Falko MohrsSPD - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ach herrje, Herr König, also, was soll man da noch sagen? Ich meine, wir wussten ja, dass die AfD es nicht so richtig mit Zukunft und Gegenwart hat, sondern irgendwie vor einigen Jahrzehnten stehen geblieben ist. Dass Sie es mit Glasfasern nicht so haben, das haben wir jetzt auch verstanden. Gestern hat Ihr Kollege im Wirtschaftsausschuss noch gesagt, ein Gesetz von 450 Seiten sei zu kompliziert; da könne man gar nichts zu sagen. Das könne man wohl als AfD nicht verarbeiten. Offensichtlich haben Sie es gestern gelesen und nicht verstanden. Gut, so ist es. Wir widmen uns der Debatte.
Meine Damen und Herren, moderne, leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist das Nervensystem unserer Gesellschaft. Es ist die Voraussetzung für Teilhabe, und es ist die Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Erfolg in unserem Land. Deswegen ist es wichtig und notwendig, dass wir uns heute mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz genau diesen Zielen – eine hochleistungsfähige, eine moderne und eine zukunftsgerichtete Infrastruktur in unserem Land – nähern. Deswegen ist es ein gutes Gesetz, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir verglasfasern das Land. Wir verglasfasern die Infrastruktur bis in die Wohnung. Deswegen ist es gut, dass wir die jahrzehntealte, auf Koaxialkabel ausgelegte Umlagefähigkeit in den Mietwohnungen jetzt in Richtung einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur modernisieren. Es wird eben in Zukunft so sein, dass dort, wo neue Glasfaserinfrastruktur im Mietwohnungsbau eingebaut wird, eine in der Dauer begrenzte und vor allem auch in der Höhe auf 5 Euro im Monat begrenzte Umlage für diese neue Glasfaserinfrastruktur geschaffen wird. Das heißt also, dass insbesondere dort, wo bisher der Glasfaserausbau nicht stattgefunden hat, nämlich bei den Mieterinnen und Mietern in den Wohnungen, in den nächsten Jahren ein Impuls zu erwarten ist, und das schaffen wir eben mit genau diesem Gesetz, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Ganze geschieht auch in Verbindung mit Open Access, also mit mehr Wahlfreiheit, mehr Wettbewerb, und das eben – ich habe es gesagt – in der Höhe der Umlage so, dass es auch sozial verträglich ist.
Wir setzen – davon bin ich fest überzeugt – in Fragen des Verbraucherschutzes Maßstäbe. Wir haben es geschafft, dass dann, wenn ein Vertrag endet, er sich nicht mehr automatisch um ein oder zwei Jahre verlängert, sondern nur noch eine monatliche Verlängerung möglich und damit für die Verbraucherinnen und Verbraucher auch monatlich kündbar ist. Die ärgerliche Endlosschleife von langen Vertragsverlängerungen gehört also mit dieser Gesetzesnovelle der Vergangenheit an, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD)
Außerdem muss der Verbraucher in Zukunft rechtzeitig und schriftlich darauf hingewiesen werden, dass seine Kündigung stattfinden muss. Außerdem hat der Kunde Rechte, beispielsweise wenn die versprochene, gebuchte und bezahlte Bandbreite nicht geliefert wird, dass dann eben auch Minderungsrechte in den monatlichen Raten dazugehören. Der Kunde hat das Recht, dass ab dem zweiten Kalendertag entweder eine Entstörung seines Anschlusses stattfindet oder aber auch dort Minderungsrechte für ihn bestehen. Also, meine Damen und Herren, wir setzen hier Maßstäbe beim Verbraucherschutz.
Bevor gleich, Tabea Rößner, wieder die Sorge kommt: Vielleicht einfach noch mal reingucken ins Gesetz. Die Zwölfmonatsverträge gehören zum Standard dazu. Da steht nämlich, dass dem Kunden vor Vertragsabschluss ein Zwölfmonatsvertrag angeboten werden muss. Dann ist es eben auch die Entscheidung des Kunden, ob er diesen Weg des Zwölfmonatsvertrages oder eines längeren Vertrages geht. Das, meine Damen und Herren, ist dann eben auch Verbraucherschutz, dass der Kunde sich hier entscheiden kann.
(Beifall bei der SPD)
Wir haben neben diesen zukunftsrichtenden Fragen einer modernen, einer hochleistungsfähigen Infrastruktur und den Maßstäben beim Kundenschutz uns auch mit Fragen der inneren Sicherheit beschäftigt, weil es hier offensichtlich so manche „feuchte Träume“ – so nenne ich das immer – bei den Sicherheitsbehörden gegeben hat. Hier haben wir, glaube ich, Augenmaß gewahrt, nämlich dass das, was in der Vergangenheit möglich war, auch unter Betrachtung der internationalen Standards im neuen Netz, im 5‑G-Netz, möglich ist. Wir haben entgegen den Aussagen, die gestern gefällt wurden, nichts im Bereich der Vorratsdatenspeicherung geändert. Die ist weiter ausgesetzt, meine Damen und Herren. Was die Bestandsdaten angeht, sei der Kompromiss des Bundesrates erwähnt, dem auch die Grünen zugestimmt haben. Also, meine Damen und Herren, es ist ein gutes Gesetz. Es ist hochleistungsfähig. Es schafft die nötigen Voraussetzungen. Ich bitte um Zustimmung.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Nächster Redner ist der Kollege Reinhard Houben, FDP.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7516634 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 224 |
Tagesordnungspunkt | Telekommunikationsmodernisierungsgesetz |