Bernd RützelSPD - Bundespersonalvertretungsgesetz
Frau Präsidentin, jetzt habe ich schon fast ein schlechtes Gewissen, dass ich hier rede und nicht zu Protokoll gebe.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe: Ja! – Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Ja, das sollten Sie auch haben!)
Aber ich will zumindest versprechen, dass ich versuche, die Redezeit von drei Minuten nicht ganz auszuschöpfen.
Ich will mich erst mal für den gesamten Prozess, der über viele Wochen und Monate lief, ganz, ganz herzlich bei unserem Berichterstatter, Herrn Thomas Hitschler, und bei Ute Vogt bedanken. Das war wirklich eine hervorragende Kommunikation. Es war ein Kampf, ein Fight, und wir haben gesehen: Zum Schluss kommt etwas Besseres dabei heraus. Das ist wunderbar.
Ich bin sehr froh, dass wir das Bundespersonalvertretungsgesetz nach wirklich fast 50 Jahren heute novellieren. Es ist ein ganz neues Gesetz, das das alte ersetzt. Die Personalrätinnen und Personalräte bekommen durch dieses Gesetz mehr Möglichkeiten, mehr Mitbestimmung, was mobiles Arbeiten betrifft, was flexible Arbeitszeiten betrifft, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie das betriebliche Gesundheits- und Eingliederungsmanagement betrifft. Das ist wirklich wichtig.
Ich war selber im Personalrat, bevor die Deutsche Bahn AG 1994 gegründet wurde, und danach im Betriebsrat. Das Betriebsverfassungsgesetz gehen wir auch bald an. Aber das Personalvertretungsgesetz ist so wichtig; denn die Kolleginnen und Kollegen, die gewählten Personalrätinnen und Personalräte, wissen doch, was gebraucht wird. Die haben Fachwissen, die haben Ideen, die setzen im Betrieb, in der Verwaltung, in der Behörde oft die entscheidenden Impulse. Sie wissen, was man braucht, damit der Laden läuft. Sie wissen, wo Investitionen getätigt werden müssen, und sehen auch immer die langfristige Perspektive.
Die Digitalisierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist natürlich ein Segen, aber gleichzeitig auch ein Fluch. Deswegen muss man immer aufpassen, dass die Präsenzsitzungen der Normalfall bleiben und dass nur ausnahmsweise davon abgewichen werden kann. Wir haben auch wirklich sehr niedrigschwellige Widerspruchslösungen eingebaut. Bei der Einigungsstelle reicht es, wenn im Umlaufverfahren eine oder einer widerspricht, damit die Verhandlung nicht digital stattfindet; bei Personalratssitzungen sind es 25 Prozent.
Damit ich mein Versprechen einhalte, will ich zum Schluss kommen und sagen: Ein ganz toller Erfolg ist, dass die Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht haben. Es ist nicht so, dass es noch überall das Schwarze Brett gibt. Von daher ist das der Zug der Zeit. Ich bin sehr froh, dass wir das heute machen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Vielen Dank, Bernd Rützel. – Damit schließe ich die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7516802 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 224 |
Tagesordnungspunkt | Bundespersonalvertretungsgesetz |