22.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 224 / Tagesordnungspunkt 10

Wolfgang Schäuble - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

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Guten Morgen, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man könnte sagen: Es ist vollbracht. Das TKG wird heute hier im Deutschen Bundestag verabschiedet. Ich finde, das ist eine gute Sache: zum einen für die Telekommunikationsbranche und zum anderen für die Verbraucher und Kunden in unserem Land.

Am 16. Dezember 2020 hat uns die Bundesregierung den Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt. Eigentlich sollte in Brüssel schon am 21. Dezember die Frist ablaufen, den Kodex für die elektronische Kommunikation zu verabschieden. Das war natürlich nicht zu schaffen; gar keine Frage. Aber schaut man einmal, was sich in Europa bisher getan hat, dann muss man ja feststellen, dass bisher überhaupt nur drei Länder diesen Kodex umgesetzt haben. Das sind Finnland, Ungarn und Griechenland. Dass wir heute, am 22. April, unser TKG-Modernisierungsgesetz und damit auch diese Kodexumsetzung beschließen, zeigt, dass wir als Deutschland schon ganz gut im Zeitplan liegen.

Meine Damen und Herren, zu den Zielen dieser europäischen Richtlinien gehörte ja unter anderem, dass mehr Wahlmöglichkeiten und Rechte für Verbraucher eingeräumt werden sollten, dass wir in Europa effizientere Notrufverbindungen organisieren müssen und – das war für uns auch sehr wichtig – dass wir mehr Anreize für Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität bekommen. Das ist eigentlich auch der Kernpunkt unseres heutigen Gesetzes. Mit dieser Novellierung haben wir aus unserer Sicht – ich glaube, da sind wir uns in der Koalition oder hier im Hohen Hause auch einig – diese Ziele erreichen können.

Eine Studie des WIK zum deutschen Kommunikationsmarkt im internationalen Vergleich fördert hier schon einige interessante Punkte hervor, die auch für unser Gesetzgebungsverfahren sehr relevant sind. Deutschland liegt bei der Durchsetzung mit Breitbandanschlüssen in der Fläche gar nicht so schlecht. Circa 88 Prozent der versorgten Haushalte in Deutschland haben Zugriff auf einen Breitbandanschluss. Diese Penetration wird zum einen durch die Fernsehkabelnetze und zum anderen durch die Vectoring- und Supervectoring-Maßnahmen der letzten Jahre erreicht.

Schaut man aber genauer auf die Penetration mit Glasfaseranschlüssen, dann wird das Defizit in Deutschland deutlich sichtbar; denn nur 10 Prozent der Haushalte in Deutschland haben Zugriff auf einen Glasfaseranschluss. Meine Damen und Herren, genau darum geht es ja. Das ist eindeutig zu wenig, um die Gigabitgesellschaft zu erreichen. Deswegen war es notwendig, dass wir hier im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz klare Maßnahmen für einen beschleunigten Glasfaserausbau treffen.

Umso mehr hat mich erstaunt, dass einer der Großen der Branche vor ungefähr zwei Wochen über die Presse mitteilen ließ, dass er im Bereich der privaten Haushalte nur diese Koaxkabelnetze ausbauen will und keine Glasfaser verlegen will. Ich halte das für eine falsche Strategie. Deswegen war es auch notwendig, dass wir zum Beispiel einen der Kernpunkte unseres Gesetzes – das Thema Umlagefähigkeit der Betriebskosten – deutlich verändert haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen, meine Damen und Herren, den Ausbau mit Glasfaser bis in jede Wohnung voranbringen. Wir schaffen mit diesem Gesetzentwurf jetzt entsprechende Voraussetzungen. Ich hoffe, dass wir heute mit großer Mehrheit dieses TKG beschließen. Das ist ein guter Tag für die Branche, und das ist auch ein guter Tag für unser Land.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Jörn König, AfD.

(Beifall bei der AfD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7516631
Wahlperiode 19
Sitzung 224
Tagesordnungspunkt Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
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