Ulrike BahrSPD - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! „ Was lange währt, wird endlich gut“ – so hat die AGJ im letzten Herbst ihre Stellungnahme zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz überschrieben. Und heute ist es endlich so weit: Wir beschließen eine Reform, die über die gesamte Legislaturperiode hinweg vorbereitet und beraten wurde. Staatssekretärin Caren Marks hat diesen Prozess umsichtig gesteuert und hartnäckig vorangetrieben. Auch ganz herzlichen Dank an Frau Ministerin Giffey und natürlich auch an den Koalitionspartner: Herr Weinberg, ganz herzlichen Dank für die Verhandlungen und dafür, wie sie gelaufen sind.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Auch die Opposition hat sich engagiert und eigene Anträge eingebracht, über die wir heute mitbeschließen, und aus denen auch einiges seinen Weg in das Gesetz gefunden hat. Danke auch an die Grünen, die hier schon Zustimmung signalisiert haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Aus der Fülle der Änderungen möchte ich drei Dinge herausgreifen, die mir besonders am Herzen liegen:
Erstens sind da die Regelungen zu nennen, die Kindern mit psychisch kranken Eltern helfen. Ganz zum Ende der letzten Wahlperiode hatte der Bundestag eine interdisziplinäre AG aus Fachleuten beauftragt, Empfehlungen an die Kinder- und Jugendhilfe und an das Gesundheitswesen zu erarbeiten. Seit Ende 2019 liegt der Bericht vor. Und mit dem KJSG setzen wir die darin enthaltenen Vorschläge nun um. So erweitern wir den Anspruch auf Hilfen in Notsituationen, wenn zum Beispiel Eltern sich zeitweilig aufgrund psychischer Erkrankungen oder wegen Suchtproblemen nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern können. Auf diese Hilfen besteht nun ein Rechtsanspruch, sie sind aber dennoch niedrigschwellig ausgestaltet. Eine mögliche Einbeziehung von Patinnen und Paten in solche Hilfen kommt dem Wunsch der Betroffenen nach nichtstigmatisierender Alltagsunterstützung nach. Diese neue Hilfeform ist keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung zu den Hilfen zur Erziehung und soll in ihre Wirkung sorgfältig evaluiert werden.
Zweitens möchte ich das Paket für junge Volljährige nennen. Der Careleaver e. V. hat mir eindrucksvoll aufgezeigt, wie wirksam Selbstvertretung und Empowerment sind. Gut, dass Selbstvertretungsorganisationen nun einen Anspruch auf Förderung und Einbeziehung haben.
(Beifall bei der SPD)
Richtig ist es auch, dass junge Volljährige einen soliden Rechtsanspruch auf die Fortsetzung von Hilfen erhalten. Im Entschließungsantrag stellen wir klar, dass persönliche Lebensumstände wie schulische oder berufliche Ausbildung bei der Gewährung von Hilfen berücksichtigt werden müssen.
(Beifall bei der SPD)
Mit der Rückkehroption und der Nachbetreuung wollen wir verhindern, dass junge Menschen auf dem Weg in die Selbstständigkeit scheitern. Die stark reduzierte Kostenheranziehung ermöglicht ihnen künftig den Aufbau eines kleinen finanziellen Polsters. Das wissenschaftliche Projekt „Care Leaving Statistics“, für das wir Ende 2020 Mittel bereitgestellt haben, wird in den kommenden Jahren weitere Argumente für eine gute und nachhaltige Ausgestaltung von Hilfen beisteuern; davon bin ich überzeugt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Und schließlich, drittens, möchte ich das größte Projekt dieser Reform nennen. Mit „Hilfen aus einer Hand“ haben wir endlich einen Fahrplan hin zur Zusammenführung von Eingliederungs- und Jugendhilfe geschaffen. Sie sind ein klarer Handlungsauftrag und ein Versprechen. Nach der Reform ist vor der Reform, und wir werden sofort damit beginnen. Kommunen können Verfahrenslotsen freiwillig schon vor 2024 einsetzen. Für begleitende Modellprojekte sind im BMFSFJ ab sofort Mittel bereitgestellt.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Katharina Landgraf [CDU/CSU])
In einem weiteren Beteiligungsprozess gibt es dann viel zu regeln. Das Ziel ist klar: Alle Familien, in denen Kinder mit Behinderungen leben, dürfen nicht nur nicht schlechter gestellt werden, sondern müssen besser, schneller und unbürokratischer zu ihren Hilfen kommen. Die Träger wünschen, und das zu Recht, ein modernes Leistungserbringungsrecht für gute Arbeit, zur Bindung von Fachkräften und mit Tarifschutz.
Darum wird uns das achte Sozialgesetzbuch auch in den kommenden Legislaturperioden weiterhin beschäftigen. Hier sind wir alle in der Verantwortung. Ich freue mich darauf und werbe heute um Ihre Zustimmung.
Danke.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Voraussichtlich letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Nadine Schön, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7516652 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 224 |
Tagesordnungspunkt | Kinder- und Jugendstärkungsgesetz |