22.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 224 / Tagesordnungspunkt 11

Marcus WeinbergCDU/CSU - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da sagt die sehr geschätzte Kollegin Ingrid Pahlmann heute Morgen zu mir: „Was hast du für einen schicken Anzug an!“ – Da sage ich: „Ich habe immer schicke Anzüge an.“

(Heiterkeit)

Aber heute habe ich einen besonders schicken Anzug an,

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Mindermeinung!)

weil es einen Anlass dafür gibt, weil es ein tolles Gesetz gibt, ein wichtiges Gesetz. Dazu haben wir, glaube ich, alle beigetragen. Deswegen ein herzliches Dankeschön an alle, die dies bewegt haben!

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Nun mag die Kinder- und Jugendhilfe ja nicht immer das große Thema der Öffentlichkeit sein, in den Medien oder auch bei Fraktionssitzungen. Aber richtig ist: Es geht um Tausende, es geht um Zehntausende von Kindern, von Jugendlichen, von Familien, die benachteiligt sind. Das sind diejenigen, die unter keinen positiven Lebensbedingungen aufwachsen, und das sind diejenigen, die Gefahr laufen, von der sozialen und kulturellen Teilhabe abgehängt zu werden. Es ist unser Aufgabe, sich um diese Kinder zu kümmern, ihnen Chancengerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe zu geben.

Nach 30 Jahren reformieren wir eines der wichtigsten Gesetze dieses Landes, ein ganzes Sozialgesetzbuch, nach einer intensiven Diskussion. Sie wurde breit geführt. Den Dank, Frau Marks, möchte ich Ihnen ausdrücklich zurückgeben, für dieses Engagement, für die breite Diskussion. Am Ende sehen Sie heute, was es bringt, wenn man einen transparenten Prozess entwickelt und dies gemeinschaftlich mit allen zusammen gestaltet. Das ist ein großer Erfolg. Deswegen noch mal: Danke schön, auch danke schön an Frau Bahr und Herrn Rix von der SPD für die gute Zusammenarbeit!

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Denn es geht um die Kooperation im Kinderschutz, es geht darum, leicht zugängliche Alltagshilfen bei Unterstützungsbedarf bereitzustellen, um die Implementierung von Ombudsstellen; es geht um die stärkere Berücksichtigung von Kindern und Pflegekindern.

Ich darf das für uns im Wesentlichen zusammenfassen. Wenn man fünf Sätze hat, um dieses Gesetz zusammenzufassen, dann lauten diese fünf Sätze relativ einfach: Wir schaffen einen bessern Kinder- und Jugendschutz. Wir stärken Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und in den Einrichtungen der Erziehungshilfe. Wir bereiten die Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung vor. Wir sorgen für mehr Prävention vor Ort. Und wir sorgen für mehr Beteiligung von jungen Menschen und ihren Familien.

Das stärkt Kinder, Jugendliche und Familien in diesem Land, und deswegen bitten wir um Unterstützung für dieses Gesetz,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

für besseren Kinder- und Jugendschutz sowie eine verbesserte Kooperation im Kinderschutz durch die stärkere Einbeziehung des Gesundheitswesens in die Verantwortungsgemeinschaft für einen wirksamen Kinderschutz.

In dem im Ausschuss eingebrachten Änderungsantrag – er liegt Ihnen vor; er hat viele Punkte aufgegriffen, von denen ich nur zwei, drei exemplarisch nennen möchte – haben wir noch mal gesagt: Auch Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe sollen bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl im Regelfall das Jugendamt informieren. – Darauf kommt es an; das ist eine Erfahrung der letzten Jahre gewesen. Wir brauchen dringend Kinderärzte und ‑ärztinnen, um die Frage beantworten zu können, ob das Kindeswohl gefährdet ist. Wir wollen dann auch – in der Entschließung können Sie das nachlesen –, dass die Leitlinien weiterentwickelt bzw. konkretisiert werden.

Zweiter Punkt, Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe. Ja, 25 Prozent des Einkommens „müssen“ dann abgegeben werden; das Einkommen wird um 25 Prozent reduziert. Wir tragen ja auch die Kosten einer Unterbringung. Wir haben im Änderungsantrag noch mal aufgenommen, dass 150 Euro für Einkommen aus Schülerjobs, aus Praktika oder aus einer Ausbildungsvergütung unberücksichtigt bleiben – als Freibetrag.

Ich glaube, das ist auch ein deutlicher Hinweis, dass wir Ferienjobs und übrigens auch ehrenamtliches Engagement unterstützen; denn auch das ist ausgenommen. Es ist uns wichtig, dass genau diese Jugendlichen, gerade diese Jugendlichen sich im Ehrenamt engagieren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Bei den Hilfen aus einer Hand wird der Schritt jetzt verbindlich aufgenommen. Das ist ein Thema der nächsten Jahre, und das wird noch viele Diskussionen und Debatten hier im Deutschen Bundestag füllen.

Wir haben im Änderungsantrag noch mal etwas klargestellt – das war, glaube ich, auch ein gutes Einvernehmen –, indem wir gesagt haben: Das sinnvolle Instrument der Verfahrenslotsen kann auch schon vor dem 1. Januar 2024 eingesetzt werden, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Wir stärken mehr Prävention vor Ort. Da habe ich einen wichtigen Punkt, weil ich Paul Lehrieder sehe, der zusammen mit vielen anderen Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen für das Thema „Unterstützung von Kindern psychisch kranker Eltern“ gekämpft hat. Wir schaffen es jetzt, dass wir für diese Kinder – das sind nicht wenige; es sind Zehntausende von Kindern, es sind Hunderttausende von Kindern, die sich im jungen Alter um die Familie kümmern müssen, weil die Eltern suchtkrank sind – auch Verbindliches regeln, nämlich dass sie einen Anspruch auf eine Regelleistung haben. Das ist ein Ergebnis nach Jahren der guten Diskussion. Es ist uns besonders wichtig, dass diese Familien gestärkt werden, dass diese Kinder gestärkt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Dazu kommt auch das Thema § 19 SGB VIII, sogenannte gemeinsame Wohnformen. Damit wollen wir es schaffen, dass die Bindungen zwischen beiden Elternteilen und den Kindern gestärkt werden. Dazu gehört auch die Fragestellung, wie man die Unterbringungen zusammenführen kann.

Ein letzter Punkt – damit muss ich leider schon schließen –: Auch wenn gewisse Dinge nicht im Normtext auftauchen, sind sie wichtig für uns, etwa das Thema Straßenkinder und Obdachlosigkeit. Dazu haben wir auch eine Anhörung gehabt. Es ist auch meiner Fraktion zu verdanken, dass sie diese Anhörung auf den Weg gebracht hat. Wir sagen ganz deutlich im Entschließungsantrag: Das ist ein Thema für die nächsten Jahre, und wir wollen Modellprojekte stärken.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss und sage: Bitte unterstützen Sie dieses Gesetz! Es ist wichtig für die Kinder und Jugendlichen. Es ist ein gutes Gesetz. Die große Hoffnung ist auch, dass der Bundesrat bitte dieses Gesetz in seiner Verantwortung unterstützt, sodass wir am Ende dieser Legislaturperiode sagen können: ein großer Erfolg für die Familien, für die Kinder und Jugendlichen. Das wünschen wir uns.

Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Wir bitten um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Daniel Föst, FDP, ist der nächste Redner.

(Beifall bei der FDP)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7516647
Wahlperiode 19
Sitzung 224
Tagesordnungspunkt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
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