Christian Lange - Strafrecht – Cyberstalking
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der größte Teil der Straftatbestände des Strafgesetzbuches stammt noch aus dem 19. Jahrhundert; Tötungsdelikte, Diebstähle und Körperverletzungen gab es irgendwie schon immer.
Der Wandel der Gesellschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen, und der Lebensumstände bringt aber neue strafwürdige Verhaltensformen hervor. Hierzu zählen ohne Zweifel auch Nachstellungen, die seit 2007 als solche unter Strafe gestellt sind. Nachstellungen – wir nennen es auch Stalking – sind für Betroffene oft schrecklicher Psychoterror. Stalkerinnen und Stalker verfolgen, belästigen und bedrohen Menschen oft Tag und Nacht und das über lange Zeit; die Übergriffe reichen bis hin zu körperlicher und sexueller Gewalt. Betroffen sind hiervon in der Regel Frauen. Aber auch geschlechterübergreifend liegt das Risiko, einmal Opfer eines Stalkers zu werden, bei über 10 Prozent.
Vor Kurzem wurde vor dem Landgericht Hannover ein entsetzlicher Fall verhandelt: Nach jahrelangem Stalking drang der Täter in die Wohnung seines Opfers ein und ermordete es. Das Opfer war eine junge Frau, gerade einmal 23 Jahre alt. – Meine Damen und Herren, solche Fälle dürfen sich nicht wiederholen. Stalkerinnen und Stalkern muss früh und engagiert die Rote Karte gezeigt werden, um noch schlimmere Taten zu verhindern.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wir haben, meine Damen und Herren, den Nachstellungsparagrafen erst vor vier Jahren geändert. Die von uns durchgeführte Evaluierung der damaligen Reform hat aber gezeigt, dass nach wie vor Probleme bei der Anwendung der Vorschrift bestehen. Tatsächlich gibt es Verhaltensweisen, die einerseits strafwürdiges Unrecht beinhalten und die Lebensführung der Betroffenen unzumutbar beeinträchtigen, andererseits aber nicht vom Gesetz erfasst sind. Deswegen sind erneut Anpassungen erforderlich.
Wir wollen sachlich nicht berechtigte Strafbarkeitshürden absenken und damit die Betroffenen besser schützen. Neben den allgemeinen Verschärfungen wollen wir den Fokus aber auch stärker auf das Cyberstalking richten. Stalking-Täterinnen und -Täter nutzen geschickt den technischen Wandel, um ihren Opfern auf perfide Weise nachzustellen. So ermöglichen Stalking-Apps und Hacking-Tools, die Betroffenen digital auszuspähen. Täterinnen und Täter legen Fake-Profile unter dem Namen der Betroffenen an, um ihnen zu schaden. Nicht selten werden dabei auch intime Bilder der Betroffenen veröffentlicht. Das sind drastische Eingriffe mit oft verheerenden Folgen. Dem gilt es einen Riegel vorzuschieben.
Anpassungsbedarf sehen wir auch bei einem weiteren Aspekt: Bislang sind die Möglichkeiten, besonders schwere Fälle von Stalking angemessen zu ahnden, sehr begrenzt. Jemand, der etwa besonders lange und besonders intensiv nachstellt, muss aber auch besonders hart bestraft werden können. Und wenn eine Stalkerin oder ein Stalker Daten des Opfers nicht nur illegal erlangt, sondern sie auch noch veröffentlicht, dann muss auch das besonders hart bestraft werden. Deswegen halten wir eine Regelung für nötig, die es erlaubt, schwerwiegende Nachstellungsfälle künftig besonders zu ahnden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam den Kampf gegen Stalking weiterführen. Lassen Sie uns ein deutliches Signal senden, dass wir Opfer von Nachstellungen nicht alleinlassen. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung können wir genau das angehen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Das Wort geht an die AfD-Fraktion, mit dem Kollegen Thomas Seitz.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7517058 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 224 |
Tagesordnungspunkt | Strafrecht – Cyberstalking |