22.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 224 / Tagesordnungspunkt 21

Petra NicolaisenCDU/CSU - Bundespersonalvertretungsgesetz

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Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen heute in zweiter und dritter Lesung die Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes und damit zugleich einen im Koalitionsvertrag enthaltenen Arbeitsauftrag ab.

Seit 1974 – ja, es ist lange her – wurde das Bundespersonalvertretungsgesetz nicht wesentlich verändert. Heute, ziemlich genau 47 Jahre später, setzen wir – man könnte jetzt sagen: endlich – einen entscheidenden Meilenstein.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dieser Gesetzentwurf ist ein großer Schritt, weil er umfangreiche und notwendige Verbesserungen enthält. Diese legen den Grundstein für ein modernes, ein anwenderfreundliches Personalvertretungsrecht, zusammen mit dem Änderungsantrag, den wir als Koalitionsfraktionen eingebracht haben. Da gilt mein besonderer Dank dem Kollegen Hitschler und der Kollegin Vogt für das wirklich konstruktive Miteinander; vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Im Ergebnis ist es uns gelungen, konsequent ein solides Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg zu bringen, welches – als große Novelle angelegt – jetzt hoffentlich Bestand haben wird. Aber es müssen keine 47 Jahre sein.

Lassen Sie mich zunächst kurz über die vielen Verbesserungen des Gesetzentwurfes sprechen. Ganz grundlegend wurde die Struktur überarbeitet. So ist der Gesetzestext nun besser angeordnet und gegliedert, leichter lesbar und nicht zuletzt dadurch eingängiger und auch verständlicher. Ich bin mir sicher: Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase bringt bereits dies einen Mehrwert für alle Beteiligten.

Die neue Struktur wird ergänzt durch präzisierte und teils neu geschaffene Mitbestimmungstatbestände des Personalrats. Ob im Bereich der Homeoffice-Regelung, des betrieblichen Gesundheitsmanagements oder des Dienstortwechsels – in diesen und vielen weiteren Bereichen wird die Mitbestimmung der Beschäftigten gestärkt.

Damit der Personalrat die Interessen der Beschäftigten stets – das heißt, auch im Falle eines Falles – vertreten kann, enthält der Gesetzentwurf zusätzliche Regelungen zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, unter anderem Übergangsmandate bestehender Personalvertretungen bei verspäteten Wahlen und Umstrukturierungsmaßnahmen, zudem Regelungen zur Beschleunigung von Neuwahlen bei Wahlanfechtungen und Auflösung von Personalvertretungen.

Ein weiterer Erfolg des Gesetzentwurfes ist auch die Institutionalisierung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte. Außerdem freut es mich, dass der Gesetzentwurf eine Lösung für die sogenannten arbeitnehmerähnlichen Freien für die Deutsche Welle beinhaltet, die unter Umständen auch Ausstrahlungskraft für die Belange vieler weiterer fester Freier haben kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stärken mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Personalräte und machen gute Personalratsarbeit einfacher.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Nach vielen Beratungen im parlamentarischen Verfahren bin ich heute mehr als zuversichtlich, dass wir das, was bereits ein großer Schritt war, mit dem vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrag unserer Koalition jetzt noch einmal sinnvoll ergänzen. Mir war es von vornherein wichtig, dass wir diese Gelegenheit nutzen, um im Rahmen der Novelle die Digitalisierungsaspekte noch einmal ambitioniert anzugehen, und ich bin der Überzeugung, dass uns das auch gelungen ist. Es freut mich sehr, dass wir mit dem Änderungsantrag zeigen, dass wir viele der Digitalisierungsmaßnahmen nicht nur als Schlagworte begreifen, sondern diese eine echte Erleichterung und Bereicherung der Personalratsarbeit darstellen.

Es war unser Ziel, nachhaltige Formen der Kommunikation und der Personalratsarbeit zu ermöglichen. So schaffen wir Zeit und Platz für die wirklich wichtigen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Gerne möchte ich an dieser Stelle einige Punkte, auf die wir uns im parlamentarischen Verfahren einigen konnten, noch benennen:

Erstens. Wir entfristen die Möglichkeit von Personalratssitzungen als Video- oder Telefonkonferenz. Wir stellen – das ist wichtig – zugleich sicher, dass diese Möglichkeit optional bleibt.

Zweitens. Wir machen klar: Sitzungen des Personalrats finden in der Regel als Präsenzsitzung vor Ort statt. Daran wird sich mit der optionalen Möglichkeit nichts ändern; das Recht eines Personalratsmitglieds auf Teilnahme vor Ort bleibt erhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Drittens. Wir ermöglichen Video- und Telefonsprechstunden des Personalrats.

Viertens. Wir haben erreicht, dass auch die Einigungsstelle Verhandlungen und Beschlussfassungen digital durchführen kann, sofern kein Mitglied widerspricht.

Und fünftens. Wir ermöglichen im Einvernehmen mit der Dienststelle die Übertragung von Personalversammlungen als Videokonferenz auch an Nebenstellen und Teile der Dienststellen.

Ich möchte sagen: Dies ist ein starkes Digitalisierungspaket.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zu guter Letzt möchte ich mich an dieser Stelle, lieber Stephan Mayer, auch ganz herzlich beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die gute Zuarbeit und einen akribisch durchdachten Gesetzentwurf herzlich bedanken,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Und auch dafür, dass wir hier im parlamentarischen Verfahren intensiv – wir haben auch gestritten – und konstruktiv miteinander arbeiten konnten.

(Thomas Hitschler [SPD]: So gehört sich das!)

– So gehört sich das. – Ich bin zuversichtlich, dass die Änderungen die Personalratsarbeit als Ganzes bereichern werden. Danke für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank, Petra Nicolaisen. – Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Dr. Christian Wirth.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7516799
Wahlperiode 19
Sitzung 224
Tagesordnungspunkt Bundespersonalvertretungsgesetz
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