kein Trost! Sie sind trostlos! – Heiterkeit der Abg. Ulli Nissen [SPD])
Der Nächste ist der Kollege Olav Gutting, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7516559 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 223 |
Tagesordnungspunkt | Grunderwerbsteuer |