Christian Lange - Anti-Doping-Gesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Doping schadet. Es schadet den Sportlerinnen und Sportlern, die sauber bleiben und es gegen unfaire Konkurrenz nicht auf das Treppchen schaffen. Es schadet den Dopenden selbst, die sich vielleicht gedrängt fühlen, leistungssteigernde Mittel zu nehmen, und dadurch ihre Gesundheit gefährden. Und es schadet dem Sport als Ganzes, der durch Dopingskandale für Zuschauerinnen und Zuschauer an Reiz verliert – und wir schauen einfach nicht mehr hin.
Das Anti-Doping-Gesetz war bereits ein deutliches Zeichen des Rechtsstaats für einen sauberen und fairen Sport. Aber wir müssen auch kontinuierlich prüfen, was noch verbessert werden kann. Deshalb haben wir die Auswirkungen der im Anti-Doping-Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen im vergangenen Jahr evaluiert. Die Evaluierung bestätigte, dass es richtig war, die Regelungen zur Dopingbekämpfung im Anti-Doping-Gesetz zusammenzuführen und zu erweitern. Es zeigte sich aber auch, wie schwierig es ist, die Dopingstrukturen im Bereich des Leistungssports aufzudecken.
Insgesamt gibt es zu wenige Verfahren im Bereich des Profisports. Das könnte daran liegen, dass zu wenige Informationen aus der Szene den Ermittlungsbehörden bekannt werden. Zu diesem Ergebnis kam auch die Evaluierung: Die Sachverständigen stellten fest, dass die Ermittlungsbehörden die nötigen Hinweise auf Dopingverstöße zu etwa 65 Prozent von der Nationalen Anti Doping Agentur und zu 25 Prozent aus anderen Strafverfahren erhielten. Aus dem Spitzensport selbst, also insbesondere von den Sportlerinnen und Sportlern oder ihrem Umfeld, gab es praktisch kaum Hinweise.
(Reginald Hanke [FDP]: Das wundert mich nicht!)
Das geltende Recht bietet zwar über die allgemeine Kronzeugenregelung und die Regelungen zur Strafzumessung und Verfahrenseinstellung bereits Anreize, Informationen an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben; diese allgemeinen Regelungen scheinen aber nicht auszureichen. Der Grund hierfür wird vor allem darin gesehen, dass das bestehende Anreizsystem von den Betroffenen nicht hinreichend wahrgenommen wird.
Deshalb empfahl der Evaluierungsbericht, in Anlehnung an das Betäubungsmittelgesetz eine zusätzliche bereichsspezifische Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz einzuführen. Für Täterinnen und Täter sollten deutlichere Anreize geschaffen werden, ihr Wissen mit den Ermittlungsbehörden zu teilen, damit diese die bestehenden kriminellen Strukturen aufbrechen können.
Wir haben daher die Empfehlungen aus dem Evaluierungsbericht aufgegriffen und den entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den wir heute beraten. Insider sollen dadurch ermutigt werden, mit ihrem Wissen Doping im Sport offenzulegen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Unterstützung – für einen fairen Sport.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Eberhard Gienger [CDU/CSU])
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Das Wort geht an die AfD-Fraktion, mit dem Kollegen Jörn König.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7517067 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 224 |
Tagesordnungspunkt | Anti-Doping-Gesetz |