Ulrich LangeCDU/CSU - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein umfangreiches Gesetzeswerk findet heute seinen guten Abschluss mit der zweiten und dritten Lesung hier. Ich sage zunächst allen Kolleginnen und Kollegen und den beteiligten Ministerien, Herr Bundesminister, ein herzliches Dankeschön für die intensive Zusammenarbeit, die wir an der ein oder anderen Stelle hatten. Es bewahrheitet sich einmal mehr: Wie gut, dass es uns hier im Deutschen Bundestag gibt; denn die ein oder andere Änderung war noch dringend erforderlich. Danke schön, liebe Kolleginnen und Kollegen!
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ja, die Koalition hat gezeigt, dass sie handlungsfähig ist. Das, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, setzen wir um. Neue Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung, genau das steht jetzt konkret im Gesetzentwurf als Mobilfunkausbauziel. 4 G an den Straßen, an den Schienen ist keine Kür, 4 G ist Muss und ist die Basis für 5 G in der Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Wir haben nochmals den Instrumentenkasten der Bundesnetzagentur nachgeschärft, aber auch die Spielregeln gegenüber den Netzbetreibern verändert. Liebe Kollegen der FDP, wer nach 20 Jahren missglücktem flächendeckenden Ausbau des Mobilfunks von Markt redet, der träumt. Ich kann das nicht anders sagen als jemand aus dem ländlichen Raum: Hören Sie endlich auf mit der Leier von der Marktwirtschaft bei Telekommunikation auf dem Lande. Ich kann es ehrlich nicht mehr hören!
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Marco Buschmann [FDP]: Dass das hier mit Marktwirtschaft nichts zu tun hat, haben wir ja gelernt!)
Es ist zwingend, dass die TK‑Betreiber zusammenarbeiten. Es wird kein paralleles Netz geben; es rechnet sich nicht. Deswegen ist es auch gut, dass wir mit einer entsprechenden Mobilfunkstrategie der Bundesregierung in dieser Periode eine klare Antwort gefunden haben.
Eines haben wir auch gelernt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deswegen haben wir die Rechte des Parlaments in der Kontrolle und die Möglichkeiten zum Eingriff geschärft; denn wir haben aus den letzten Versteigerungen gelernt, dass es keinen Sinn macht, wenn man sich nur darauf verlässt, dass angeblich unabhängige Behörden das schon regeln werden. Insgesamt erfolgt also an dieser Stelle eine klare Neujustierung des Instrumentenkastens.
Noch ein Satz zum Universaldienst. Der Universaldienst sichert eine Grundversorgung. Er gewährleistet einen Grundversorgungsanspruch. Genau diese Gewährleistung steht im Artikel 87f unseres Grundgesetzes. Ja, die Schere zwischen Stadt und Land darf nicht weiter aufgehen. Genau an dieser Stelle setzen wir an. Ja, wir setzen an beim Homeoffice. Ja, wir setzen an beim Homeschooling. Deswegen haben wir auch die Kriterien von Latenz und Uploadrate ausdrücklich in dieses Gesetz mit aufgenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kriterien sind festgelegt; Kriterien sind zu erfüllen. Die Verfahrensfristen sind verkürzt. Der Rahmen ist durchaus ambitioniert; aber wir wissen alle, dass es erst ein Gesetz ist. Jetzt geht es an die tatsächliche Umsetzung. Wir als Gesetzgeber werden uns schärfer als in der Vergangenheit anschauen, was Bundesnetzagentur und Telekommunikationsunternehmen an dieser Stelle leisten. Sie können mehr, als sie bisher gezeigt haben.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Gustav Herzog, SPD.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7516639 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 224 |
Tagesordnungspunkt | Telekommunikationsmodernisierungsgesetz |