Thomas HitschlerSPD - Bundespersonalvertretungsgesetz
Hochgeschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist schon bemerkenswert – meine Vorrednerin, Frau Nicolaisen, hat es auch erwähnt –: Wir novellieren hier vollumfänglich ein Gesetz, das seit 47 Jahren Bestand hatte und aus der Feder einer sozialliberalen Koalition kam.
(Konstantin Kuhle [FDP]: Sehr gut!)
Folglich muss man sagen: Das, was Willy Brandt und die damals Regierenden gemacht haben, war anscheinend ein echt gutes Gesetz. Also: Das haben wir gut gemacht damals!
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Konstantin Kuhle [FDP])
Aber, Kolleginnen und Kollegen, selbst das beste Gesetz muss eines Tages novelliert und überarbeitet werden, weil es an die Anforderungen einer neuen Zeit angepasst werden muss. Wir haben technische Neuerungen. Ich glaube, 1974 gab es noch nicht mal den Videorekorder; heute gibt es die Cloud. Es hat in der Arbeitswelt sehr viele Veränderungen gegeben. Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, ist es gut und richtig, dass wir uns in dieser Koalition die Mühe gemacht und viel Arbeit in dieses Gesetz gesteckt haben. Dafür schon mal ein großes Dankeschön an alle, die mitgewirkt haben!
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Petra Nicolaisen [CDU/CSU] und Konstantin Kuhle [FDP])
Es war, Frau Nicolaisen und Herr Staatssekretär Mayer, tatsächlich ein guter Prozess, den wir hatten. Und es ist gut, dass sich das BMI die Zeit gelassen hat – was die AfD gerade bemängelt hat –, weil so viele Akteure eingebunden wurden. Wir haben gemeinsam mit Verbänden, mit Gewerkschaften, mit Expertinnen und Experten darum gerungen, was die beste Lösung für eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist. Und, Kolleginnen und Kollegen, es ist gelungen. Es ist ein gutes Gesetz, und es ist ein richtig guter Prozess gewesen.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Petra Nicolaisen [CDU/CSU])
Lassen Sie mich drei Beispiele herausgreifen:
Zum Ersten. Wir haben es tatsächlich geschafft, einen Teil der neuen Arbeitswelt aufzunehmen, die mir, offen gestanden, nicht so gut gefällt. Es gibt viele Mitarbeitende gerade im Bereich des Journalismus, die keine festen Arbeitsverträge haben und vorher auch nicht in der Mitbestimmung waren. Es ist uns mit der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes gelungen, Tausende von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens in die Mitbestimmung zu holen. Das ist ein großer Erfolg, auf den man stolz sein kann, Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD)
Zum Zweiten. Bei den digitalen Beteiligungsrechten ging es nicht ausschließlich darum, zu entfristen, sondern wir haben in diesem Gesetz einen neuen Standard gesetzt, der tatsächlich zwei Sachen schafft: einerseits digitale Beteiligungsmöglichkeiten – das ist gut und richtig im Jahr 2021 –, aber andererseits auch die Möglichkeit für Betriebs- und Personalräte, zu sagen: „Nein, Moment, das wollen wir nicht“, also zu widersprechen. Wir haben klare Quoren eingeführt, wir gewähren Minderheitenschutz. Das, Kolleginnen und Kollegen, ist der Standard, der jetzt, im Jahr 2021, für den Bereich des öffentlichen Dienstes bei der Mitbestimmung gilt. Das ist auch gut und richtig so.
(Beifall bei der SPD)
Der dritte Punkt. Wir haben ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften im Bereich des öffentlichen Dienstes geschaffen. Künftig ist es so, dass Gewerkschaften im Intranet der Dienststellen vertreten sind. Wir haben bei der vorherigen Debatte gerade gehört, dass die AfD wenig von Gewerkschaften hält. Ich kann Ihnen sagen: Ich finde, Gewerkschaften sind einer der zentralen Akteure – wenn nicht sogar die wichtigsten, die es gibt – bei all diesen Beratungen über Arbeitsprozesse und arbeitsrechtliche und arbeitspolitische Gegenstände. Deshalb ist es gut, dass die Gewerkschaften künftig ein digitales Zugangsrecht zum Intranet des öffentlichen Dienstes haben.
(Beifall bei der SPD)
Abschließend: Wir hatten einen guten Prozess, wir haben ein gutes Ergebnis, aber wir dürfen dabei nicht stehen bleiben. Auch wenn wir vielleicht nur fast ein so gutes Gesetz gemacht haben wie damals die sozialliberale Koalition,
(Konstantin Kuhle [FDP]: Fast!)
sollten wir nicht 50 Jahre warten, bis wir die nächste Novellierung bzw. Überarbeitung des Bundespersonalvertretungsgesetzes machen.
(Beifall der Abg. Dr. Daniela De Ridder [SPD])
Wir müssen immer wieder und regelmäßig darauf schauen: „Welche Anforderungen bringt die neue Zeit mit sich?“, und uns dann tatsächlich gemeinsam die Mühe machen, daranzugehen, das Gesetz zu überarbeiten.
Heute bitte ich Sie darum, Kolleginnen und Kollegen: Stimmen Sie dem zu, was wir Ihnen vorgelegt haben! Es ist ein gutes Gesetz. Es stärkt die Mitbestimmung in Deutschland.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7516801 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 224 |
Tagesordnungspunkt | Bundespersonalvertretungsgesetz |