Patrick SchniederCDU/CSU - Änderung des Abgeordnetengesetzes
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den wir heute vorlegen, wurde nicht nur ganz maßgeblich von meiner Fraktion mitgeschrieben; Mitglieder meiner Fraktion waren leider auch der Grund, warum wir diesen Gesetzentwurf überhaupt brauchen. Dieses Fehlverhalten hat nicht nur unserer Fraktion geschadet, sondern es hat dem ganzen Haus, allen Kolleginnen und Kollegen, geschadet. Es tut mir leid. Das beschämt uns. Darum bitte ich um Entschuldigung für das Fehlverhalten dieser unserer ehemaligen Mitglieder meiner Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich will aber auch sagen: Wir haben verstanden, und wir handeln. Der Gesetzentwurf, den wir hier vorlegen, ist die größte Reform des Abgeordnetengesetzes, die es bisher gegeben hat. Wir geben den Abgeordneten des Bundestages strengste Verhaltensregeln vor und ziehen damit klare Konsequenzen aus den bitteren Erfahrungen, die wir im März machen mussten.
Wir erweitern die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten, und wir verbieten Nebentätigkeiten, bei denen ein Interessenkonflikt per se oder immer gegeben ist. Mit diesem Eingriff in die Berufsfreiheit sichern wir nicht nur die Integrität der Abgeordneten, sondern wir sichern auch die Unabhängigkeit des Mandates.
Wir sorgen mit diesem Gesetzentwurf aber auch für mehr Klarheit und bessere Lesbarkeit der Regeln für Abgeordnete, die sich bisher in das Abgeordnetengesetz, die Verhaltensregeln in der Geschäftsordnung und dann auch noch in die Ausführungsbestimmungen zu diesen Verhaltensregeln aufgliedern. Das alles führen wir rechtssicher und übersichtlich im Abgeordnetengesetz zusammen.
Zu den Regeln im Einzelnen. „… Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht.“ Das heißt aber auch: Nebentätigkeiten bleiben grundsätzlich erlaubt. Ich halte das für wichtig und will das auch betonen. Wir wollen, dass auch in Zukunft Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer Mitglied des Deutschen Bundestages sein können, ohne dass sie ihre berufliche Existenz, die sie sich aufgebaut haben, aufgeben müssen. Wir brauchen ihre Expertise, auch ihre Lebenserfahrung. Wir müssen einfach anerkennen, dass mehr Unabhängigkeit im Mandat damit verbunden ist, wenn man auch nach dem Ausscheiden, das in der Regel im Durchschnitt nach acht bis zehn Jahren, also nach zwei Wahlperioden, stattfindet, seine berufliche Existenz weiterführen kann.
Die Einkünfte aus Nebentätigkeiten werden anzeigepflichtig – wie gesagt, centgenau –, „wenn sie im Monat den Betrag von 1 000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten … in der Summe den Betrag von 3 000 Euro übersteigen.“
„Beteiligungen … an Kapitalgesellschaften … auch an Personengesellschaften werden“ in Zukunft bereits „ab fünf Prozent … der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht …“ Und „auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen … Unternehmensbeteiligungen (zum Beispiel Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.“
Wir regeln auch die Frage der Einräumung von Aktienoptionen und vergleichbarer Finanzinstrumente, „die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden …“ Auch sie müssen angezeigt und veröffentlicht werden.
Ein Kern der nunmehr erfolgten Änderungen ist sicherlich, dass wir die bezahlte Lobbytätigkeit von Abgeordneten gegenüber Bundesregierung und Bundestag gesetzlich verbieten und dort künftig eine Sanktion in Form eines Ordnungsgeldes bis zur Höhe der Hälfte einer Jahresdiät und auch eine Vermögensabschöpfung bei den Gewinnen aus solchen Geschäften vorsehen.
Abgrenzend dazu wollen wir natürlich, dass auch in Zukunft ehrenamtliche Tätigkeiten, die mit einer überschaubaren Aufwandsentschädigung versehen sind, weiter möglich sein sollen.
Wir verbieten Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit.
Wir wollen den Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken untersagen und mit einem Ordnungsgeld sanktionieren und auch dort in Zukunft bei Gewinnen Vermögensabschöpfungen vorsehen.
Schließlich wollen wir auch die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete verbieten.
Also: Klare, weitgehende Regeln, harte Sanktionen, die dort vorgesehen sind.
Ich bin mir sicher, dass diese Regeln erforderlich sind, dass sie aber auch machbar sind, dass sie das Parlament in der Zusammensetzung nicht grundsätzlich verändern, also auch in Zukunft Selbstständigen und Freiberuflern beispielsweise die Mitgliedschaft faktisch ermöglichen.
Haltung, Anstand und Integrität sind unverzichtbare Voraussetzungen für die Tätigkeit als Abgeordneter, eine Tätigkeit im Übrigen – auch das will ich hier noch einmal betonen –, die angemessen und vor allem ausreichend bezahlt ist.
Zusammenfassend will ich sagen: Wir haben verstanden, wir haben gelernt, und wir reagieren heute. Ich bin dankbar – das sage ich ausdrücklich –, dass wir das nicht nur in der Koalition machen, sondern dass wir darüber hinaus auch weitere Unterstützung in diesem Hause für diesen Gesetzentwurf bekommen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Patrick Schnieder. – Für die Fraktion der AfD erteile ich das Wort dem Abgeordneten Thomas Seitz.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7516765 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 224 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Abgeordnetengesetzes |