Claudia Roth - Beschluss Art. 115 II GG, Nachtragshaushalt
Jetzt geht es los. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 33 a bis 33 c auf:
a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
Drucksachen 19/28750 , 19/28751
c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Anja Hajduk, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Zum Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 der Bundesregierung liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.
Über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zu Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes werden wir später, wie Sie wissen, namentlich abstimmen. Jetzt kommt etwas Wichtiges: Zur Annahme dieser Beschlussempfehlung ist die absolute Mehrheit von 355 Stimmen erforderlich.
Die Fraktion der AfD hat die Verlängerung der Debattenzeit von 30 Minuten auf 60 Minuten beantragt. Dazu gebe ich jetzt das Wort dem Kollegen Peter Boehringer.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7517075 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 225 |
Tagesordnungspunkt | Beschluss Art. 115 II GG, Nachtragshaushalt |