22.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 224 / Tagesordnungspunkt 23

Enak Ferlemann - Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute das Eisenbahnrechtsbereinigungsgesetz zu beschließen. Das ist ein sehr technokratischer Begriff. Was versteckt sich eigentlich dahinter? Wir regeln mit diesem Gesetz einige Vorgaben des EU-Rechts, die wir in das deutsche Eisenbahnrecht übernehmen.

Das Besondere an diesem Gesetz ist, dass wir die Vegetationskontrolle neu regeln. Was heißt das? Wir stellen die Schiene der Straße gleich. Wenn es zu Baumwuchs kommt, der in die Schiene zu fallen droht, werden wir in Zukunft in Deutschland diese Bäume rechtzeitig fällen können, bevor ein Unglück passiert. Gerade in den Sturmlagen, die wir in den letzten Jahren häufiger hatten, kam es immer wieder zu schweren Unfällen aufgrund des Umfallens von Bäumen in die Gleise. Das eine ist das Risiko für die Bahnreisenden und natürlich für das Material. Das andere ist die verheerende Auswirkung, wenn diese Bäume in die Oberleitungen fallen und die ganzen Oberleitungen herunterreißen; denn es ist sehr kompliziert, diese Reparaturen vorzunehmen. Wenn dies auf den vielen Hauptstrecken passiert, dann werden diese gemacht. Bei den Nebenstrecken dauert es dann aber eine ganze Zeit – so auch in meinem Wahlkreis –, bis diese Strecken repariert sind und wieder der volle Betrieb aufgenommen werden kann.

Es war deswegen angezeigt, hier eine neue Regelung zu finden. Wir haben uns an der Straße orientiert und geschaut: Wie ist es dort? Dort kann eben derjenige, der die Verkehrssicherungspflicht auf der Straße hat, eingreifen und den Baumwuchs rechtzeitig so beseitigen, dass er gar nicht der Gefahr unterliegt, auf die Straße zu fallen. Das machen wir jetzt auch bei der Schiene. Das heißt: Wir können nicht nur auf den Grundstücken der DB AG selbst oder der öffentlichen Gebietskörperschaften wie zum Beispiel den Kommunen, wo das in der Zusammenarbeit schon in der Vergangenheit relativ gut klappte, sondern wir können jetzt auch auf Privatgrundstücken eingreifen, sowohl vorsorgend als auch im aktiven Fall.

Insofern regelt das Eisenbahnrechtsbereinigungsgesetz, dass wir praktisch auch in diesem Fall die Schiene der Straße gleichstellen. Das dient dem Ziel, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu bringen. Ein wesentlicher Bestandteil ist, dass auch der Schienenverkehr verlässlich, pünktlich und korrekt läuft. Auch das muss neu geregelt werden. Das tun wir mit diesem Gesetz vorbildhaft.

Ein weiterer Punkt ist die Gleisanschlussförderung. Wir haben es uns in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten angewöhnt, Gewerbegebiete zu entwickeln, die vor allem durch Bundesstraßen und Autobahnen gut erschlossen sind, aber nicht durch Eisenbahnen. Wenn man sie in Zukunft gut erschließen will, dann muss man neue Eisenbahnlinien in die Gewerbegebiete legen. Das ist aber aufwendig. Da ist die Frage: Wer trägt die Kosten? Auch diese Frage regelt dieser Gesetzentwurf, und zwar so, dass in Zukunft bei der Anschlussweiche die Kosten geteilt werden und letztlich die laufenden Betriebskosten beim Betreiber der Schienenwege verbleiben. Wir haben hier, wie ich finde, eine sehr ausgewogene, sehr gute Regelung gefunden, die dazu führen wird, dass wir mehr Gleisanschlüsse von Gewerbegebieten bekommen. Das ist etwas, was wir ja auch wollen, um mehr Güter von der Straße auf die Schiene bringen zu können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Das Besondere an diesem Gesetzentwurf – das muss ich sagen – ist die großartige Leistung der Koalitionsfraktionen. Ich möchte ausdrücklich die Beratungen mit den Fraktionen von CDU/CSU und SPD positiv erwähnen. Herr Rainer und Frau Lühmann haben mit den Kolleginnen und Kollegen ganze Arbeit geleistet. Es ging nämlich um die Frage: Können wir auch eine bessere Regelung für die Privatbahngleise in Deutschland hinbekommen?

Die Koalitionsfraktionen haben es geschafft, einen Änderungsantrag dergestalt zu machen, dass die Nebenstrecken der sogenannten Privatbahnen, also die, die nicht zur bundeseigenen Eisenbahn gehören – so lautet der korrekte Terminus technicus, ein bisschen arrogant: die, die nicht DB sind –, in Zukunft nicht nur beim Ersatzbau gefördert werden können, sondern auch beim Aus- und Neubau. Wenn man also die Strecken einer Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH in Zukunft elektrifiziert, kann dort der Eigentümer einen Antrag stellen und bis zu 50 Prozent der Förderung durch den Bund erhalten. Das ist eine großartige Leistung.

Ich gehe davon aus, dass heute Abend mit der Beschlussfassung zum Beispiel bei der Bentheimer Eisenbahn AG durchaus ein schönes Bier mit einem ordentlichen Glas Korn dazu getrunken wird, weil die lange auf eine Regelung gewartet haben, mit der sie sich endlich Investitionen – sehr schlank, sehr gut gefördert, ähnlich wie die DB-Strecken – werden leisten können. Das ist eine großartige Leistung der Fraktionen. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Insofern ist es, glaube ich, ein sehr gutes Gesetz.

(Stefan Liebich [DIE LINKE]: Korn ist aber nicht gut!)

– Das ist ein sehr gutes Gesetz, Herr Kollege.

(Stefan Liebich [DIE LINKE]: Ich sagte: Korn ist nicht gut!)

Auch wenn Sie davon nichts verstehen: Es ist wirklich ein sehr gutes Gesetz;

(Stefan Liebich [DIE LINKE]: Aber Korn nicht!)

ich kann es Ihnen sagen.

Derjenige, der etwas davon versteht, müsste eigentlich der Kollege Gastel sein. Das ist nämlich einer – ich will mal die Gelegenheit nutzen, das zu sagen –, der immer von Eisenbahnen redet und in der ganzen Republik rumtwittert, was man so alles anders machen kann.

(Zuruf des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie werden heute meiner Ansicht nach wieder das Schauspiel erleben, dass wir hier ein sehr gutes Gesetz beschließen und der Kollege Gastel wieder dagegenstimmen wird. Denn über alles, was gut ist in der Eisenbahn, redet er, aber er stimmt immer dagegen.

(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Wer soll das noch verstehen!)

Das ist ein ganz großes Problem, und ich wollte diese pharisäerhafte Art einmal hier ansprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

So kann das nicht gehen. Also, Herr Gastel, wenn Sie heute sich noch einen Ruck geben und einem guten Gesetz zustimmen wollen, können Sie es gleich machen. Sie haben die Chance dazu. Aber ich nehme an, dass wir heute dieses Schauspiel mit Ihnen wieder erleben.

Ich darf mich bei den Koalitionsfraktionen für eine exzellente Zusammenarbeit bedanken, auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinem Hause, die wirklich gut gearbeitet haben und auch gut zugearbeitet haben. Insofern freue ich mich, wenn Sie dem Gesetz heute zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Enak Ferlemann. – Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Wolfgang Wiehle.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7516816
Wahlperiode 19
Sitzung 224
Tagesordnungspunkt Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich
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