22.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 224 / Tagesordnungspunkt 29

Jens MaierAfD - Strafrecht – Feindeslisten

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hier vorliegende Gesetzentwurf gleicht einem Kniefall vor der Antifa. Er ist an ideologisch motivierter Einseitigkeit kaum noch zu überbieten und lässt die wirklich und hauptsächlich Betroffenen von sogenannten Feindeslisten und politisch motivierten Straftaten im Regen stehen.

Er kann von gewaltaffinen Antifa-Gruppen sogar als Ermutigung aufgefasst werden, gerade so weiterzumachen; denn sie haben strafrechtlich ja nichts zu befürchten; es trifft ja nur die anderen, sie selbst aber nicht. Vor allem aber bleibt durch den Gesetzentwurf die gesamte, mit öffentlichen Geldern geförderte Spitzel- und Denunziationsinfrastruktur der Antifa unangetastet.

(Beifall bei der AfD)

Gleichwohl erscheint der Entwurf des neuen § 126a StGB auf den ersten Blick als völlig eindeutig und klar. Der Pferdefuß springt nicht gleich ins Auge. Denn wer würde schon in Abrede stellen wollen, dass es richtig und leider auch dringend geboten ist, Personen davor zu schützen, durch Diffamierungskampagnen in die Gefahr gebracht zu werden, Opfer von politisch motivierten Straftaten zu werden? Wenn da nicht in Absatz 3 des Entwurfs ganz unauffällig eine Verweisung eingefügt wäre: Sie lautet: „§ 86 Absatz 3 gilt entsprechend“. § 86 Absatz 3 lautet:

Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Auf diesen Ausnahmetatbestand werden sich alle mit öffentlichen Geldern gemästeten Vereine, die die Schnittstelle zu gewalttätigen Antifa-Gruppen bilden, berufen. Dies ist deshalb möglich, weil der Linksextremismus hoffähig gemacht und verharmlost wird und weil pausenlos über die linke Propaganda das Narrativ verbreitet wird, der Rechtsextremismus sei die wirkliche, quasi die einzige Gefahr.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist er auch! Es ist eine richtige Gefahr, der Rechtsextremismus!)

Wie sieht aber die Wirklichkeit aus? Hier mal das Bild eines Outings: „! VORSICHT NEONAZI!“

(Der Redner hält ein Bild hoch)

Dieser Mann wurde praktisch zum Abschuss freigegeben.

Das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport hat zu diesem Problembereich eine Stellungnahme veröffentlicht – ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Präsidentin –:

Eine bedeutsame Rolle … hat für Linksextremisten die „Antifaschistische Recherchearbeit“. In sogenannten Outing-Aktionen werden systematisch Informationen über vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten sowie deren Strukturen gesammelt und öffentlich gemacht, um die als Feinde betrachteten Personen zu denunzieren. Dabei werden zum Teil persönliche Daten wie die Wohnadresse und der Arbeitgeber im Internet publiziert, um die betroffenen Personen sozial auszugrenzen und zu ächten.

Obwohl die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage unmittelbar aufgezeigt hat, in welcher massenhaften Art und Weise AfD-Mitglieder auf einschlägigen Antifa-Webseiten öffentlich de facto zum Freiwild gemacht werden, behauptet die Bundesregierung auf Nachfrage:

Der polizeilich bekannte Umfang der in Rede stehenden Aktivitäten lässt eine Einordnung als Massenphänomen nicht zu.

Dass so was ungeniert behauptet werden kann, ist eigentlich ein Skandal und zeigt, wie sehr die linke Denke alle Bereiche des öffentlichen Lebens in Deutschland durchdrungen hat.

(Beifall bei der AfD)

Wir sind mittlerweile zum Linksstaat heruntergekommen.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Ja, das Anliegen des Gesetzentwurfes ist richtig und zu begrüßen. Aber die Privilegierung der Antifa muss unbedingt gestrichen werden. Das wird im Rechtsausschuss noch zu diskutieren sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke sehr. – Die Kolleginnen und Kollegen Martens, Movassat, Bayram, Fechner und Lehrieder geben ihre Reden zu Protokoll.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Damit schließe ich die Aussprache.

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Electoral Period 19
Session 224
Agenda Item Strafrecht – Feindeslisten
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