Christian Lange - Strafrecht – Feindeslisten
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit unserem Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, das Anfang dieses Monats in Kraft getreten ist, bereits ein starkes Zeichen gegen Hass und Hetze im Netz gesetzt. Menschen, die sich gesellschaftlich und politisch engagieren, werden durch dieses Gesetz besser vor öffentlicher Beleidigung und Bedrohung geschützt.
Damit ist es aber nicht getan. Der Schutz unserer Demokratie ist eine fortwährende Aufgabe und Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Deshalb müssen wir auch subtile Botschaften in den Blick nehmen, die den Eindruck vermitteln wollen, dass Personen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren, schutzlos seien und Opfer von Straftaten werden können, Botschaften, die darin bestehen, dass in einer feindseligen Auseinandersetzung personenbezogene Daten vermeintlicher Gegner verbreitet werden, wie etwa Wohnadressen, Namen der Kinder und ihrer Kindergärten oder Schulen, Botschaften, die gewaltbereite Täter als Aufforderung zu Straftaten auffassen können, Botschaften, die ein Klima der Angst und der Einschüchterung schüren, nicht nur bei den Betroffenen, sondern allgemein in der Bevölkerung, Botschaften also, die letztlich dazu führen, dass sich engagierte Personen aus dem politischen und gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen – und das dürfen wir nicht zulassen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Ingmar Jung [CDU/CSU])
Mit dem Gesetzentwurf gegen sogenannte Feindeslisten, den wir heute beraten, gehen wir klar und entschieden gegen solche Handlungsweisen vor. Wir schließen damit nicht hinnehmbare Strafbarkeitslücken. Die bestehenden Strafvorschriften erfassen das Phänomen sogenannter Feindeslisten nicht oder nur teilweise. Meist fehlt es an einer konkreten Bedrohung, einem Inaussichtstellen oder der Billigung einer konkreten Straftat, an einer Aufforderung an Dritte zu einem bestimmten Verhalten. Auch die datenschutzrechtlichen Regelungen greifen nicht, wenn frei recherchierbare Daten verbreitet werden.
Mit einem neuen Straftatbestand, meine Damen und Herren, stellen wir also das Verbreiten personenbezogener Daten unter Strafe, das nach den Umständen geeignet ist, die betroffenen Personen der Gefahr bestimmter Straftaten gegen sie oder ihnen nahestehende Personen auszusetzen. Wir schützen damit den öffentlichen Frieden in unserem Land und leisten einen wichtigen Beitrag für das Sicherheitsgefühl unserer Bevölkerung.
Letztlich, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, schützen wir aber auch unsere Demokratie; denn sie lebt von einem offenen und freien Diskurs. Hierzu gehört auch, dass journalistische Berichterstattung, die Personen namentlich nennt, sowie Recherchearbeiten von Vereinen, die der Aufdeckung extremistischer Strukturen dienen, weiter uneingeschränkt möglich sein müssen. Es darf uns nicht ruhen lassen, dass im aktuellen Bericht von „Reporter ohne Grenzen“ zur Lage der Pressefreiheit Deutschland von „gut“ auf nur noch „zufriedenstellend“ abgerutscht ist, meine Damen und Herren. Das muss uns anspornen, hier entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Genau das tun wir mit diesem Gesetz.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam gegen diejenigen vorgehen, die sich die Einschüchterung und Verängstigung einer vielfältigen und engagierten Gesellschaft zum Ziel gesetzt haben. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung stellen wir uns zugleich an die Seite derjenigen, die sich für unser offenes, freiheitliches und demokratisches Gemeinwesen einsetzen. Ich bitte Sie herzlich um Unterstützung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Ingmar Jung [CDU/CSU])
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Staatssekretär. – Das Wort geht an die AfD-Fraktion, mit dem Kollegen Jens Maier.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7517051 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 224 |
Tagesordnungspunkt | Strafrecht – Feindeslisten |